Druckversion
Sonntag, 6.09.2026, 20:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/cannnabis-legalisierung-entkriminalisierung-leap-btmg-jugendrichter-mueller-cbd-bgh-drogen
Fenster schließen
Artikel drucken
49927

Entkriminalisierung von Cannabis: "Straf­ver­fol­gung von Kif­fern sofort beenden"

Interview von Hasso Suliak

19.10.2022

Demonstration in Berlin

"Cannabis-Richter" Andreas Müller vom AG Bernau fordert von der Ampel, die Strafverfolgung von Kiffern sofort zu beenden. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne

Bis zur geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland werden Konsumenten durch die Strafandrohung im BtMG weiter kriminalisiert. Aktivist und Richter Andreas Müller fordert deshalb von der Ampel kurzfristig eine Gesetzesänderung.

Anzeige

LTO: US-Präsident Joe Biden möchte sein Wahlversprechen einlösen und den Besitz von Marihuana in den USA vollständig entkriminalisieren. Auch von der Cannabis-Community in Deutschland wurde Bidens Rede gefeiert. Zu Recht?

RiAG Andreas Müller: Ja, auch ich habe mich gefreut. Der US-Präsident hat schließlich die Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten, wie sie in den USA über Jahrzehnte praktiziert wurde, als das bezeichnet, was sie ist: Unrecht. Die Prohibition, wie sie in den vergangenen Jahrzehnten seit Richard Nixon in den USA praktizierte wurde, ist aus Sicht Bidens falsch gewesen und die Betroffenen müssen begnadigt werden.

Deutschland sollte sich an den Worten des US-Präsidenten ein Beispiel nehmen und ebenfalls unverzüglich ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten beendet und laufende Verfahren eingestellt werden können.

"Nicht auf das Legalisierungsgesetz warten"

Die Ampel bekräftigt doch fortwährend ihre Absicht, eine legale, kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene zu schaffen. In Kürze soll es ein Eckpunktepapier geben, erste Details sind just heute bekanntgeworden. 2023 könnte ein Gesetz verabschiedet werden. Und dann endet auch die Kriminalisierung. Warum sind Sie so ungeduldig?

Bis das Cannabis-Kontrollgesetz der Ampel in Kraft tritt, kann es noch dauern. Darauf zu warten, wird dem Problem nicht gerecht: Millionen von Cannabis-Konsumenten werden tagtäglich durch die Strafandrohung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kriminalisiert und in ihren persönlichen Freiheitsrechten eingeschränkt.  

Bis zu 500 Ermittlungsverfahren laufen jeden Tag, es kommt zu Verurteilungen mit teilweise hohen Strafen. Und das alles wegen Delikten, die die Mehrheit im Deutschen Bundestag eigentlich für falsch hält. Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Diesen Zustand muss man nun schnell beenden. Dass die Ampel in der Lage ist, zügig unsinnige Strafvorschriften abzuschaffen, hat sie bei der Streichung von § 219a Strafgesetzbuch dem Werbeverbot für Abtreibungen, bereits unter Beweis gestellt.

"Besitz von bis zu 30 Gramm erlauben"

Medienberichten zufolge soll der Kauf und Besitz von 20 Gramm und der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem soll die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC – auch für Heranwachsende - begrenzt werden. Was sollte aus Ihrer Sicht in einem, der eigentlichen Legalisierung vorgeschaltetem Gesetz stehen?

Ich appelliere, dem Vorschlag von LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) Deutschland zu folgen. Danach sollte in einem neuen § 29b BtMG geregelt werden, dass Volljährigen der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis erlaubt ist.  Außerdem sollte der Anbau und der Besitz von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf straffrei sein.

Das Gesetz müsste einen strikten Jugendschutz vorsehen: Anbau und Aufbewahrung von Cannabis-Produkten dürfen nur so erfolgen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum verleitet werden. Die erforderlichen Einzelheiten könnte das Bundesgesundheitsministerium in einer flankierenden Rechtsverordnung regeln. Der Zustimmung des Bundesrates braucht es für ein solches Gesetz nicht. Und die Ampel könnte auf Vorarbeiten der Opposition zurückgreifen: Die Linke hat im Sommer ein Entkriminalisierungsgesetz in den Bundestag eingebracht.

Die von ihnen angeregte BtMG-Änderung würde aber auch erst für die Zukunft gelten. Was ist mit den laufenden Verfahren?

Es geht erst einmal darum, keine weiteren Verurteilungen zu schaffen. § 206b Strafprozessordnung sieht darüber hinaus Einstellung laufender Verfahren vor, wenn sich die Rechtslage ändert. Ich rate daher den Verteidigern, die Verfahren in Cannabis-Strafsachen möglichst in die Länge zu ziehen, z.B. indem Rechtsmittel eingelegt werden - bis die Ampel handelt.

Und es kann natürlich auch sein, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber zuvorkommt: Dort schlummern inzwischen etliche Richtervorlagen - nicht nur meine -, über die das Gericht noch dieses Jahr entscheiden will. Ich bin guter Dinge, dass Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Cannabis-Konsumenten - anders als 2004 noch - prüfen wird und inhaltlich zu einem anderen Ergebnis kommt als 1994. 

Realitätsferner BGH-Beschluss

Für Empörung hat vergangene Woche ein Beschluss des BGH gesorgt. Das Gericht hat Verurteilungen wegen Handels mit THC-armen Cannabidol, also CBD-Blüten, abgenickt, weil sie jedenfalls theoretisch bei besonderer Zubereitung auch eine berauschende Wirkung haben könnten. Sie haben getwittert, dass Ihnen der BGH eine schlaflose Nacht beschert hat. Warum?

Was der BGH entschieden hat, geht an der Realität völlig vorbei. Drei Jahre und neun Monate Haft wegen Handels mit einem Produkt, von dem sich kein Cannabis-Konsument ernsthaft eine berauschende Wirkung erhofft und auch niemals den Aufwand betreibt, diese zu erzielen. Absurd.

Das Gericht bezieht sich auf Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG, wonach der Handel mit Cannabis-Produkten, deren Gehalt 0,2 Prozent THC nicht übersteigt, auch dann verboten ist, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken "nicht ausgeschlossen" werden kann. Kein Mensch aber extrahiert THC aus Unmengen von CBD-Blüten, um ein bisschen Rausch zu erfahren!

Wenn ein Gesetz aber derart praxisferne Szenarien umfasst, ist es verfassungswidrig. Der BGH hat versäumt, dem BVerfG die nächste Richtervorlage nach Art.100 Abs.1 GG zu bescheren. Ich kann daher nur hoffen, dass die Verteidiger gegen die Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen.

Anzeige

Legalisierung und EU-Recht: "Ampel sollte Risiko eingehen"

Zurück zum Legalisierungsvorhaben der Ampel: Selbst Befürworter einer legalen Abgabe an Erwachsene warnen vor einer Kollision mit Europarecht und einer Niederlage Deutschlands vor dem EuGH. Sollte der Gesetzgeber nicht besser kleinere Brötchen backen und erst einmal auf europäischer Ebene nachverhandeln und sich vielleicht mit Modellprojekten – wie aktuell in den Niederlanden praktiziert – einer echten Legalisierung annähern?

Nein. Deutsches Verfassungsrecht geht hier aus meiner Sicht einem EU-Rahmenbeschluss vor. Und mit unserem Grundgesetz ist eine umfassende Legalisierung vereinbar. Im Übrigen rate ich hier auch einmal zu einer gewissen Risikobereitschaft: Anders als bei der Maut droht Deutschland selbst bei einem Scheitern vor dem EuGH kein dreistelliger Millionenschaden.

Aber gut, wenn es sein muss, dann sollte die Regierung eben nachverhandeln, um ihr Versprechen zu halten. Doch weder Gesundheitsminister Karl Lauterbach noch Justizminister Marco Buschmann oder der Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben diese Notwendigkeit bisher artikuliert. Ich gehe also davon aus, dass die Bundesregierung hier klüger ist als so mancher Bedenkenträger.

Und was die Entkriminalisierung per Gesetz anbelangt:  In dem Rahmen, wie ich sie vorschlage, gibt es keinerlei Kollision mit Europarecht. Die Ampel muss handeln – und zwar sofort.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Entkriminalisierung von Cannabis: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49927 (abgerufen am: 06.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Drogen
    • Interview
    • Persönlichkeiten
    • Politik
Michael Kubiciel 04.09.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Michael Kubi­ciel

"Die zwingende lebenslange Freiheitsstrafe in § 211 StGB gehört ersetzt", meint Michael Kubiciel. Der Universitätsprofessor verrät, was er gerade liest, wer ihn geprägt hat und was aus seiner Sicht “gute Lehre” auszeichnet.

Artikel lesen
Karin Angerer steht in einem Treppenhaus des Bamberger Oberlandesgerichts 01.09.2026
Personalien

Ernennung durch den Bundespräsidenten:

Karin Angerer tritt Amt als Prä­si­dentin des BGH an

Wechsel an der BGH-Spitze: Dr. Karin Angerer hat das Amt als Präsidentin des Bundesgerichtshofs angetreten. Sie folgt auf Bettina Limperg.

Artikel lesen
Leuchtendes Taxi-Schild auf einem Auto bei Nacht. 01.09.2026
Drogen

BGH zu Drogen-Kurierfahrten:

Oft ein bis­schen Koks ist noch keine "nicht geringe Menge"

Drei Fahrer eines "Koks-Taxis" lieferten über Monate Hunderte Gramm Kokain aus. Für Besitz in nicht geringer Menge reicht das aber nicht automatisch, so der BGH. Entscheidend ist, wie viel Kokain sie bei einer einzelnen Fahrt dabeihatten.

Artikel lesen
Tupac Shakur in seiner Rolle als Ezekiel 'Spoon' Whitmore im Film Gridlock'D. 01.09.2026
Mord

Mord an Rapper Tupac Shakur:

Mut­maß­li­cher Draht­zieher schuldig gespro­chen

Der Mord an dem Rapper Tupac Shakur schockierte 1996 die Öffentlichkeit - und warf viele Fragen auf. 30 Jahre später haben die Geschworenen ihr Urteil gefällt.

Artikel lesen
Ein Soldat mit Deutschlandflagge auf seinem Tarnanzug schaut in die Ferne 28.08.2026
Bundeswehr

BVerwG erkennt Ex-Soldaten das Ruhegehalt ab:

Befehle ver­wei­gert, Vor­ge­setzten geschlagen, Cry­stal Meth gekauft

Auf einer Kompaniefeier eskalierte es vollends, auch nach seiner Suspendierung schlug ein Ex-Soldat krass über die Stränge. In der Gesamtschau reiche eine Degradierung nicht mehr aus, entschied das BVerwG und strich dem Mann das Ruhegehalt.

Artikel lesen
Konstantin Grubwinkler 28.08.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Kon­stantin Grub­winkler

"Gerechtigkeit ist ein subjektiv moralischer Anspruch, der im Recht nichts zu suchen hat", sagt Konstantin Grubwinkler. Der Strafverteidiger verrät, was er am Konsumcannabisgesetz ändern würde und welches Mandat er nicht vergessen kann.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - New York

08.10.2026, New York

Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - Chicago

10.10.2026, Chicago

Logo von SIDLEY Austin (CE) LLP
Ladies First Event 2026

30.10.2026, München

Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH