Druckversion
Montag, 15.06.2026, 03:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-ifsg-hotspot-infektionslage-hamburg-maskenpflicht-klage-afd-fdp
Fenster schließen
Artikel drucken
47979

Corona-Maßnahmen in den Ländern: Hotspot-Rege­lung wird gericht­lich über­prüft

von Hasso Suliak

29.03.2022

Eine alte Maske liegt auf dem Boden

Die Maskenpflicht gilt in Regionen, die kein Hotspot sind, nur noch eingeschränkt. Foto: michaelheim - stock.adobe.com

Ab Sonntag dürfen nur noch in kritischen Regionen verschärfte Corona-Regeln, wie z.B. eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Doch wann liegt ein Hotspot vor? Klären werden das wohl die Verwaltungsgerichte.

Anzeige

Die sog. Hotspot-Regelung des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfGS), die den Ländern bei einer bedrohlichen Infektionslage die Anordnung härterer Corona-Maßnahmen ermöglicht, wird in Kürze die Verwaltungsgerichte beschäftigen. In Hamburg haben AfD und FDP bereits rechtliche Schritte angekündigt. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern könnte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen.*

Ungeachtet hoher Infektionszahlen hatten am 18. März Bundestag und Bundesrat den Weg für ein für ein neues IfSG frei gemacht, dass die meisten Anti-Corona-Maßnahmen beendet. Seit 20. März obliegt nunmehr den Bundesländern die Entscheidung, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen.

Grundsätzlich sollten die Länder dabei nur noch niedrigschwellige Auflagen anordnen dürfen. So etwa die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in den oben genannten Bereichen, aber auch in Kitas und Schulen. Bundesweit soll auch die Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen erhalten bleiben.

Keine belastbaren Kriterien?

Schärfere Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu erlassen ist den Ländern nur noch erlaubt, wenn die Infektionslage auf dem Gebiet des Bundeslandes derart bedrohliche Züge angenommen hat, dass eine Hotspot-Regelung greift (§ 28 Abs.8 IfSG). In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage.

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz allerdings nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte Kriterien genannt, an denen man dies bemessen könne: Wenn Kliniken wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder Patienten in andere Häuser verlegen müssten sowie wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

Hamburg plant nun, das gesamte Land zu einem solchen Hotspot zu erklären. Wie in Mecklenburg-Vorpommern: In Schwerin hat der Landtag bereits beschlossen, dass dort bis zum 27. April weiter strengere Maßnahmen gelten. Die Bürgerschaft in Hamburg will nun am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen beschließen. "Die Bürgerschaft stellt gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 lfSG fest, dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht", heißt es im Drucksachen-Entwurf, der LTO vorliegt.  

Hamburg: Hohe Personalausfall in Krankenhäusern

Grund für die Fortgeltung der schärferen Maßnahmen ist u.a. der hohe Personalausfall in den Krankenhäusern. So sei die Anzahl der den Gesundheitsämtern gemeldeten Beschäftigten in Krankenhäusern, die aufgrund einer Absonderung nicht den Dienst ausüben können, zwischen dem 27. Februar 2022 und dem 22. März 2022 von 544 Personen auf 1.194 Personen erheblich angestiegen. Bei einer weiteren Zunahme der Anzahl infizierter Mitarbeitender in den Krankenhäusern in der Freien und Hansestadt Hamburg bestehe die "konkrete Gefahr", dass ein medizinischer Versorgungsengpass auftrete, der nicht mehr kompensiert werden könne.

Der Antrag sieht daher die Fortführung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie Maßnahmen für besonders zu schützende Einrichtungen für weitere vier Wochen bis zum 30. April vor. Auch die Beibehaltung der 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativem Test bei Tanzveranstaltungen soll beibehalten werden. In den Schulen soll die Maskenpflicht ebenfalls generell weiter gelten, allerdings sollen Schüler:innen und Lehrer:innen die Masken an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht abnehmen dürfen. Ob die CDU die Entscheidung mitträgt, ist noch offen. Die Linke will zustimmen, dies aber mit weiteren Forderungen an den Senat verbinden, wie Sprecher am Dienstag sagten.

AfD und FDP ziehen vor das VG Hamburg

Empört ob der geplanten Maßnahmen sind dagegen AfD und FDP. Beide haben Klagen bzw. Eilanträge gegen die Verordnung angekündigt, mit denen sich dann bald das VG Hamburg beschäftigen dürfte. Der Senat verlasse den zulässigen Rahmen des IfSG, wenn Hamburg zu einem Corona-Hotspot erklärt werde, erklärte der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse laut dpa. "Vermeintlich hohe Inzidenzen sind keine ausreichende Begründung für das Ausrufen einer Hotspot-Regelung. Auch die Dauerbesorgtheit von Bürgermeister Tschentscher reicht dafür nicht aus." Um Hamburg zum Hotspot zu erklären, müsse eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen. "Dies ist angesichts niedriger Zahlen von Corona-Patienten auf den Hamburger Intensivstationen nicht erkennbar", so Kruse.

In die gleiche Kerbe wie die FDP schlägt auch die Hamburger AfD: Eine weitere Verlängerung der Maskenpflicht und anderer Eindämmungsmaßnahmen mit einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser zu begründen, sei falsch, da Hamburg eine der bundesweit niedrigsten Inzidenzen und eine stabile Situation in den Kliniken aufweise, sagte Landesvize Krzysztof Walczak am Dienstag. "Die Krankenhauskapazitäten in Hamburg werden nicht zusammenbrechen, nur weil Kinder außerhalb des Sitzplatzes ihre Masken abnehmen oder
man beim Einkaufen im Supermarkt wieder anderen Menschen ins Gesicht
schauen kann."

Laut RKI betrug die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg am Dienstag 1.107,9. Nur in Berlin gab es mit 1.076,5 bundesweit einen noch niedrigeren Wert. Auch die Hospitalisierungsrate (oder "Krankenhaus-Inzidenz") ist in Hamburg im bundesweiten Vergleich mit 3,78 niedrig. Auch hier liegt die Hansestadt knapp vor Berlin (3,22) auf dem vorletzten Platz. Zum Vergleich: Im Hotspot-Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt die Krankenhaus-Inzidenz bei 17,38.

Grüne und SPD fest entschlossen

Doch ungeachtet dieser Werte halten die Hamburger Regierungsfraktionen SPD und Grüne an ihrem Vorgehen fest: Ohne Zweifel habe sich die Pandemiesituation auch in Hamburg zuletzt vergleichsweise entspannt, sodass richtigerweise die meisten Einschränkungen zurückgenommen wurden, so Lena Zagst, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion sowie Sprecherin für Justizpolitik und Verfassung gegenüber LTO. Gleichwohl, so Zagst, führten die Auswirkungen des aktuellen dynamischen Infektionsgeschehens jedoch zu einer erheblichen Belastung der kritischen Infrastruktur und im Gesundheitswesen. "Wir hätten uns daher vom Bund andere Instrumente ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des § 28a Abs. 8 IfSG gewünscht", so die Juristin.

Dem angekündigten Rechtsstreit sehe man im Übrigen gelassen entgegen, da die Voraussetzungen des § 28a Abs. 8 IfSG vorlägen. In Hamburg drohe "auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten". Die Bewertung, so Zagst, basiere auf einer Gesamtschau der Lage, mit Fokus auf den starken Anstieg der Infektionszahlen seit Anfang März im Zusammenhang mit der Untervariante BA.2 von Omikron, der Situation auf den Intensivstationen sowie die Zunahme der Corona-positiven Patient:innen auf den Normalstationen um rund 76 Prozent in nur drei Wochen. Dazu kämen die hohen Krankenstände unter dem Personal in den Krankenhäusern, die teilweise bis zu 25 Prozent des Personalkörpers ausmachen und zur Verschiebung von elektiven Eingriffen führen. Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg bezeichnete die geplante Hotspot-Regelung als einen "verantwortungsvollen Basisschutz für die nächsten vier Wochen".

Eilanträge auch von Hamburger Bürgern erwartet

Beschäftigen wird sich das VG Hamburg in Kürze allerdings nicht nur mit Klagen von AfD und FDP. Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting teilte LTO mit, dass seine Kanzlei von mehreren Hamburger Bürgerinnen und Bürgern gebeten wurde, Eilanträge zu stellen, sobald die geplante Hamburger Verordnung vorliegt.

Härting zufolge seien die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Hotspot-Regelung nicht erfüllt: § 28a Abs. 8 IfSG fordere eine "konkrete Gefahr eines sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage", es müsse also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen sein, dass es zu einer Überlastung der Krankenhäuser in Hamburg komme.

Hiervon könne aber in Hamburg gerade nicht die Rede sein. Nicht zuletzt habe ein Senatssprecher selber bestätigt, dass man lediglich 'nicht ausschließen' könne, dass sich aus den hohen Infektionszahlen auch mehr Krankenhauspatienten ergeben könnten. "Wenn man etwas 'nicht ausschließen kann' (Wann kann man das schon einmal?), ist es noch lange nicht 'hinreichend wahrscheinlich'", so Härting. Die Feststellung eines "Hotspots" sei nicht in das freie Belieben oder auch Ermessen der Länder gestellt, sondern an bestimmte Kriterien gebunden. "Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so ist eine Verordnung, die sich auf § 28a Abs. 8 IfSG stützt, rechtswidrig."

Anzeige

Keine Hotspots in Bayern, BaWü und NRW

Das "heiße Eisen" einer Hotspot-Regelung erst gar nicht anfassen wollen hingegen Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein -Westfalen – trotz deutlich höherer Infektionswerte als in Hamburg.

In Stuttgart verständigte sich die Koalition aus Grünen und CDU am Dienstag darauf, die Hotspot-Regeln nicht anzuwenden. Grün-Schwarz bezweifelt, dass die Regeln vor Gericht standhalten. Das bedeutet, dass von Sonntag an im Ländle keine Masken mehr getragen werden müssen und auch die Zugangsregeln wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appellierte an die Menschen im Land, freiwillig in Innenräumen weiter Maske zu tragen. "Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft", teilte der Regierungschef mit.

Ähnlich verfährt auch NRW: Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht keinen Spielraum, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Seine kritische Haltung zu dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung sei bekannt, sagte Wüst am Dienstag der dpa in Düsseldorf. Die Bundesregierung habe unlängst wieder unterstrichen, wie hoch die Hürden für solche Schutzmaßnahmen der Länder wären. "Das ist nicht das, was 16 Ministerpräsidenten sich gewünscht haben", kritisierte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Nun trage der Bund auch die Verantwortung für die weitere Entwicklung der Pandemie.

Ob es in Brandenburg zu einer Hotspot-Regelung kommen wird, ist noch offen. Nach Auffassung des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Benjamin Raschke solle erst beobachtet werden, wie rechtssicher die Praxis in anderen Ländern sei.

Die Verwaltungsgerichte in Hamburg und Schwerin* dürften daher alsbald Maßstäbe setzen.

Mit Material von dpa

*Ergänzung der Redaktion am 29.03.2022, 16.40 Uhr: Klagen - u.a. von der FDP - wurden inzwischen auch gegen die Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Corona-Maßnahmen in den Ländern: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47979 (abgerufen am: 15.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • AfD
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Schulen
Eine ehemalige "Landesirrenanstalt" in Mecklenburg-Vorpommern 14.06.2026
Medizin

Todesfall vorm Bundesgerichtshof:

Die Psy­ch­ia­trie in der Nach­kriegs­zeit

Ein BGH-Urteil vom 14. Juni 1951 gibt einen kleinen Einblick in die Psychiatrie der Nachkriegszeit: unsägliche Zustände, die vielen Menschen ihr Leben kosteten. Immerhin sorgte öffentlicher Druck dafür, dass es irgendwann besser wurde.

Artikel lesen
Ein leerer Unterrichtsraum 10.06.2026
Schulen

OLG Frankfurt am Main verneint Kontrahierungszwang:

Pri­vat­schule darf sich von schlu­d­riger Schü­lerin trennen

Seit der ersten Klasse besucht ein Mädchen eine Privatschule. Weil sich ihre unentschuldigten Fehlzeiten häuften und die Eltern wichtige Fristen verpassten, durfte die Schule einen neuen Schulvertrag für die 12. Klasse ablehnen, so das OLG.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Anwältin in einer Gerichtsflur-Situation, reflektierend über rechtliche Herausforderungen und ethische Dilemmata. 23.05.2026
Podcast

Anwältin mit Asperger / Kirche und AGG / Mittäterschaft:

"Die Anwältin hat gegen den Willen ihrer Man­danten wei­ter­pro­zes­siert"

Diesmal im Rechtslage-Podcast: Muss eine Anwältin ihren Gesundheitszustand überprüfen lassen? Was sagt der BGH zur Mittäterschaft bei der Falsche-Polizisten-Masche? Und was heißt der Egenberger-Fall für Menschen, die bei der Kirche arbeiten? 

Artikel lesen
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Patientin, die in einer Arztpraxis sitzt, während eine Person mit einem Handy im Hintergrund steht. 12.05.2026
Sexualstrafrecht

Sexualdelikte im Behandlungszimmer:

Ortho­päde muss wegen heim­li­cher Nackt­auf­nahmen in Haft

Ein Orthopäde soll tausende intime Aufnahmen von Patientinnen gefertigt und zahlreiche Frauen ohne medizinischen Grund berührt haben. Das LG Osnabrück verhängte neben einer Haftstrafe auch ein lebenslanges Behandlungsverbot.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von ARQIS
Rechts­an­walt (m/w/d) HR.Law

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Köln

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on ab so­fort

Latham & Watkins LLP, Frank­furt am Main

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht

22.06.2026, Hamburg

Konfliktmanagement in Familienunternehmen und Nachfolgeprozessen

23.06.2026

Zivilrechtliche Kostenerstattungsansprüche – erkennen und durchsetzen

22.06.2026

Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2026

23.06.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

23.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH