Was verpasst, diese Woche? In unsere Top 10 haben es gleich zwei BAG-Entscheidungen geschafft, der Düsseldorfer Amokläufer in zwei Kanzleien wurde verurteilt und der erste Unternehmensjurist erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Syndikus-Entscheidung des BSG zur Rentenversicherungspflicht aus April.
10. Acht sehenswerte Zeugenbefragungen: "Was that a yes or a no?" - "It was a fuck you!"
Statt des klassischen Verhörs vor Gericht befragen Anwälte in den USA Zeugen häufig bereits vorab. Werden diese sogenannten depositions später verwendet, sind sie als Teil der Verfahrensakten öffentlich. Einige haben es im Internet zu Kultstatus gebracht. Ein Best Of der cholerischsten Anwälte, hochnäsigsten Zeugen und peinlichsten Prominenten - mit dabei: Lil Wayne und Justin Bieber.
9. BAG sieht Neutralitätspflicht verletzt: Kein Kopftuch im kirchlichen Klinikum
Eine muslimische Krankenschwester verstößt gegen ihre Pflicht zu neutralem Verhalten, wenn sie bei der Krankenpflege in einem evangelischen Krankenhaus Kopftuch tragen möchte. Das entschied am Mittwoch das BAG. Clash of cultures, mal friedlich - und kein Grund für einen Kirchenkampf, findet ganz unaufgeregt Hermann Reichold.
8. Nach Amoklauf in Düsseldorfer Anwaltskanzlei: LG verurteilt Täter zu lebenslanger Haft
Ende Februar kamen durch einen Amoklauf in Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath zwei Rechtsanwälte und eine Mitarbeiterin ums Leben. Der Verantwortliche, der die Büros zudem noch in Brand gesetzt hatte, erhielt nun die Höchststrafe. Er habe sich von seinen Opfern schlecht beraten gefühlt, gab er vor Gericht an.
7. Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte: Umstrittenes BSG-Urteil landet in Karlsruhe
Gegen eines der umstrittenen Urteile des BSG von April dieses Jahres hat der betroffene Jurist Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach stellt das Urteil, wonach Syndici rentenversicherungspflichtig sind, einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Die BSG-Richter hätten zu Unrecht nur auf die Angestelltentätigkeit abgestellt.
6. Auslandsjahr in Brasilien: Roxin im Hörsaal von São Paulo
Brasilien ist nicht Bayreuth, das wurde Stefan Gigl spätestens in dem Moment klar, als er auf dem täglichen Weg zur Uni Obdachlosen und Prostituierten begegnete. Im Hörsaal angekommen, gab es jedoch wohlbekannte Namen zu hören: Claus Roxin etwa, der auch in Südamerika zum Pflichtprogramm gehört. Ein Bericht über ein Jahr voller Gemeinsamkeiten und Gegensätze.
5. 3 Euro Eintritt für die Nordsee: Kein freier Strand für freie Bürger
Wer in Hooksiel den Strand betreten oder im Meer schwimmen will, muss drei Euro zahlen - egal, ob für einen kurzen Spaziergang am Meer oder den ganztägigen Badespaß. Das wird auch in Zukunft so bleiben, entschied das VG Oldenburg am Dienstag. Die Initiative "Freie Bürger für freie Strände" will das nicht auf sich beruhen lassen – vielleicht mit weit reichenden Folgen für die Nordseeküste.
4. Student verkauft Klausurlösungen im Internet: AG Halle sieht Urheberrechtsverletzung
Ein 29 Jahre alter Student hat Musterklausuren der Fernuniversität Hagen bei ebay zum Verkauf angeboten. Das AG Halle verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe - wegen gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts einer anderen Studentin, die ihrerseits mit den Lösungen Geld verdienen wollte.
3. BAG zu Statistiken im Diskriminierungsverfahren: "Ein Kind, 7 Jahre alt!"
Eine Bewerberin bekam eine Absage. Im Lebenslauf hatte der Arbeitgeber die Angabe "ein Kind" ergänzt um "7 Jahre alt!". Auf ihre Diskriminierungsklage hin tauchte das LAG direkt in die Zahlen einer komplizierten Statistik ein. Das BAG hielt diese nun für nicht aussagekräftig – und hält eine unmittelbare Diskriminierung für möglich, erklärt Jan Tibor Lelley.
2. Outsourcing von Rechercheaufträgen: Arbeitshilfe auf Abruf
Seit jeher delegieren Anwälte einen Teil ihrer Aufgaben gern an wissenschaftliche Mitarbeiter oder Referendare. Die müssen sie sich inzwischen allerdings gar nicht mehr ins Haus holen: Über ein Onlineportal kann die Arbeitshilfe eingekauft werden, zu Stundenpreisen um die 20 Euro. Noch wird das Angebot nur zaghaft genutzt. Doch das könnte sich ändern.
1. US-Anwältin "photoshopt" sich neben Promis: Berufsverbot wegen irreführender Werbung
Eine Rechtsanwältin in Los Angeles suggeriert auf ihrer Webseite, ihr Mandantenstamm setze sich hauptsächlich aus Berühmtheiten zusammen. Ob Barack Obama oder George Clooney: Svitlana Sungary zeigte sich auf diversen Bildern strahlend neben Größen der Filmszene, Politikern und Musikern. Nur echt ist keines der Bilder. Ein kreativer Werbetrick mit negativen Folgen.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Keine Kopftücher, kein freier Strand, keine Promi-Freundin . In: Legal Tribune Online, 27.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13318/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
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