Druckversion
Thursday, 8.04.2021, 13:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-hannover-beschluss-1-b-7215-16-zirkus-wildtiere-verbot-kommunale-satzung-gegen-bundesrecht/
Fenster schließen
Artikel drucken
21780

Verwaltungsgericht Hannover zu Ratsbeschluss: Kom­munen dürfen Wild­tier-Zirkus nicht ver­bieten

16.01.2017

Zirkus mit Elefanten

Symbolbild: © Andrea Izzotti - Fotolia.com 

Kommunale Satzungen, nach der die Stadt Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen darf, sind rechtswidrig. Das entschied das VG Hannover im Eilverfahren.

Anzeige

Zirkusse, die Wildtiere im Programm haben, sind umstritten. Tierschützer werfen ihnen vor, die Tiere nicht artgerecht halten zu können. In Hameln hat die Stadt einem Wildtierzirkus deshalb die Aufführung untersagt – allerdings auf Grundlage einer rechtswidrigen Satzung, wie das Verwaltungsgericht (VG) Hannover im Eilverfahren befand (Beschl. v. 12.01.2017, 1 B 7215/16).

Das Zirkusunternehmen beabsichtigt, im April dieses Jahres auf einer öffentlichen Fläche in Hameln ein Gastspiel durchzuführen. Darin möchte der Zirkus auch Wildtiere zeigen. Nachdem der Stadtrat aber im Juni 2016 beschlossen hatte, kommunale Flächen nur noch Zirkusbetrieben zur Verfügung zu stellen, die keine wildlebenden Tiere wie Bären, Elefanten oder Raubkatzen zeigen, lehnte die Stadt den entsprechenden Antrag des Zirkus ab. Das VG entschied hingegen, dass der Ratsbeschluss rechtswidrig sei, wie es in dem am Montag bekannt gewordenen Beschluss heißt.

Ein Verbot wildlebender Tiere in Zirkussen könne nur vom Bund geregelt werden. Dieser habe im Rahmen des Tierschutzgesetzes (TierschG) aber lediglich festgelegt, dass das gewerbliche Vorführen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Weil der Zirkus, der in Hameln gastieren will, über eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8d TierschG verfüge, könne die Stadt kein Verbot aussprechen. Es könne kommunalrechtlich nicht verboten werden, was bundesrechtlich erlaubt sei. Der Ratsbeschluss sei eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

dpa/una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verwaltungsgericht Hannover zu Ratsbeschluss: Kommunen dürfen Wildtier-Zirkus nicht verbieten . In: Legal Tribune Online, 16.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21780/ (abgerufen am: 11.04.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Kommentare
  • 17.01.2017 20:47, Tina

    Das ist sehr traurig. Ein Zirkus sollte ohne Wildtiere auskommen und es ist furchtbar das so etwas vor Gericht entschieden worden ist. Deutschland ist da leider das Schlusslicht. Es sollte den Städten überlassen werden. Typisch Politik

    Tina
    • 28.01.2017 10:28, Julius

      Man merkt Ihnen an, dass sie niemals Jura studiert haben, denn darum geht es hier überhaupt nicht.

    • 09.06.2017 17:54, Neofelis

      Julius, DU täuschst dich! Es geht hier nicht darum, das Juristen zu Wort kommen, sondern ganz konkret um Tierschutz und zu dem sich im Forum JEDER äußern kann. Du bist mi Sicherheit selbst kein Jurist - aber eines der klassischen, besserwissenden, männlichen "Prachtexemplare"! Unterm Strich: Es ist traurig, dass wir uns bzgl. des Wohls und des Schutzes von Tieren noch immer im Mittelalter befinden. Und den Bund interessiert es gleich 0. Tiere haben eben keine Lobby. Die Regierung springt leider nur an, wenn sie "geschmiert" wird.

  • 30.01.2017 13:05, Gela

    Richtig. Als Juristin wüssten Sie nämlich, dass es auch anderslautende Urteile gibt!
    Siehe Verwaltungsgericht München!!!

    Gela
Das könnte Sie auch interessieren:
  • EuGH zum Tierschutz - Tra­di­tion recht­fer­tigt die Leim­ru­ten­jagd nicht
  • OLG Oldenburg - Pony fällt auf Kind, Reit­stall haftet
  • OLG Hamm zur Bisonherde - Streit um Wisente geht in die nächste Runde
  • OVG zur Unterbringung eines weißen Löwen - "Ins­tinkt­widrig und lebens­feind­lich"
  • Gestohlene Künstler-Skizzen - LG ver­rin­gert Geld­strafe nicht
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Kommunen
    • Kunst
    • Tiere
    • Tierschutz
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Hannover
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht / Sha­ring Eco­no­my /...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Pro­jects & Pu­b­lic Sec­tor

GSK STOCKMANN , Mün­chen

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner PartmbB , Pots­dam und 1 wei­te­re

Vol­l­ju­ris­tin­nen und Vol­l­ju­ris­ten (m/w/d)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus , Mün­chen

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Pro­jects & Pu­b­lic Sec­tor

GSK STOCKMANN , Mün­chen

Rechts­an­wäl­te (m/w/x)

HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner PartmbB , Pots­dam und 1 wei­te­re

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

avocado rechtsanwälte , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht / eu­ro­päi­sches und...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Le­gal Coun­sel/Un­ter­neh­mens­ju­rist (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches...

clients&candidates , Stutt­gart

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Ver­ga­be­recht, Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht...

persociA GmbH , Han­no­ver

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Lifehacks für Jurastudium und Examen

12.04.2021

Kündigungsrecht in der Insolvenz

13.04.2021

Live auf einen Kaffee: Warum du fürs Netzwerken kein Talent zu haben brauchst

12.04.2021

Erbschaftssteuer 2021

14.04.2021

FORUM!lLive: Marken im Ausland - Der erfolgreiche Markenschutz in besonderen Anmeldeländern

14.04.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH