Eine Frau wollte sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen, weil sie sie aus Glaubengründen nicht zahlen könne. Der öffentliche Rundfunk richte sich nicht an den Geboten Gottes aus. Das hat das VG Koblenz nicht überzeugt.
Wegen 465 Euro ins Gefängnis? Das kann passieren, wenn man Rundfunkbeiträge nicht bezahlen will und es zur Vollstreckung kommt. Die verwaltungsrechtlichen Aspekte des Falls haben jetzt das VG Münster beschäftigt.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags und ordnet die Anhebung einfach selbst an. Christian Rath analysiert den Beschluss.
Nicht nur Vertreter des öffentlichen Rundfunks, sondern auch Politiker und Politikerinnen verbuchten das Urteil des BVerfG zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags als Erfolg. Doch es gab auch Kritik.
Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wollten eine sofortige Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Doch das BVerfG hat die Eilanträge abgelehnt - und spätere Kompensation verheißen. Warum?
Das BVerfG wird die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl beanstanden. Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, dürften die Sender in Karlsruhe leichtes Spiel haben, meint Christian Rath.
Auskunftsrechte für Journalisten und Verbraucher, Rehabilitierung von DDR-Flüchtlingen, bekiffte Autofahrer oder Gebühren bei Fußballspielen: Die Leipziger Richter sorgten mit ihrer Rechtsprechung in diesem Jahr für Schlagzeilen.