Drei Tage vor der Europawahl sendet die ARD eine Wahlsendung mit Vertretern von Union, SPD, Grünen, FDP, Linken und AfD. BSW-Spitzenkandidat Fabio De Masi sollte nur zuschauen, doch das OVG NRW lässt ihn nun mit in die "Wahlarena".
Ein Redakteur von Radio Dreyeckland steht ab diesem Donnerstag wegen eines Internet-Links vor Gericht. Er kann auf einen Freispruch hoffen. Wie es zu dem Verfahren kam, hat Christian Rath verfolgt.
Ein Zukunftsrat hat Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeschlagen. Etwa soll es bei mangelhaftem Programm "Geldstrafen" geben. Wolfgang Schulz sieht gute Ansätze, aber auch rechtliche Unmöglichkeiten und Kostentreiber.
Die öffentlich-rechtlichen Sender mussten die Ergebnisse der Kleinstparteien in den Wahlsendungen nicht gesondert nennen. Das hatte das BVerfG in einer Eilentscheidung auf Antrag der Tierschutzpartei entschieden. Nun folgte die Begründung.
Parteien, die in Landtagswahlen unter der Drei-Prozent-Schwelle bleiben, werden in TV-Berichterstattung üblicherweise nicht erwähnt. Die Tierschutzpartei sah darin eine Verletzung der Chancengleichheit, ihr Eilantrag blieb aber erfolglos.
Die Berichterstattung zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann ist immer noch Thema. Neben deutschen Medien wie dem Spiegel und der SZ ging Lindemann vor dem LG Hamburg auch gegen den ORF vor – mit Erfolg.
Weil Radio Dreyeckland einen Link zu der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Privatwohnungen. Das LG Karlsruhe entschied nun: Das hat die Rundfunkfreiheit verletzt.