Druckversion
Dienstag, 17.02.2026, 01:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/bgh-xizb123-anwaltspostfach-bea-stoerung-ersatzeinreichung-glaubhaftmachung-screenshot
Fenster schließen
Artikel drucken
53147

BGH zur Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO: Scre­enshot als Beweis für beA-Panne

von Hasso Suliak

13.11.2023

Das Bild zeigt eine Fehlermeldung der beA-Anwendung wegen technischer Störungen und Wartungsarbeiten, was aktuelle Probleme dokumentiert.

Unschön, aber wenigstens als Glaubhaftmachungsmittel geeignet – Eine beA-Fehlermeldung Bild LTO

Ist das elektronische Anwaltspostfach defekt, kann ein fristwahrender Schriftsatz auch per Fax eingereicht werden. Doch wie ist die elektronische Störung glaubhaft zu machen? Hierzu entschied nun der BGH. 

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss erneut Nachsicht mit einem Anwalt gezeigt, der zur Wahrung einer Berufungsbegründungsfrist wegen einer technischen Störung nicht auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zurückgreifen konnte.

Deshalb schickte er seinen fristwahrenden Berufungsschriftsatz per Fax an das Gericht. Grundlage hierfür ist § 130d Zivilprozessordnung (ZPO). Dieser ermöglicht die Ersatzeinreichung auf einem anderen als dem elektronischen Weg bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit. Allerdings muss die Störung nach Satz 3 der Vorschrift gegenüber dem Gericht auch glaubhaft gemacht werden.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um den letzten Tag einer Berufungsbegründungsfrist, den 24. November 2022. An diesem Tag lag unstrittig eine über mehrere Stunden andauernde beA-Störung vor, über die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auch auf ihrer Website informierte. Dort hieß es, dass seit ca. 14:06 Uhr die beA-Webanwendung nicht zur Verfügung stehe und mit Hochdruck an der Störungsbeseitigung gearbeitet werde. Der Anwalt reichte daher seinen umfangreichen Schriftsatz per Fax ein dokumentierte die beA-Störung außerdem per Screenshot.

OLG Braunschweig besteht auf anwaltlicher Versicherung

Beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig biss er mit diesem Vorgehen jedoch auf Granit. Das OLG verwarf die vom Anwalt eingelegte Berufung als unzulässig. Begründung: Der auf Klägerseite agierende Anwalt habe die Frist gerissen. Ein Screenshot reiche nicht, um die beA-Störung im Sinnes des § 130 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen. Erforderlich sei vielmehr eine formgerechte anwaltliche Versicherung des Scheiterns der Übermittlung. Zwar hatte der Anwalt auch die später noch nachgereicht, nach Ansicht des OLG jedoch viel zu spät.

Gegen die Entscheidung des OLG legte der Kläger bzw. sein Anwalt daraufhin Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO) beim BGH ein und bekam nun vor Deutschlands höchstem Zivilgericht Recht. Das OLG habe die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Sinne von § 130d ZPO "überspannt", in dem es den vorgelegten Screenshot nicht berücksichtigt habe, so der BGH (Beschl.v.10.10.2023, Az. XI ZB 1/23).

BGH: Screenshot ist Augenscheinsobjekt im Sinne der ZPO

Bei dem Screenshot handele es sich um ein Augenscheinsobjekt im Sinne von § 371 Abs.1 ZPO. Er sei geeignet, die behauptete Störung glaubhaft zu machen. Im Übrigen, so der BGH, stimme sein Inhalt auch mit den Angaben der BRAK überein. Die technische Störung ("vom 24. November 2022, 14:06 Uhr, bis zum 25. November 2022, 3:33 Uhr"), wodurch die beA-Webanwendung nicht zur Verfügung stand und eine Adressierung von beA-Postfächern bzw. eine Anmeldung am beA nicht möglich war, sei sowohl auf der auf der Internetseite der Kammer in der beA-Störungsdokumentation als auch im Archiv der Störungsseite des Serviceportals des beA-Anwendersupports dokumentiert gewesen.

Der Beschluss des XI. Zivilkammer reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen des BGH ein, in der sich der BGH mit dem beA befassten musste. Zuletzt drückte das Gericht für den Fall, dass das beA streikt bereits ein Auge zu. So entschied der BGH vor wenigen Wochen, dass die Glaubhaftmachung einer technischen Störung auch dann noch rechtzeitig sei, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Zwischenurt. v. 25.07.2023, Az. X ZR 51/23). Strenger zeigte sich der BGH etwa zu den Fragen der Prüfung der beA-Eingangsmitteilung und der Kontrolle des Inhalts von Dateinamen.

In dem jetzt von Karlsruhe entschiedenen Fall bekommt das OLG Braunschweig das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück auf den Tisch. Dann geht es nicht mehr um Zulässigkeitsfragen im Zusammenhang mit einem defekten beA, sondern um die Begründetheit in der Sache.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53147 (abgerufen am: 17.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • beA
    • Beweise
    • elektronischer Rechtsverkehr
    • Zivilprozess
Zwei Hände in blauen Handschuhen füllen eine Spritze mit einem Impfstoff 22.01.2026
Coronavirus

LG Trier entscheidet Klage gegen Astrazeneca:

Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren Hirnschaden. Das LG Trier urteilt: Schmerzensgeld steht ihr trotzdem nicht zu.

Artikel lesen
Arafat Abou-Chaker 21.01.2026
Prominente

KG bestätigt LG Berlin II:

Bushido gewinnt Mil­lionen-Streit gegen Arafat Abou-Chaker

Seit Jahren streiten Bushido und sein Ex-Geschäftspartner vor Gericht, in Berlin geht es um "Manager"-Honorare. Abou-Chaker wollte eine sechsstellige Summe von dem Rapper – und muss nun seinerseits eine siebenstellige Summe an diesen zahlen.

Artikel lesen
Ein Abschleppdienst bei der Arbeit 21.01.2026
Auto

BGH zu Besitzschutzansprüchen:

Wer zu lange parkt, darf sofort abge­sch­leppt werden

Aus vier Euro für ein Parkticket werden 587,50 Euro fürs Abschleppen – doch die bekommt eine Autofahrerin vom Parkplatzbetreiber nicht zurück, so der BGH. Beim anonymen Massengeschäft gingen die Besitzschutzansprüche des Betreibers vor.

Artikel lesen
Sächsisches LAG 20.01.2026
Prozesskostenhilfe

LAG Sachsen zur Beiordnung:

Aus­wär­tige Anwälte können PKH-Anspruch auf Rei­se­kosten haben

Die Anwaltsbeiordnung "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beschwert nicht nur den Rechtsanwalt, sondern auch die Partei. Das entschied das LAG Sachsen in der streitigen Frage der Beschwer.

Artikel lesen
Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Müsliriegel 13.01.2026
Markenrecht

LG Stuttgart verneint Unterlassungsansprüche:

Ritter Sport muss mit "MON­NEMer QUADRAT" leben

Quadratisch, praktisch – und zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagt ein Mannheimer Unternehmen. Vor dem LG Stuttgart allerdings ohne Erfolg, doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
 

Artikel lesen
Eine alte Truhe 13.01.2026
Zustellung

LG Lübeck bejaht Ersatzzustellung:

Voll­st­re­ckungs­be­scheid über 121.000 Euro auf Truhe abge­legt

Seit 30 Jahren legt der Postbote den Bewohnern eines Bauernhauses seine Briefe auf die alte Truhe im Hausflur. In so einem Fall kann man davon ausgehen, dass der Empfänger eine Sendung erhalten hat, auch wenn er keinen Briefkasten vorhält.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Personalie. Unsere Reichweite. Maximale Wirkung.

Jetzt eintragen!

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Sach­ver­si­che­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) im Be­reich Health­ca­re, Li­fe Sci­en­ces &...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , 100% Re­mo­te

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Mehr Stellenanzeigen
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH