Alexander Stevens hat ein Buch geschrieben über seinen Job als Anwalt im Sexualstrafrecht. Im Interview erklärt er, wie man Täter und Opfer vertritt. Und moniert eine konstante Übermoralisierung von Sex und Sexualstrafrecht.
LTO: Herr Dr. Stevens, die meisten Ihrer Berufskollegen betrachten das Sexualstrafrecht lieber aus sicherer Distanz – schließlich haftet ihm ein Schmuddelimage an, zum Teil werden die Fälle auch als emotional zu belastend empfunden. Warum haben Sie sich trotzdem ausgerechnet auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert?
Stevens: Es ist sogar meines Wissens nach so, dass es mit Ausnahme unserer Kanzlei keinen einzigen Anwalt gibt, der ausschließlich Sexualstrafrecht macht. Der Grund ist einfach erklärt: Ein Herr Hoeneß, aber auch der fiese Mörder, wollen nicht auf dem "selben Stuhl" sitzen wie der Kinderschänder oder Vergewaltiger. Der steht nämlich selbst in der Knastehre an unterster Stelle.
Dass ich mich dennoch dafür entschieden habe, hat zwei Gründe. Zum einen wird um Sex nicht nur bei den Anwaltskollegen, sondern vor allem in der Juristenausbildung ein großer Bogen gemacht. Weder im Studium noch im Referendariat bekommt man auch nur einen einzigen Paragrafen aus dem Sexualstrafrecht gelehrt. Und daraus resultiert auch die Qualität des Wissens unter den Absolventen: Juristen haben von Sex keine Ahnung!
"Der Druck, auf Deals einzugehen, kann enorm sein"
Dies merkte ich selbst, als ich in den Anfängen meiner Anwaltstätigkeit just einen Vergewaltigungsfall hatte, bei dem ich einen für meine Begriffe hundertprozentig unschuldigen Angeklagten vertreten habe, der sich aber auf massiven Druck des Gerichts zu einem sogenannten Zweckgeständnis hat hinreißen lassen, um so im Rahmen eines zweifelhaften Deals zu einer Bewährungsstrafe zu kommen.
Natürlich darf man dabei nicht vergessen, wie unendlich schwer der Druck auf einem lastet, wenn man bedenkt, dass im Falle einer Verurteilung, die gerade im Sexualstrafrecht in den meisten Fällen nur auf einer reinen Aussage gegen Aussage-Konstellation beruht, eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren droht.
Dennoch hätte ich mit dem Wissen, das ich mir im Rahmen des Selbststudiums und der Erfahrung im Sexualstrafrecht über die Jahre angeeignet habe, einem solchen "Teufelspakt" heute nicht mehr zugestimmt und für den Freispruch gekämpft.
LTO: Sie schreiben, die Frage nach den Auswirkungen Ihres Berufs auf Ihr Privatleben werde Ihnen am häufigsten gestellt, jedoch meist eher rhetorisch. Wir sind aber wirklich neugierig.
Stevens: Ich habe in dem Kapitel "Lust" geschrieben, dass ich privat keine One-Night-Stands mehr hätte!
Natürlich war das sehr plakativ. Denn mein Privatleben hat in einem solchen Buch nichts verloren. Aber ganz abgesehen davon, ob das jetzt stimmt oder nicht, kann ich ohne jedwede Rhetorik versichern, dass ich vor allem solche Fälle gedanklich mit nach Hause nehme, in denen mal wieder ein Mann der sexuellen Gewalt bezichtigt wird und ich meine größten Zweifel am Wahrheitsgehalt habe.
Selbst das bayerische Landeskriminalamt geht mittlerweile davon aus, dass fünfzig Prozent aller Vergewaltigungsanzeigen falsch sind. Ich würde das sofort unterschreiben.
"Wir erleben eine konstante Übermoralisierung von Sex und Sexualstrafrecht"
LTO: In Ihrem Buch schildern Sie - und zwar ohne Vorwort - Ihre nach eigenen Angaben "härtesten" Fälle. Von dem Geldsklaven, der sich von seiner Domina betrogen fühlt über Geschwister, die sich auch körperlich innig lieben bis zum Gastronom, der sich beim Toilettengang seiner Kundinnen als Voyeur entpuppt. Ihren Mandanten dürfte es regelmäßig lieber sein, den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit zu breiten. Warum haben Sie sich entschieden, das Buch zu machen?
Stevens: Natürlich sind die Fälle anonymisiert. Obwohl es allesamt sehr presseträchtige Fälle waren, über die, meist bundesweit, in allen Boulevardmedien berichtet wurde und die somit per se schon längst öffentlich wurden.
Mit dem Buch geht es mir nicht darum, Geld zu verdienen. Dazu habe ich meinen Anwaltsberuf, der mich ausreichend versorgt. Abgesehen davon, dass man entgegen weitläufiger Meinung mit Bücherschreiben kein Geld verdienen kann.
Ich will aufklären. Wir erleben seit Jahren eine konstante Übermoralisierung von Sex und Sexualstrafrecht. In den letzten 20 Jahren hat sich quasi nur das Sexualstrafrecht im StGB verschärft. Und das mitnichten immer auf eine sinnvolle Art und Weise.
Mit den geschilderten Fällen versuche ich, genau darüber aufzuklären. Wobei ich aber keineswegs die Täter verschone. Schließlich vertrete ich mindestens genauso viele Opfer sexueller Gewalt, und auch da hagelt es in meinem Buch Kritik an Polizei und Justiz.
LTO: Empfinden Ihre Mandanten es mitunter als störend, dass Sie grundsätzlich sowohl für Opfer als auch für Beschuldigte tätig werden?
Stevens: Dieser Umstand ist sowohl den Beschuldigten als auch den Opfern bekannt, wenn sie mich mandatieren. Und zwar schon meist bevor sie mich überhaupt aufsuchen. Denn ich kommuniziere das ganz offen.
Es schließt sich nämlich keineswegs aus, sowohl Opfer als auch Täter im Sexualstrafrecht zu vertreten. Denn nur, wer die eine Seite kennt, kann auch auf der anderen Seite entsprechend gut agieren: Wenn ich ein Opfer vertrete, weiß ich aus meiner Erfahrung als Strafverteidiger, welche Verhandlungstaktiken das Opfer erwarten können und wo es Sinn macht, sich zu verständigen, etwa einen Täter-Opfer-Ausgleich anzubieten oder das Opfer auf zu erwartende "schwierige" Fragen entsprechend vorzubereiten. Gleiches gilt für die Verteidigung von Tätern.
2/2: "Mit einer 17Jährigen den härtesten Sex der Welt haben – aber bloß keinen Porno schauen!"
LTO: Vorhin sprachen Sie bereits von einer "Übermoralisierung" des Sexualstrafrechts und über fehlende Sinnhaftigkeit von erfolgten Reformen. An mehreren Stellen im Buch thematisieren Sie die aktuelle Rechtslage. Etwa hinterfragen Sie die Strafbarkeit von Tierpornographie oder vergleichen die Strafandrohung für Beischlaf zwischen Verwandten mit der für die "Verletzung von Flaggen oder Hoheitszeichen anderer Staaten". Was haben Sie an der geltenden Rechtslage im Sexualstrafrecht auszusetzen?
Stevens: Wie vorhin bereits angedeutet, ist das deutsche Sexualstrafrecht bisweilen völlig überholt und führt immer wieder zu regelrecht absurden Ergebnissen.
Nehmen Sie allein die Verschärfung des Kinderpornographie-Paragraphen nach der sogenannten "Edathy-Affäre". Blinder Aktionismus war das! Wenn der Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas so, wie er ursprünglich angedacht war, den Bundesrat passiert hätte, müssten wir jetzt alle unsere Eltern wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften anzeigen. Denn nichts anderes wären dann die unzähligen Nacktbilder vom Urlaubsstrand in den Fotoalben unserer Eltern!
Umgekehrt scheint es niemanden zu interessieren, dass sich nur Männer des Exhibitionismus strafbar machen können oder ein Achtzehnjähriger mit seiner siebzehnjährigen Freundin zwar den härtesten Sex haben, aber mit ihr zusammen bloß keinen Porno gucken darf. Denn Letzteres wäre strafbar. Dass Geschwister angeblich aus Angst vor behinderten Kindern keinen Sex haben dürfen, behinderte Menschen hingegen schon, ist ein weiteres Beispiel von ganz vielen für völlig irrationale Tatbestände unseres deutschen Sexualstrafrechts.
Oder nehmen Sie den Teenager, der am Tag seines vierzehnten Geburtstages mit seiner einen Tag jüngeren und damit noch dreizehnjährigen Freundin Sex hat und sich deshalb wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten muss, wohingegen der Neunzigjährige mit einer Vierzehnjährigen völlig ungestraft Sex haben darf, solange er nicht die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, was auch immer das sein soll, ausnutzt.
Und warum das Verbreiten von Tierpornographie strafbar ist, erschließt sich mir einfach nicht. Um den Schutz der Tiere kann es jedenfalls kaum gehen, wenn ich einerseits ungestraft Kühe essen, sie aber andererseits nicht sexuell stimulieren darf. Denn im Zweifel wird wohl Letzteres dem Tier lieber sein als auf dem Teller zu landen.
"Angedachte Verschärfung des Vergewaltigungstatbestandes ist blanker Aktionismus"
LTO: Die Vorfälle der Silvesternacht von Köln haben eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Wie bewerten Sie die rechtspolitischen Reaktionen?
Stevens: Die angedachte Verschärfung des Vergewaltigungstatbestandes ist erneut blanker Aktionismus, der nichts bringt.
Deutschland hat im internationalen Vergleich bereits einen der schärfsten Tatbestände im Hinblick auf die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung. Jetzt, nach den Sex-Mob-Attacken, will der Justizminister wieder Hand anlegen und alle schreien sogar noch nach mehr. Dabei hatten die Vorfälle in Köln kaum etwas mit Vergewaltigung sondern vielmehr mit sexueller Belästigung und weit überwiegend mit bloßem Diebstahl zu tun.
Klar mag das moralisch verwerflich sein und wird keineswegs von mir gut geheißen. Aber was das mit Vergewaltigung, also dem Eindringen oder vergleichbaren Eingriffen in den Körper eines anderen zu tun haben soll, ist mir schleierhaft.
Der Vergewaltigungstatbestand ist in seiner derzeitigen Fassung völlig ausreichend, um etwa Sex-Mob-Täter, die einer Frau zu mehreren auflauern, diese umkreisen und dann in die Taschen und in diverse Körperöffnungen fassen, angemessen zu bestrafen. Denn auch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage erfüllt den Tatbestand der sexuellen Nötigung, ohne, dass gedroht oder Gewalt ausgeübt werden müsste. Es wäre meines Erachtens deutlich besser, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte einer substantiierten Ausbildung in Sachen Sexualstrafrecht zuzuführen und diese nicht in der Ausbildung der Juristen auszusparen, weil man sich auf den Standpunkt stellt, dass man mit solchen Themen die armen Studentinnen verschrecken könnte!
LTO: Herr Dr. Stevens, vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Alexander Stevens ist als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht in München tätig. Sein Buch "Sex vor Gericht" erscheint im Knaur Verlag.
Das Interview führte Constantin Körner.
Constantin Körner, Alexander Stevens Buch "Sex vor Gericht": "Juristen haben von Sex keine Ahnung" . In: Legal Tribune Online, 19.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19124/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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