Druckversion
Sonntag, 15.03.2026, 02:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/digitaler-gewaltschutz-gesetz-entwurf-eckpunkte-hass-im-netz-bmj-dsa
Fenster schließen
Artikel drucken
51497

Gutachten zu Spielräumen nach DSA: Wie das Gesetz gegen digi­tale Gewalt aus­sehen könnte

von Dr. Markus Sehl und Linda Pfleger und Hasso Suliak

05.04.2023

Das Bild zeigt emotionale Reaktionen auf eine aggressive Nachricht, was digitale Gewalt verdeutlicht und den Gesetzesbedarf unterstreicht.

Foto: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel/photothek.de

Ampelpartner und NGOs fordern vom Justizminister ein konsequentes Gesetz gegen Hass im Netz. Ein Gutachten will aufzeigen, welche Möglichkeiten dafür auch nach dem europäischen DSA bleiben. Die BMJ-Pläne sollen zeitnah vorgestellt werden.

Anzeige

Es ist wahrscheinlich eines der anspruchsvollsten rechtspolitischen Vorhaben der Ampel: Wie kann auf Hass und Hetze im Internet reagiert werden, wie können sich Betroffene wehren? Dazu wird das Bundesjustizministerium (BMJ) nach Informationen von LTO zeitnah Eckpunkte zu einem Gesetzentwurf vorstellen. Ein Rechtsgutachten, das LTO vorliegt, zeigt auf, wie der aussehen könnte und vor allem, wo das Europarecht Spielräume für ein nationales Gesetz lässt. 

Aber ganz von vorne. Die Ampelfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag festgelegt, ein eigenes "Gesetz gegen digitale Gewalt" auf den Weg zu bringen. "Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren", heißt es dort. Es soll die Antwort sein auf Belästigung, Mobbing, Diskriminierung, Diffamierung, bis hin zu Bedrohung oder Erpressung, und neuen Phänomenen wie deep fakes – vor allem auf Social Media-Plattformen. Also Aussagen, die strafrechtlich relevant sind, aber auch solche unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Studien wollen bei Hass im Netz einen sog. Silencing-Effekt erkennen: Bürgerinnen und Bürger trauten sich im Netz ihre Meinung nicht mehr zu posten aus Sorge vor Einschüchterung. Das BMJ sieht digitale Gewalt im Zusammenhang mit Desinformation als Faktor für Radikalisierung. 

Wer soll entscheiden, die Plattformen oder lieber die Gerichte? 

Pflichten auf großen Online-Plattformen? Das ist auch das Regulierungsgeschäft der Europäischen Union. Unabhängig von den deutschen Plänen hat die EU 2022 den Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt und Regeln für große Online-Plattformen wie Facebook, Twitter, Youtube und Co aufstellt, unter anderem zur Moderation und einer Ansprechstelle für Betroffene. 

Der DSA löst in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weitgehend ab. Damit hatte der deutsche Gesetzgeber ab 2017 versucht, Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen, auf strafbare Inhalte und Hatespeech zu reagieren. Im Mittelpunkt blieb die Frage, wie gewissenhaft und angemessen die Plattformen mit Beschwerden umgehen – und wie auf der anderen Seite ungerechtfertigtes Over-Blocking verhindert werden kann.  

Auf die Strafverfolgung zu setzen, ist angesichts akut wirkender Bedrohungen und Beleidigungen für Betroffene wenig aussichtsreich, gerade bei anonymen Posts kann es lange dauern, bis die Behörden die Identität der Urheber ermittelt haben. Wie unterschiedlich die Polizei außerdem auf Anzeigen bei Hassposts im Netz reagiert, hatte die ZDF-Sendung von Jan Böhmermann mit der Anzeige offensichtlicher Fälle bundesweit getestet. Von schleppenden Ermittlungen bis zur Ablehnung von Anzeigen war alles dabei.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte gegenüber LTO*, dass nur etwa ein Prozent der persönlichen Beleidigungen im Internet überhaupt angezeigt würden. Generell, so ein BKA-Sprecher, belegten Studien, dass "ein relevantes Ausmaß an Viktimisierung in verschiedenen Bereichen 'digitaler Gewalt' zumindest nicht rückläufig ist".

"Bisher verlaufen Ermittlungen fast immer im Sande, weil nicht klar ist, welche Person einen Account betreibt", sagte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch zu LTO. "Diese Lücke muss ein Digitales Gewaltschutzgesetz unbedingt schließen! Die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordert daher eine rechtsstaatlich saubere Grundlage für gerichtliche Sperren von Hass-Accounts." 

Gutachten sieht Weg frei für Accountsperren und Zustellbevollmächtigten 

Um die Spielräume für den Gesetzgeber auch nach dem Inkrafttreten des DSA aufzuzeigen, hat die GFF ein Gutachten vom Institut für Europäisches Medienrecht in Auftrag gegeben. Der britische Rechtswissenschaftler und Professor der Universität Luxemburg Mark Cole kommt mit seinem Kollegen Dr. Jörg Ukrow darin zum Ergebnis, dass auch nach dem DSA viel Raum für eigene nationale Antworten in einem Digitalen Gewaltschutzgesetz bleibt. Kernstück könnten dabei Accountsperren werden, die von Richterinnen und Richtern angeordnet werden. Initiativen wie die der GFF setzen auf das Zivilrecht – Betroffene sollen mittels Sperranträgen** gegen die Plattform vorgehen. Wer auf Social Media bedroht wird, wendet sich an ein Gericht, dann ordnen Richterinnen und Richter nach Prüfung des Falls gegenüber der Plattform an, den Account zumindest vorübergehend zu sperren, so der Vorschlag. 

Für eine solche Lösung sieht das Gutachten den Weg frei, obwohl bereits der DSA selbst Vorgaben zu Accountsperren durch die Plattformen enthält (Art. 23). Für eine nationale Regelung könne der Gesetzgeber sich dabei an diesen Vorgaben orientieren, so das Gutachten. Nach dem DSA können Online-Plattformen Nutzerinnen und Nutzer ausschließen, die regelmäßig offensichtlich illegale Inhalte posten. Geschehen soll das nach einer Warnung und für einen begrenzten Zeitraum. Über ein solches Vorgehen müssen Plattformen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. 

Das Gutachten sieht auch Vorgaben zu einem Zustellungsbevollmächtigten der Plattformen durch den DSA nicht als abschließend an. Auch bei diesem Aspekt könnte ein digitales Gewaltschutzgesetz eigene Akzente setzen. Diese Person ist wichtig, damit Erklärungen, Klagen und Schriftstücke gegenüber Plattformen zugestellt werden können. Damit soll Betroffenen von digitaler Gewalt die Last abgenommen werden, an einem fernen ausländischen Firmensitz ihre Klagen zuzustellen. 

Betroffene sollen selbst effektiv vor Gericht vorgehen können 

Was Bundesjustizminister Buschmann in einem künftigen Gesetz vorschwebt, geht zumindest teilweise aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage ausgerechnet der AfD-Bundestagsfraktion hervor: Rechtliche Hürden für Betroffene von digitaler Gewalt abbauen, die es erschweren, selbst effektiv gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können. Einen Schwachpunkt sieht die Regierung derzeit noch bei Lücken im System der Auskunftsrechte. Außerdem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren sowie richterlich angeordnete Accountsperren geschaffen werden. Eine Änderung des Strafrechts sei nicht vorgesehen. 

Die AfD ist die einzige Fraktion, die keinerlei Anlass für ein Gewaltschutzgesetz sieht. Weil man befürchtet, dass sich unter den Pöbelnden im Netz viele AfD-Anhänger befinden, denen dann besser beizukommen wäre? AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner sagte: "Selbstverständlich gelten die einschlägigen Straftatbestände wie zum Beispiel Beleidigung, Nötigung, Bedrohung auch im digitalen Raum – darüber hinaus ist aus unserer Sicht eine Regulierung nicht nötig. Es drohen vielmehr unter der verbrämten Bezeichnung 'digitale Gewalt' weitere Regulierungen der Meinungsfreiheit, das ist schädlich für unsere Demokratie." 

Was kommt auf die Gerichte zu? 

Handlungsbedarf sehen dagegen alle anderen Fraktionen und die einschlägigen Bürgerrechtsorganisationen wie die GFF und Hateaid.  

"Die Durchsetzung von Recht darf andererseits auch nicht allein den Social Media-Plattformen über ihre AGB überlassen sein, hier sind zu starke wirtschaftliche Interessen im Spiel", sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Renate Künast zu LTO, sie hatte sich selbst jahrelang vor Gerichten gegen Hasskommentare wehren müssen.   

"Bei all diesen Wegen drohen lange Zeiträume in denen die digitale Gewalt sich auf die Opfer massiv auswirkt, aber keine Maßnahmen ergriffen werden, Hass oder Stalking also unvermindert weiter wirken", so Künast weiter. 

"Wir sehen vermehrt Fälle bildbasierter digitaler Gewalt, vor allem mit pornografischen Deepfakes", erklärte Josephine Ballon, Head of Legal bei der NGO Hateaid. "Deren Erstellung ist nicht strafbar. Ihre Verbreitung nur teilweise, vor allem nach § 33 KunstUrhG." Sie begrüßt vereinfachte Antragsverfahren bei Gericht und spricht sich für einen kostenrisikoarmen Zugang aus. "Denkbar wären etwa feste Streitwerte pro Äußerung, wie zum Beispiel im Familienrecht, um Gerichtskosten gering zu halten." Auch vereinfachte Antragswege hält sie für überlegenswert. "Natürlich wollen auch wir gerichtliche Entscheidungen in diesem Bereich nicht abschaffen. Angesichts dessen, dass die Gerichte ohnehin schon unter der Auslastung durch Verfahren im Bereich Fluggastrechte, Dieselskandal etc. leiden, muss man jedoch vielleicht bessere Wege finden, um das Recht zugänglich zu machen. Aktuell ist das nämlich bei digitaler Gewalt nicht der Fall." 

Konkurrenzentwurf aus Niedersachsen über den Bundesrat

Diese Woche konnte sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unfreiwillig einen eigenen Eindruck von der gegenwärtigen Beschwerde- und Meldepraxis auf der Social Media-Plattform Twitter verschaffen. Das Bundesamt für Justiz hatte ein Bußgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet, wie Buschmann am Dienstag auch auf Twitter bekanntgab. "Dem BfJ liegen hinreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat", schrieb er. Wenig später holte das Beschwerdesystem Buschmann selbst ein, eben jener Tweet zum Bußgeldverfahren wurde bei Twitter mit einer Beschwerde versehen gemeldet. Buschmann postete die Benachrichtigung und kommentierte "Nice try ;)".  

Nicht nur das BMJ arbeitet an Eckpunkten für ein Gesetz, auch das SPD-geführte niedersächsische Justizministerin hat sich mit einem eigenen Vorstoß für ein bundesweites Gesetz eingeschaltet. Die Eckpunkte eines solchen Gesetzes gegen digitale Gewalt würden derzeit erarbeitet werden, die Einbringung einer entsprechenden Bundesratsinitiative ist zeitnah vorgesehen, hieß es auf LTO-Anfrage aus dem Ministerium. "Mit dem Gesetz wollen wir den von digitaler Gewalt Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, zeitnah vor ordentlichen Gerichten die Sperrung einzelner Posts oder gar eines ganzen Accounts beantragen zu können", lautet es weiter. Mit der BMJ-Version habe das niedersächsische Vorhaben nichts zu tun. Die beabsichtigte Bundesratsinitiative sei unabhängig, die Landesregierung begrüße aber die Pläne der Bundesregierung für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ausdrücklich. "Zur Förderung dieses Vorhabens und um eigene Vorstellungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, wird Niedersachsen von der Möglichkeit Gebrauch machen, seinen Einfluss über den Bundesrat geltend zu machen", so der Pressesprecher.

Wenn das Bundesministerium demnächst seine Eckpunkte und dann einen Gesetzentwurf vorlegt, wird sich zeigen wie groß die Einigung der Ampel auch in den Details ist. Und was ein niedersächsischer Entwurf dann wert ist.

*Anmerkung der Redaktion: BKA-Statement wurde am 6.4.23, 8.55 Uhr, nachträglich ergänzt.
**Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version war unzutreffend von Klagen die Rede. 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gutachten zu Spielräumen nach DSA: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51497 (abgerufen am: 15.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bundesjustizministerium
    • Hass-Posts
    • Justiz
    • Politik
Jan Fleischhauer zu Gast bei der Sendung "maischberger" / Max Kolter 11.03.2026
Meinungsfreiheit

Ermittlungen gegen Jan Fleischhauer:

Ein wei­terer Bei­nahe-Skandal

Das Verfahren ist zwar schon wieder eingestellt, doch bleibt die Frage: Wie kommt die Polizei auf die Idee, dass Fleischhauers Aussage strafbar ist? Der Fall ist kein Skandal, entblößt aber erneut ein allzu striktes Tabu, meint Max Kolter.

Artikel lesen
Jens Spahn (CDU) 09.03.2026
Coronavirus

GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen:

"Keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für eine Straftat"

Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.

Artikel lesen
NRW-Justizminister Benjamin Limbach 05.03.2026
Justiz

Nach Besetzungseklat am OVG NRW:

Neue Vor­schläge für die Ver­gabe hoher Rich­ter­posten

In NRW hatte sich die Besetzung des Präsidentenpostens am OVG NRW zur Justizaffäre ausgeweitet. Damit das nicht noch einmal vorkommt, macht eine Arbeitsgruppe Vorschläge, die Justizminister Limbach begrüßt. Es gibt aber auch Kritik.

Artikel lesen
Das Strafjustizzentrum in München 04.03.2026
Betrug

Wegen Vorwurfs der Beihilfe zum Betrug:

Mün­chener Straf­ver­tei­diger selbst ange­klagt

In München findet sich ein Strafverteidiger auf der Anklagebank wieder. Er soll einen Autohändler unterstützt haben, seiner 75-jährigen Nachbarin Millionenbeträge zu entlocken. Der Tatvorteil beläuft sich laut Anklage auf 400.000 Euro.

Artikel lesen
Heinrich Kiel 03.03.2026
Personalien

Konkurrentenstreit am Bundesarbeitsgericht beendet:

Hein­rich Kiel ist neuer Vize­prä­si­dent

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Heinrich Kiel einen neuen Vizepräsidenten. Der Vorsitzende des Neunten Senats hat bereits seine Ernennungsurkunde erhalten. In einem Konkurrentenstreit war keine Beschwerde eingelegt worden.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podiumsdiskussion zur aktuellen politischen Lage in Deutschland, beleuchtet durch nationale Symbole und die AfD. 28.02.2026
Podcast

AfD-Einstufung / Überlastete Justiz / Selbstbestimmungsgesetz:

Die feine Linie zwi­schen "starkem Ver­dacht" und "gesi­chert rechts­ex­trem"

AfD “nicht gesichert rechtsextremistisch” - Niederlage für den Verfassungsschutz? So einfach ist es nicht. Außerdem im Podcast: Wie überlastet ist die Justiz wirklich? Geschlechtseintrag ändern, um befördert zu werden - ein Dienstvergehen?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

Bryan Cave Leighton Paisner , Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­vest­ment- &...

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te, Ka­pi­tal­markt­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­kehrs­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Karls­ru­he

Logo von Universität Heidelberg
Re­fe­rent*in Per­so­nal­recht – Voll­ju­rist*in (w/m/d)

Universität Heidelberg , Hei­del­berg

Logo von Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
ei­ne*n ju­ris­ti­sche*n Mit­ar­bei­ter*in (m/w/d) als Sach­be­ar­bei­te­rin /...

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten , Bran­den­burg an der Ha­vel

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons / Pri­va­te Equi­ty in...

Hengeler Mueller , Düs­sel­dorf

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty...

Hengeler Mueller , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Workshop "Grüner Wasserstoff im Praxiseinsatz"

15.04.2026, Dresden

KI und KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht

24.03.2026

§ 15 FAO - Aktuelles kollektives Arbeitsrecht - einschließlich prozessualer Fragestellungen

23.03.2026, Hamburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

23.03.2026

Strafverteidigung für „Anfänger*innen“

23.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH