Am Montag ist das neue TKG in Kraft getreten. Die Novelle war notwendig geworden, weil das BVerfG die in dem Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zum Abruf von Telekommunikationsdaten teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Doch auch die Neuregelung des insofern einschlägigen § 113 TKG stößt auf Widerstand, unter anderem bei den Piraten. Diese haben nun Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.
Mit Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, haben am Montag gleich zwei prominente Mitglieder der Piratenpartei Verfassungsbeschwerden gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingelegt. Sie sehen auch durch die Neuregelungen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Die Gesetzesänderung erlaube die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern und die Herausgabe der PUK von Handys und Smartphones und weiterer Passwörter zu Internetdiensten, begründeten die Politiker ihre Verfassungsbeschwerden.
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die neue Gesetzeslage. "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden abermals nur unvollständig umgesetzt", mahnt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. So sei ein Richtervorbehalt nur lückenhaft vorgesehen, und vielen der Vorschriften mangele es an der notwendigen Bestimmtheit. Das Gesetz lasse vielerorts eine Verhältnismäßigkeit vermissen. In Teilen gehe es sogar weiter als das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit kassierte Gesetz. Im Gegensatz zum alten Recht solle nach dem neuen § 113 TKG eine Übermittlung von Daten auch schon zur Gefahrenvorsorge möglich sein.
mbr/LTO-Redaktion
Piraten ziehen vor BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9052 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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