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18178

OVG Trier zum Entzug der Fahrerlaubnis: Ein­ma­liger Koka­in­konsum reicht aus

18.01.2016

Das Bild zeigt eine Hand, die eine Banknote über Kokainlinien hält, was den Kontext von Drogenkonsum und Fahrerlaubnisentzug verdeutlicht.

Bild: © swa182 - fotolia.com

Bereits ein einmaliger Kokainkonsum kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das VG Trier in einem am Montag veröffentlichten Beschluss in einem Eilrechtsschutzverfahren.

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Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann er bereits bei einem Mal zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen – und zwar unabhängig von der Höhe der im Blut nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration. Dies entschied unlängst die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier und bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Trier-Saarburg (Beschl. v. 05.01.2016, Az. 1 L 3706/15.TR).

Die Behörde hatte einem Mann die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, der im Mai 2015 anlässlich einer Verkehrskontrolle aufgefallen war. Die Polizeibeamten hatten bei ihm Ausfallerscheinungen festgestellt und ein freiwillig durchgeführter "Mashan-Test" verlief positiv auf Kokain. Eine ärztliche Untersuchung sowie eine Blutentnahme belegten den Verdacht, dass der Mann Kokain konsumiert hatte. Daraufhin entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Trier-Saarburg ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.

Zu Recht, so das VG Trier. Die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung beinhalteten den Erfahrungssatz, dass bereits die einmalige Einnahme von Kokain, unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, regelmäßig die Fahreignung ausschließe, so das Gericht. Daher sei es in den Fällen, in denen feststehe, dass Kokain konsumiert worden sei, aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, das Führen von Kraftfahrzeugen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung dieser Regelannahme begründen könnten, habe der Betroffene im vorliegenden Verfahren nicht vortragen können.

mbr/LTO-Redaktion

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OVG Trier zum Entzug der Fahrerlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18178 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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