Druckversion
Dienstag, 20.01.2026, 14:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/haushalt-bundestag-bverfg-ukraine-notlage-2024-schuldenbremse
Fenster schließen
Artikel drucken
53389

Verhandlungen über den Haushalt 2024: Ukraine-Hilfe als Folge einer Not­lage?

von Dr. Christian Rath

11.12.2023

Demonstration vor dem Bundestag anlässlich des russischen Angriffskriegs in der Ukraine

Seit dem BVerfG-Haushaltsurteil dominieren finanzpolitische Fragen die Agenda der Ampel-Koalition. Auch der Ukraine-Krieg ist hierfür relevant. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Die Ampel-Koalition könnte für den Haushalt 2024 eine neue Notfall-Begründung beschließen. Doch die CDU/CSU droht schon mit einer neuen Klage. Absolute rechtliche Sicherheit – wie von der FDP gefordert – wird es dabei nicht geben.

Anzeige

Die SPD ist entschlossen, auch 2024 die Schuldenbremse auszusetzen, und verhandelt darüber derzeit mit den Ampel-Partnern, insbesondere mit der FDP. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist zuversichtlich, dass es noch in dieser Woche eine haushaltspolitische Einigung gibt.

Doch schon jetzt droht die CDU/CSU mit einer neuen Verfassungsklage. "Wenn die Koalition den Haushalt 2024 ebenfalls mit Lösen der Schuldenbremse und Ausrufung eines Notstandes kitten möchte, dann müssten wir aus meiner Sicht dagegen klagen. Denn das ist evident verfassungswidrig", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Thorsten Frei. Eine Notlage sei "auf den ersten Blick nicht ersichtlich, weil alle Gründe, die bisher genannt werden, keine neuen sind", ergänzte Fraktionsvize Jens Spahn.

Ukraine-Krieg als außerordentliche Notlage

Die SPD hat auf ihrem Parteitag am Wochenende beschlossen, dass der Bundestag die Schuldenbremse 2024 für Folgekosten des russischen Angriffskriegs in der Ukraine aussetzen soll. Es geht dabei insbesondere um Militärhilfe und humanitäre Hilfe für die Ukraine und die Versorgung von geflüchteten Ukrainer:innen in Deutschland – insgesamt über 20 Milliarden Euro.

Die SPD hofft, dass sich die FDP dieser Begründung nicht entziehen kann. FDP-Chef Christian Lindner erklärte am Wochenende zwar, dass an der Unterstützung für die Ukraine auf keinen Fall gespart werden soll. Damit hat er aber noch keineswegs zugestimmt, mit der Ukrainehilfe die Aussetzung der Schuldenbremse 2024 zu begründen.

Verfassungsrechtlich dürfte klar sein, dass der russische Überfall auf die Ukraine eine außergewöhnliche Notsituation gemäß Art. 115 Abs. 2 S. 6 Grundgesetz (GG) erzeugte. Dass der Überfall bereits 2022 erfolgte, ist kein generelles Hindernis. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 15. November zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) bei Krisen mit länger fortdauernden Folgen ausdrücklich "jährlich wiederholte" Notlagen-Feststellungen erlaubt (Az. 2 BvF 1/22).

Kausalität zwischen Notlage und Schulden

Doch die Feststellung einer Notlage allein genügt nicht, der Neuverschuldungsbedarf muss zudem kausal durch die Notlage veranlasst sein, auch in der veranschlagten Höhe. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Schuldenbremse gemäß Art. 115 GG hat das BVerfG in seinem Urteil vom November neu eingeführt.

Hier fällt auf, dass im Nachtragshaushalt 2023, der am kommenden Donnerstag beschlossen werden soll, zwar ebenfalls der Ukraine-Krieg als Notlage benannt wird, sich die Ausgaben aber auf den dadurch ausgelösten Energiepreisschock und die schweren Folgen für Wirtschaft und Verbraucher:innen bezogen. Dagegen wurden die Ukrainehilfe und die Flüchtlingskosten 2023 aus dem regulären Haushalt bezahlt. Grund für diese Notlagenbegründung war, dass sie erst nach dem BVerfG-Urteil erforderlich wurde. Die Kredite für die Energiepreisbremse wurden zwar 2023 aufgenommen, aber zunächst bereits 2022 verbucht. Nach dem BVerfG-Urteil mussten sie nun ebenfalls 2023 verbucht werden, weshalb die Schuldenbremse doch nicht eingehalten werden konnte.

Ob die Energiepreiskrise auch 2024 noch eine haushaltsrechtliche Notlage verursacht, ist unter Ökonom:innen und Jurist:innen sehr umstritten. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Kanzler Scholz erst gar nicht versucht, die FDP hiervon zu überzeugen. Die Liberalen wollen keine neue Energiepreisbremse – und erst recht wollen sie diese nicht mit Schulden finanzieren.

Dagegen ist der Bedarf der Ukraine an militärischer und humanitärer Hilfe 2024 ungebrochen. Das sieht auch die FDP nicht anders, im Gegenteil. Sie findet die Sozialdemokrat:innen eher zu zögerlich. Politisch liegt es also nahe, die Aussetzung der Schuldenbremse 2024 damit zu begründen.

Doch wie ist es verfassungsrechtlich zu bewerten, dass die Ukrainehilfe 2023 nicht zur Begründung einer Haushaltsnotlage genutzt wurde, 2024 dann aber plötzlich doch? Ist dieser Begründungsansatz damit verwirkt? Wohl kaum: Es kann nicht gegen diese Notlagenbegründung sprechen, dass sie 2023 nach der ursprünglichen Planung der Bundesregierung nicht erforderlich gewesen wäre. Es gibt schließlich keine Pflicht notlageninduzierte Ausgaben mit Schulden zu finanzieren.

Keine generelle Sicherheit

Für die FDP erklärte am Sonntag Verkehrsminister Volker Wissing, man wolle einen "zu hundert Prozent verfassungsfesten" Haushalt 2024 aufstellen. Absolute Sicherheit ist aber kaum zu gewährleisten, weil das BVerfG noch nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der 2009 eingeführten Schuldenbremse geklärt hat.

So ist noch offen, wie lange die Wirkungen einer Notlage noch zum Überschreiten der Schuldenbremse berechtigen und ab wann sie zur neuen Normalität gehören. Vermutlich wird es hier auch keine eindeutigen und verlässlichen Grenzen geben. Das räumte bei einer Anhörung des Haushaltsausschusses vorige Woche auch Rechtsprofessor Alexander Thiele ein, der die Bundesregierung im KTF-Verfahren vertreten hatte. "Die langsam auslaufende Krise ist ein Problem. Im Moment des Krisenausbruchs ist alles klar, doch dann diffundiert die Krise in eine normale konjunkturelle Entwicklung hinein".

Es ist aber unwahrscheinlich, dass das BVerfG Haushaltsausgaben, die durch den Ukraine-Krieg veranlasst wurden, schon zwei Jahre später als haushalterischen Normalfall einstufen wird. Wenn das BVerfG mehrjährig wiederholte Krisenfeststellungen erlaubt, dann sind zwei Jahre eindeutig noch am unteren Rand des zulässigen Rahmens.

Wird die Union klagen?

Jedenfalls hofft die SPD, dass die Union nicht gegen die Finanzierung der Ukraine-Hilfen klagen wird, weil sie diese ja ebenfalls befürwortet. Zudem dürfte sich die CDU/CSU zwei Mal überlegen, ob sie gegen eine Notlagenfeststellung 2024 erneut nach Karlsruhe zieht. Denn das BVerfG ist kein schnelles Gericht. Ein Urteil würde vermutlich erst dann verkündet, wenn die Union bereits wieder den Kanzler stellen will. Sie würde sich im Erfolgsfall also selbst das Leben schwer machen.

Außerdem wollen mehrere CDU-regierte Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 ebenfalls eine Notlage erklären, um entsprechend mehr Schulden aufnehmen zu können. Diese Länder wären sicher nicht glücklich, wenn ihnen die Unions-Bundestagsfraktion mit einer Klage argumentativ in den Rücken fällt.

Falls die CDU/CSU-Fraktion nicht klagt, könnte nicht einfach die AfD an ihre Stelle treten. Für eine abstrakte Normenkontrolle sind 25 Prozent der Bundestags-Abgeordneten erforderlich. Davon ist die AfD derzeit noch weit entfernt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verhandlungen über den Haushalt 2024: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53389 (abgerufen am: 20.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundestag
    • Finanzverfassung
    • Haushalt
    • Ukraine-Krieg
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Foto eines grauen Wolfes 14.01.2026
Jagd

Änderung des Bundesjagdgesetzes:

Bun­des­re­gie­rung will den Wolf zum Abschuss frei­geben

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vor, den Schutzstatus des Wolfs deutlich zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Naturschützer protestieren.

Artikel lesen
Friedrich Merz und Wolodymyr Selenskyj 07.01.2026
Ukraine-Krieg

Merz stellt Sicherheitsgarantien in Aussicht:

Bun­des­wehr könnte Waf­fen­s­till­stand in der Ukraine absi­chern

Mehrere europäische Staaten wollen dabei helfen, dass in der Ukraine ein Waffenstillstand zustande kommt. Neu ist, dass Kanzler Merz nun einen Einsatz der Bundeswehr anbietet, um Russland vor einem möglichen Neuangriff abzuschrecken.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Schlossbezirk in Karlsruhe 03.01.2026
BVerfG

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen

Nach der Wahl bescherte die Bundespolitik Karlsruhe einige Nachtschichten, die den Weg für das große Finanzpaket freimachten. Das Ramstein-Urteil und der Triage-Beschluss hinterließen Fragezeichen in Berlin, Afghanen wurden enttäuscht.

Artikel lesen
Caster Semenya bei der Leichtathletik-WM im Juli 2022 in Eugene-Oregon 26.12.2025
EGMR

Sollte man kennen:

Neun wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2025

Illegale Pushbacks in Griechenland, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Leichtathletin Caster Semenya und die gewaltsame Auflösung von Massenprotesten in Georgien: viele aktuelle gesellschaftspolitische Themen beim EGMR.

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht nach der Pressekonferenz nach dem EU-Gipfel. Im Hintergrund sind an der Wand der Schriftzug "Europäischer Rat" und eine EU- und Deutschlandflagge zu sehen. 19.12.2025
Politik

EU einigt sich:

Geld für Ukraine gesi­chert, aber nicht aus rus­si­schem Ver­mögen

Es wurde viel diskutiert, gerungen, gebangt. Nun das Ergebnis: Die EU hat die Finanzierung der Ukraine für die kommenden zwei Jahre gesichert, jedoch ohne nach dem "Modell Merz" auf das eingefrorene russische Vermögen zurückzugreifen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Ju­ris­tin/Ju­rist für die par­la­men­ta­ri­sche Be­ra­tung

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag , Dres­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin - PODIUMSDISKUSSION

27.01.2026, Berlin

Frankfurter Steuerfachtag 2026

27.01.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH