Nach der Cannabis-Entkriminalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr. Es gilt ein neuer THC-Grenzwert – und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis.
Seit mehr als vier Monaten gilt die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. In Berlin wissen die Anbauvereine immer noch nicht, wer über ihre Anträge entscheidet. Aus der SPD wird Kritik daran laut.
Der Legalisierungsgesetzgeber hat im Konsumcannabisgesetz nicht definiert, wann eigentlich die "geringe Menge" beginnt. Das löste erhebliche Kritik aus, nun auch vonseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie plädiert für die Streichung.
Vor Gericht wollte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Pläne des Berliner Senats zur Umzäunung des Görlitzer Parks ausbremsen. Nun der Dämpfer: Das VG Berlin hält die Klage des Bezirks schon für unzulässig.
Nach der Cannabis-Legalisierung wird das Straßenverkehrsgesetz geändert. Ist bei Verstößen neben THC auch noch Alkohol im Spiel, fällt das Bußgeld höher aus.
Berlin verschärft das Grünanlagengesetz. David Werdermann erklärt, wie der öffentliche Raum durch neue Befugnisse beschnitten wird und warum die Schließung des berüchtigten Görlitzer Parks trotzdem scheitern könnte.
7,5 Gramm und nicht mehr: Nach dem 1. Strafsenat folgen inzwischen noch vier weitere Strafsenate des BGH den strengen Anträgen der Bundesanwaltschaft zum Cannabiswirkstoff THC. Trotz Teillegalisierung. Handelt jetzt der Gesetzgeber?
Der Bundesrat gibt grünes Licht für mehrere Vorhaben der Bundesregierung, zu denen im Vermittlungsausschuss erst Kompromisse gesucht werden mussten. Mit dabei: Videoverhandlung im Zivilprozess, Rente und Cannabis.