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Streit im Rechtsausschuss um Spahns Corona-Befugnisse: "Die Jus­tiz­mi­nis­terin nickt ein­fach alles ab"

von Hasso Suliak

06.05.2020

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der aktuell weitreichende Kompetenzen für den Erlass von Rechtsverordnungen hat

(c) Deutscher Bundestag / Achim Melde

Gesundheitsminister Spahn darf zur Corona-Bekämpfung Rechtsverordnungen erlassen, das Parlament ist dabei außen vor. Das kritisiert die Opposition im Rechtsausschuss heftig, die GroKo verweist auf den Gesundheitsausschuss.

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In der Coronakrise hat die GroKo dem Gesundheitsminister weitreichende Kompetenzen zum Erlass von Rechtsverordnungen gesichert, an denen das Parlament nicht beteiligt werden muss. Rechtspolitiker der Opposition wollen das nicht akzeptieren und forderten eine Anhörung im Rechtsausschuss - die aber nicht zustande kommt, wie am Mittwoch bekannt wurde: Die GroKo-Vertreter überstimmten die Oppositionsfraktionen.

Am Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz "zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Darin werden wieder eine Reihe neuer Verordnungsermächtigungen in die Hand des Bundesgesundheitsministers gelegt. Nachdem der Bundestag am 25. März die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hatte, waren bereits per erstem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitreichende Kompetenzen zum Erlass von Rechtsverordnungen eingeräumt worden – ohne dass dabei Bundesrat oder Bundestag mitentscheiden können. Auch diverse Grundrechtseingriffe werden von den Ermächtigungen umfasst. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 31. März 2021 befristet.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte bereits kürzlich gefordert, dass die erlassenen Infektionsschutz-Verordnungen zumindest nachträglich dem Bundestag zur Überprüfung vorgelegt werden sollen. "Dies ist notwendig, um eine parlamentarische Kontrolle auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Ferner bedarf es einer Zustimmung des Bundesrates", so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Nach Ansicht der Rechtsanwältin und Notarin müssen in einem demokratischen Rechtsstaat Regelungen, die tief in die Grundrechte eingreifen, vom Parlament getroffen werden. "Sie können nicht durch weitreichende Verordnungsermächtigungen der Exekutive eingeräumt werden."

Grüne greifen Anliegen des DAV auf

In einem aktuellen Änderungsantrag greifen die Grünen das Anliegen des DAV nunmehr auf. Mit Bezug auf kritische Stimmen namhafter Verfassungsrechtler kritisieren sie darin, dass der Deutsche Bundestag dem Bundesminister für Gesundheit Blanko-Ermächtigungen erteilt habe, die nicht nur den Grundgesetzes nicht genügten, sondern im Kern das Demokratieprinzip gefährdeten. Bei aller Solidarität in der Krise dürfe es keinen "von parlamentarischen Mehrheiten entkoppelten Verwaltungsstaat" geben.

Die Grünen schlagen daher eine Änderung des IfSG vor, wonach Verordnungen auf Verlangen des Bundestages oder des Bundesrates aufgehoben werden können. Im Antrag heißt es: "Denn die Maßnahmen könnten ansonsten noch bis zum 31.3.2021 Wirkung entfalten, ohne dass das Demokratieprinzip hinreichende Wirksamkeit entfalten könnte. Das ist auch in der Krise – für einen so langen Zeitraum – nicht hinnehmbar."

Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, MdB Katja Keul, sagte gegenüber LTO: "Das Infektionsschutzgesetz braucht nach der Pandemie und mit den Erfahrungen daraus eine rechtsstaatliche Grundsanierung. Bundestag und Bundesrat müssen erstens frühzeitig über Spahn-Verordnungen informiert werden und zweitens diese Verordnungen auf Verlangen von Bundestag oder Bundesrat unverzüglich aufzuheben sein."

GroKo: Verfassungsfragen im Gesundheitsausschuss erörtert

Im Rahmen einer eigenen Anhörung im Rechtsausschuss werden diese Rechtsfragen nun aber nicht erörtert. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner verwies gegenüber LTO stattdessen auf den Gesundheitsausschuss: "Federführender Ausschuss und damit zuständig für Anhörungen ist beim Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Gesundheitsausschuss." Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss werde es aber "natürlich Gelegenheit für die Rechtspolitiker aller Fraktionen geben, die in der Tat wichtigen verfassungsrechtlichen Fragen zu erörtern". Auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, bestätigte: "Dort werden auch die verfassungsrechtlichen Fragestellungen erörtert werden. Abgeordnete aus dem Rechtsausschuss werden an dieser Anhörung teilnehmen."

Die Opposition überzeugt das nicht, so wie etwa den verfassungspolitischen Sprecher der Linken, Niema Movassat: "Die Fragen des IfSG sind hochjuristisch und werden in der juristischen Fachwelt intensiv diskutiert. Dass der Rechtsausschuss sich hier verzwergt und auf eine eigene Anhörung verzichtet, ist schwer zu verstehen." Auch der rechtspolitische Sprecher der FDP, Jürgen Martens, kann nur den Kopf schütteln: "Das Verhalten der Koalition kann hier nur so gedeutet werde, dass die Kritik von Rechtsexperten umgangen werden soll. Angesichts der Eingriffe etwa in Art. 11 Grundgesetz ist die Einbeziehung des Rechtsausschusses lediglich im gesundheitspolitischen Rahmen völlig unzureichend." Martens zufolge zeige das Verhalten der GroKo "einmal mehr, welchen Stellenwert die Koalitionsfraktionen verfassungsrechtlichen Fragestellungen zubilligen". Von AfD-Sprecher Roman Reusch war bis zum Erscheinen dieses Artikels kein Statement zu der Sache zu bekommen.

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SPD für mehr parlamentarische Beteiligung

Die zuständige Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss, Manuela Rottmann, sagte gegenüber LTO: "Die Koalition weigert sich, die verfassungsrechtlichen Fragen rund um das Bundesinfektionsschutzgesetz dort zu diskutieren, wo sie hingehören: In eine gemeinsame Sachverständigenanhörung von Rechts- und Gesundheitsausschuss." Rottmann hielt zudem Bundesjustizministerin Lambrecht vor, ihre Aufgabe zu verfehlen: "Selten war es so wichtig, die Grundsätze der Verfassung gegen weitere Selbstermächtigungen des Gesundheitsministers hochzuhalten. Christine Lambrecht nickt aber einfach alles ab."

Unterdessen scheint sich in der Sache in der SPD-Fraktion Zustimmung für eine verstärkte parlamentarische Beteiligung breit zu machen. Rechtspolitiker Fechner teilt im Prinzip das Ansinnen von Grünen und DAV: "Auch ich sehe es sehr kritisch, dass der Gesundheitsminister im Zuge der Coronakrise mehr und mehr Kompetenzen eingeräumt bekommt und Verordnungen erlassen kann, an denen der Bundestag nicht beteiligt wird. Insbesondere wenn damit Eingriffe in Grundrechte einhergehen, ist das äußerst problematisch. Der Bundestag sollte deshalb nachträglich das Recht erhalten, Infektionsschutzverordnungen zeitnah zu überprüfen und - wenn nötig - zu ändern."

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Streit im Rechtsausschuss um Spahns Corona-Befugnisse: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41533 (abgerufen am: 11.05.2026 )

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