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Wahlprogramme – Teil 5: Eine Rund­fun­k­ab­gabe wie die Kir­chen­steuer

von Claudia Kornmeier

21.08.2013

TV-Gerät in Wohnzimmer

© victor zastol'skiy - Fotolia.com

17,98 Euro im Monat pro Wohnung und Betriebsstätte – damit finanzieren sich ARD, ZDF und das Deutschlandradio. Im Internet abrufbar sind viele Sendungen für die Beitragszahler in der Regel aber nur sieben Tage. Das wollen die Grünen irgendwie ändern. Die FDP will eine personenbezogene Abgabe, einzuziehen durch  die Finanzämter. Die Piraten fürchten beim Meldedatenabgleich um ihre Daten.

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Kein Jahr ist der neue Rundfunkbeitrag alt, da möchten die Liberalen ihn am liebsten schon wieder abschaffen. Seit Januar 2013 müssen pro Wohnung und Betriebsstätte 17,98 Euro im Monat gezahlt werden. Vorher war eine Rundfunkgebühr pro Gerät fällig. Eingeführt haben den neuen Beitrag die Länder durch den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – beteiligt daran war also auch die FDP. Nun wollen die Liberalen den wohnungsbezogenen Beitrag durch eine personenbezogene Abgabe ersetzen, die zusammen mit der Einkommensteuer das Finanzamt einziehen soll.

Rundfunkabgabe sui generis

Am aktuellen Modell wie auch dem Vorschlag der FDP wird kritisiert, dass beides eigentlich eine gegenleistungsfreie Abgabe sei. Für die Einführung einer solchen Steuer aber sind die Länder nicht zuständig. Dem Bund fehlt es dagegen an der Rundfunkkompetenz. Den Rostocker Medienrechtler Hubertus Gersdorf überzeugt das Modell der Liberalen dennoch: "Ich denke, darauf bewegen wir uns zu. Es wäre der letzte Schritt weg von der ursprünglich gerätebezogenen Gebühr."

Die FDP hat den Juraprofessor als Sachverständigen für die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" benannt. Parteimitglied ist der Jurist aber nicht. Er räumt ein, dass erst einmal verfassungsrechtlich geklärt werden müsse, ob es so etwas wie eine Rundfunkabgabe sui generis gibt. Sie sieht aus wie eine Steuer, weil sie voraussetzungslos erhoben wird, ist aber keine Steuer, weil sie nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließt, sondern nur zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden darf. 

Die Abgabe mit der Einkommensteuer von den Finanzämtern einziehen zu lassen, hält Gersdorf für unproblematisch. "Die Staatsferne des Rundfunks würde das nicht beeinträchtigen. Das ist ja eine rein technische Aufgabe." Wie bei der Kirchensteuer müsse das Geld gesondert überwiesen und direkt an die  Rundfunkanstalten weitergegeben werden.

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  • Seite 1:

    Der letzte Schritt weg von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr

  • Seite 2:

    Meldedatenabgleich und 7-Tage-Löschpflicht

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Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Wahlprogramme – Teil 5: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9400 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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