Druckversion
Freitag, 6.03.2026, 10:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverfg-vorlage-eugh-euro-krise-europarecht-kompetenzen
Fenster schließen
Artikel drucken
11001

Eurokrisen-Vorlage des BVerfG: Ein Gericht macht Politik und trifft die Wirtschaft

von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.

14.02.2014

deutsche und europäische Flagge

© photocrew - Fotolia.com

Ob das Europarecht einen strikten Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht hat oder hierfür diverse Einschränkungen gelten, ist seit längerem zwischen BVerfG und EuGH streitig. Nun trägt Karlsruhe diese Kontroverse ausgerechnet anhand der Eurokrise aus und beschädigt zudem die Gewaltenteilung zum Parlament, meint Felix Ekardt. Mit potenziell weitreichenden Folgen für die  Weltwirtschaft.

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich erstmals in seiner Geschichte ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet. Es hat den Luxemburger Richtern kurz gesagt die Frage vorgelegt, ob der Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 über den unbegrenzten Erwerb von Anleihen einzelner Euro-Staaten am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank (EZB) zwecks Kreditwürdigkeits- und damit Euro-Stabilisierung mit dem EU-Primärrecht vereinbar ist.

In der öffentlichen Debatte in Deutschland wurde dieser BVerfG-Beschluss weitestgehend begrüßt. Das BVerfG überlasse so dem EuGH die Festlegung des EU-verfassungsrechtlichen Rahmens in der Eurokrise, so die überwiegende Lesart der Karlsruher Entscheidung. Dieses Verständnis verkennt das Ziel und die Reichweite des Vorlagebeschlusses ebenso wie die europapolitisch und weltwirtschaftlich potenziell verheerenden Folgen. Dabei hätte allein schon die Lektüre von zwei abweichenden Voten, die vernichtende Kritik an der BVerfG-Senatsmehrheitsentscheidung üben, zumindest einige der Probleme in den Blick gebracht.

BVerfG contra EuGH

Der 2. Senat des BVerfG lässt in dem Vorlagebeschluss erkennen, dass er dem Nationalstaat im Verhältnis zur EU und sich selbst im Verhältnis zum deutschen parlamentarischen Gesetzgeber ungeahnte Macht zuzusprechen beabsichtigt.

Anliegen der diversen Kläger ist eine stärkere Einbeziehung von Bundestag und Bundesregierung in EZB-Entscheidungen, allein schon weil die EZB europarechtlich gar keine so weitgehenden Kompetenzen hätte erhalten dürfen. Bisher hatten die Bundesregierung und eine sehr große Bundestagsmehrheit gerade maßgeblich den Kurs in EU und EZB mit angeschoben und mitgetragen.

Nunmehr wird ihnen vorgehalten, dass die EZB-Anleihenkäufe mit dem EU-Primärrecht aus Art. 119, 123, 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und weiteren Normen unvereinbar seien. Letztlich verletze die "Untätigkeit" der deutschen Organe trotz dieser Situation ihre demokratischen Rechte und Pflichten in der Haushaltspolitik sowie das Recht der Wähler auf Wahrnehmung dieser Rechte. Diese starke Aussage wird nur teilweise dadurch gemildert, dass das BVerfG andeutet, dass eventuell eine sehr zurückhaltende Nutzung ihrer Kompetenzen durch die EZB gerade noch als mit dem EU-Primärrecht vereinbar angesehen werden könnte.

Entgegen dem EuGH: BVerfG könnte EZB-Politik als rechtswidrig einstufen

Man kann bereits ahnen, dass der von den Karlsruher Richtern nun angerufene EuGH die EZB-Anleihenkäufe nicht unbedingt problematisch finden wird. Möglicherweise wird Luxemburg auch eine von einem nationalen Verfassungsgericht soufflierte stark beschränkte Ausübung der EZB-Zuständigkeiten nicht für geboten erachten.

Das BVerfG sieht dies erkennbar anders und lässt durchblicken, dass es letztlich selbst entscheiden werde, ob das EZB-Handeln vom EU-Primärrecht und damit von den erfolgten Kompetenzübertragungen seitens der Mitgliedstaaten an die EU gedeckt ist. Jedenfalls behält der Senat sich das vor bei einer von ihm als eindeutig nicht richtig angesehenen EuGH-Sichtweise im Vorabentscheidungsverfahren. Und genau dazu droht es wie gesagt zu kommen. Vielleicht wird das BVerfG also Bundesregierung und Bundestag verpflichten, die EZB-Politik als rechtswidrige Eigenmächtigkeit einzustufen.

Damit wären die deutschen Organe nicht nur fatal widersprüchlichen Aussagen aus Luxemburg und Karlsruhe ausgesetzt. Sie würden vom BVerfG wohl auch verpflichtet, sich der EZB konkret zu widersetzen und schlimmstenfalls das bisherige Eurokrisenmanagement zum Einsturz zu bringen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Karlsruhe avisiert den Ausbau der eigenen Macht

  • Seite 2:

    Ein Gericht trifft politische Entscheidungen mit unabsehbaren Folgen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Felix Ekardt, Eurokrisen-Vorlage des BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11001 (abgerufen am: 06.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • BVerfG
    • EuGH
    • Eurokrise
    • Europa
    • Verfahrensgrundsätze
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Ursula Von der Leyen und Stéphane Séjourné in Brüssel 04.03.2026
Wirtschaft

EU-Kommission will mit neuem Gesetz die Wirtschaft stärken:

"Made in Europe" als Bedin­gung bei öff­ent­li­chen Aus­sch­rei­bungen

Brüssel will Arbeitsplätze in Europa halten, Unternehmen vor chinesischer Übernahme schützen und klimafreundliche Produkte stärken. Die EU hat dafür ein Gesetz ausgearbeitet. Für wen soll "Made in Europe" gelten?

Artikel lesen
Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa" 27.02.2026
Asyl

GEAS-Umsetzung in Deutschland:

Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

Artikel lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts 27.02.2026
Abgeordnete

Verhandlung des Zweiten BVerfG-Senats zum "Heizungsgesetz":

Wie­viel Zeit braucht gute Gesetz­ge­bung?

Als das Gebäudeenergiegesetz 2023 beschlossen wurde, fühlte sich der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann überfahren. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine Klage. Christian Rath war dabei.

Artikel lesen
Ein fliegendes Flugzeug 26.02.2026
EuGH

EuGH bestätigt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht:

Mil­lio­nen­strafen gegen Luft­fracht­kar­tell

Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Karlsruher Schlossbezirk 25.02.2026
Meinungsfreiheit

Bundesverfassungsgericht zu Beleidigung:

Gerichte dürfen Mei­nungs­f­rei­heit nicht ver­gessen

Schulleiter als "Handlanger" des "faschistischen Systems", Ärzte als "psychiatrischer Mob" – wo verläuft die Grenze zwischen Beleidigungen und Machtkritik? Das BVerfG erinnert Gerichte daran, den Kontext solcher Äußerungen zu prüfen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Unterlagen von ARD und ZDF zum Beitragsservice. Wichtig im Kontext der KEF-Empfehlung. 23.02.2026
Rundfunk

Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag:

ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos

Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von GvW Graf von Westphalen
As­so­cia­te (m/w/d) Zoll- und Au­ßen­han­del – Schwer­punkt...

GvW Graf von Westphalen , Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor / Ver­wal­tungs­recht

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
White & Case LLP - Exklusives Kaiserseminar

26.03.2026, Hamburg

Logo von Deutscher Mietgerichtstag e.V.
28. Deutscher Mietgerichtstag

13.03.2026, Dortmund

Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere im Verwaltungsverfahren (5 Zeitstunden)

13.03.2026

Zertifizierungskurs "Recht trifft KI" - Modul 3: "KI Compliance – Regulierung & Gestaltung"

13.03.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Sozialrecht im Fernstudium/ online

13.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH