Druckversion
Dienstag, 21.04.2026, 06:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/afd-fraktion-bundestag-organklage-bundesregierung-nebentaetigkeit-journalismus-fragerecht
Fenster schließen
Artikel drucken
52781

AfD-Organklage zum Fragerecht: Geheime jour­na­lis­ti­sche Neben­tä­tig­keiten

von Dr. Christian Rath

25.09.2023

Die Kuppel des Bundestagsgebäudes

Transparent wie die Kuppel des Bundestags sollte die Bundesregierung aus Sicht der AfD offenlegen, welche Journalisten sie für Moderationen und andere Nebentätigkeiten bezahlt hat. Foto: Ievgen Skrypko/stock.adobe.com

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat die Bundesregierung verklagt, weil diese nicht durchweg öffentlich macht, welche Journalisten sie für Moderationen und andere Nebentätigkeiten bezahlt hat. Christian Rath kennt die Klageschrift.

Anzeige

Das Verhältnis von AfD und Medien ist ganz überwiegend von beiderseitiger Abneigung geprägt. Die vorliegende, an sich interessante parlamentsrechtliche Organklage dient der AfD in weiten Teilen dazu, Journalist:innen, die im Rahmen einer Nebentätigkeit von der Bundesregierung bezahlt werden, die Unabhängigkeit abzusprechen.

Der Vorgang begann mit einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion aus dem November 2022. Darin fragte die Fraktion, welche Journalist:innen von Bundesministerien und Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren Honorare erhielten. Dabei ging es um typische journalistische Nebentätigkeiten wie die Moderation von Veranstaltungen oder Medien- und Rhetorik-Trainings.

Weil die Antworten der Bundesregierung so unbefriedigend blieben, fragte die AfD-Fraktion mehrfach nach. Am Ende gab es fünf Regierungs-Antworten auf vier parlamentarische Fragen (einmal ergänzte die Bundesregierung ihre Angaben ohne Nachfrage; Bundestagsdrucksachen 20/4850, 20/5822, 20/6355, 20/7057, 20/7546).

Überwiegend Moderationen, vereinzelt Coachings

Ganz überwiegend ging es dort um Moderationen, vereinzelt um Coachings. Am Ende stand für die Jahre 2018 bis 2022 eine Liste von 267 Journalist:innen, die einmal oder mehrmals von der Bundesregierung Geld für Nebentätigkeiten erhalten hatten. 155 von ihnen arbeiten fest oder frei für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In der letzten Anfrage wurde das Ganze auch für die davor liegenden Jahre 2013 bis 2017 abgefragt.

Die Journalist:innen wurden zunächst nur "Journalist 1" bis "Journalist 267" genannt, was zwar das Zählen erleichterte, aber die Transparenz nur bedingt erhöhte. Die Journalist:innenen wurden jeweils einem Medium zugeordnet, z.B. dem ZDF oder der FAZ. Die Honorare im einzelnen wurden zunächst nicht ausgewiesen, sondern nur die Summe pro Ministerium.

So zahlte etwa das Justizministerium von 2018 bis 2022 für zwölf Moderationen an sieben Journalist:innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt 32.989 Euro und für weitere vier Moderationen an drei Journalist:innen von privaten Medien (Sport 1, Zeit und NJW) insgesamt 12.992 Euro.

Ob die Liste wirklich vollständig ist, ist zweifelhaft. So lieferten vier Ministerien gar keine Auskünfte: das Auswärtige Amt (Annalena Baerbock, Grüne), das Bauministerium (Klara Geywitz, SPD), das Familienministerium (Lisa Paus, Grüne) und das Innenministerium (Nancy Faeser, SPD).

Stoff für die Geheimschutzstelle

Als die AfD nicht locker ließ, gingen die Ministerien auf die betroffenen Journalist:innen zu und fragten, ob diese mit einer Veröffentlichung ihres Namens und ihres Honorars einverstanden sind. So erfuhr die Öffentlichkeit zum Beispiel, dass Johannes B. Kerner mehrfach das Musikfest der Bundeswehr moderierte. Welche Summe er hierfür erhielt, blieb aber geheim.

Im Bereich des Justizministeriums wurden nun fünf Zahlungen an öffentlich-rechtliche Journalist:innen und drei Zahlungen an private Journalist:innen öffentlich gemacht, also genau die Hälfte der Zahlungen. Zu den transparenzbereiten Journalist:innen gehörten Frank Bräutigam (ARD) und Joachim Jahn (NJW).

Die Namen und Honorare der übrigen Zahlungsempfänger:innen können nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden. Die Informationen dürfen anschließend aber nicht öffentlich gemacht werden, was den politischen Wert deutlich mindert. Die Bundesregierung begründete die Vertraulichkeit mit Datenschutz und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Journalist:innen.

Organklage der AfD

Gegen diese teilweise Informationsverweigerung erhoben die AfD-Fraktion und der federführende AfD-Abgeordnete Martin E. Renner Ende August 2023 Organklage (Az. 1 BvE 11/23), die LTO exklusiv vorliegt. Darin sehen die Abgeordneten ihr parlamentarisches Fragerecht verletzt.

Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gehen sie davon aus, dass die Bundesregierung grundsätzlich auf parlamentarische Fragen antworten muss. Formelhafte Hinweise auf Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse könnten nicht genügen. Die Beschränkung auf eine Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Bundestags sei in diesem Fall eine unverhältnismäßige Beschränkung.

Die Journalist:innen seien auch nicht besonders schutzwürdig, heißt es in der Klageschrift, weil sie sich mit der Wahl des Berufs ohnehin öffentlich exponieren. Zudem hätten sie "mit Annahme der Aufträge der Bundesregierung" gewusst, "dass sie sich in einen politisch und demokratisch sensiblen Bereich begeben".

Dass es von öffentlichem Interesse ist, wie häufig welche Ministerien welche Journalist:innen mit welchen Summen für Nebentätigkeiten entlohnen, ist durchaus nachvollziehbar. Die AfD verweist zu Recht darauf, dass Medien staatsfern organisiert sein sollen. Ob hier über Umwege doch finanzielle Abhängigkeiten geschaffen werden, ist von öffentlichem Interesse.

Hetze gegen die Medien

Doch die AfD belässt es nicht dabei, die Relevanz ihrer Anfragen für die Öffentlichkeit darzulegen, was verfassungsrechtlich ja genügen würde. Ihre ganze Argumentation läuft darauf hinaus, dass hier etwas Illegales, Skandalöses geschehe und von der Bundesregierung vertuscht werde. Der "besondere Charme und die besondere Nützlichkeit einer verdeckten, geheimen, verborgenen Finanzierung von Journalisten" liege gerade in der "Verschleierung" derselben vor den Bürger:innen. So werde "der Schein einer freien Presse gewahrt".

"Durch Zahlungen entstehen finanzielle Abhängigkeiten", heißt es apodiktisch in der Klageschrift. Die Regierung habe sich der Medienschaffenden "bemächtigt". Der Staat beeinflusse "im Verborgenen", welche Informationen den Bürger:innen zur Verfügung gestellt werden und mit welchem "Framing" sie den Wähler:innen präsentiert werden. Der Staat arbeite "kollusiv" mit Journalist:innen zusammen, "die gegenüber dem mündigen Bürger nicht mehr Journalismus, sondern vielmehr Staatspropaganda betreiben". Das ist keine ernsthafte juristische Argumentation mehr, sondern nur noch Hetze.

Soweit bisher ersichtlich, hält sich die Verquickung in durchaus unproblematischen Grenzen. Wer einmal im Jahr eine Moderation für ein Ministerium übernimmt, verdient sich ein Zubrot, aber gerät sicher nicht in finanzielle Abhängigkeit. Wer vom Ministerium hohe Gagen erhält, wird meist auch sonst fürstlich bezahlt. Die Summen sind dann sozusagen marktüblich. Jedenfalls bestreitet niemand, dass die Journalist:innen auch ihre Gegenleistung, also in der Regel die Moderation einer Veranstaltung, erbracht haben.

Am Dienstag will die AfD ihre Verfassungsklage in Berlin vorstellen.

Transparenzhinweis: Der Autor Dr. Christian Rath wird am 3. Oktober beim Tag der Deutschen Einheit im Auftrag des BVerfG öffentlich mit zwei Verfassungsrichterinnen sprechen. Er erhält dafür kein Honorar. Das ist entweder Ausdruck seiner Unabhängigkeit oder sehr großer Abhängigkeit oder geschäftlicher Unfähigkeit.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AfD-Organklage zum Fragerecht: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52781 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • AfD
    • Bundestag
    • Journalismus
    • Organstreitverfahren
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Tankstellenbeschilderung mit immer weiter steigenden Preisen 27.03.2026
Energiepreise

Inkrafttreten noch vor Ostern:

Stein­meier unter­zeichnet Sprit­p­reis­ge­setz

Donnerstag beschlossen, Freitag ausgefertigt: Der Bundespräsident hat das Spritpreisgesetz unterzeichnet. So richtig zufrieden ist damit keiner, Kritik und andere Ideen gab es viele, Mehrheiten dafür aber nicht. Die Reaktionen im Überblick.

Artikel lesen
Sondervermögen 24.03.2026
Finanzverfassung

Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität"?:

Kein Rechts­mittel gegen Zwe­ck­ent­f­rem­dung

Die Bundesregierung hat offenbar Mittel aus dem Sondervermögen nicht so verwendet, wie sie sollte. Doch das führt nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, meint Thorsten Ingo Schmidt, und Rechtsmittel gibt es auch keine.

Artikel lesen
Dr. Ulrich Vosgerau beim OVG NRW in Münster 10.03.2026
AfD

AfD-nahe Stiftung scheitert vorm OVG NRW:

Der Bund muss für das Jahr 2021 keine För­der­gelder nach­zahlen

Parteinahe Stiftungen werden mit viel Geld vom Bund gefördert. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte 2021 keine Förderung erhalten und zog vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Das aber entschied nun: Der Bund muss nicht nachzahlen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH