Die NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung der Stadthalle in Weinheim für ihren im November 2014 geplanten Bundesparteitag. Dies entschied er VGH Baden-Württemberg in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss. Zwar bestätigte er damit eine gleichlautende Entscheidung des VG Karlsruhe im Ergebnis - jedoch mit einer anderen Begründung.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte zunächst erfolglos bei der Stadt Weinheim beantragt, ihr die Stadthalle für ihren Bundesparteitag zu überlassen. Eine daraufhin beantragte einstweilige Anordnung zur Überlassung der Halle scheiterte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe.
Die Karlsruher Richter begründeten ihre ablehnende Entscheidung damit, dass sich die von der rechtsextremen Partei geplante Veranstaltung zwar grundsätzlich im Rahmen des Widmungszwecks der Stadthalle bewege. Allerdings habe die NPD nicht glaubhaft gemacht, dass die Stadt ihre Stadthalle schon für vergleichbare Veranstaltungen zur Verfügung gestellt und sich dadurch in ihrer Verwaltungspraxis entsprechend gebunden habe.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte im Ergebnis, dass die NPD keinen Anspruch auf Überlassung der Stadthalle für ihren Parteitag habe. Der 1. Senat stellte jedoch ausdrücklich klar, dass, wenn sich eine geplante Veranstaltung im Rahmen des in der Benutzungsordnung einer Stadthalle ausdrücklich bestimmten Widmungszwecks halte, die Überlassung der Halle nicht mit der Begründung versagt werden könne, dass dort noch keine vergleichbaren nichtöffentlichen Parteiveranstaltungen stattgefunden hätten.
Vielmehr scheitere der Eilantrag der NPD jedoch daran, dass die Stadthalle an denen von ihr im Anordnungsantrag begehrten Terminen bereits zuvor für andere, ebenfalls sich im Rahmen des Widmungszwecks bewegende Veranstaltungen vergeben beziehungsweise gänzlich geschlossen sei. Beides habe die Stadt nachvollziehbar dargelegt (Beschl. v. 16.10.2014, Az. 1 S 1855/14).
mbr/LTO-Redaktion
NPD scheitert mit Eilantrag: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13516 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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