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41671

Nach LTO-Veröffentlichung: Baden-Würt­tem­berg kor­ri­giert Corona-Gast­stät­ten­ver­ord­nung

von Hasso Suliak

19.05.2020

Flagge Baden-Württemberg

Jens Hilberger - stock.adobe.com

Keine Bedienung in Restaurants ohne Daten-Preisgabe: Nach einer LTO-Veröffentlichung und einem Rüffel durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten hat Baden-Württemberg seine Gaststättenverordnung geändert.

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Die Kritik des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink in einer entsprechenden LTO-Veröffentlichung hat bei der Landesregierung in Baden-Württemberg gewirkt: Auch im "Ländle" ist jetzt die Bedienung in Gaststätten nur dann zulässig, wenn der Gast zuvor Name und Vorname, Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, Telefonnummer oder Adresse hinterlässt. Sinn und Zweck dieser Datenerfassung ist es, mögliche COVID-19-Infektionsketten später nachvollziehen zu können.

In einer korrigierten und am 16. Mai neu erlassenen "Corona-Verordnung Gaststätten" des Landes wird nun in § 2 Abs.3 VO klargestellt: "Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen."

Die erste Corona-Gaststätten-Verordnung, erlassen am 10.Mai, hatte der Datenschutzbeauftragte Brink gegenüber LTO beanstandet, weil nach dieser völlig unklar war, ob auch solche Gäste in Baden-Württemberg bewirtet werden dürfen, die sich weigern, ihre Daten preiszugeben.

Brink hatte erklärt, dass insoweit keine rechtmäßige Verpflichtung zur Datenerhebung im Sinne von Art.6 Abs.1 Ziff. c Datenschutzgrundverordnung für die Restaurantbetreiber gegeben sei. Nach Auffassung des Datenschützers hätten Baden-Württembergs Gastwirte deshalb auch diejenigen Kunden ab dem 18. Mai bewirten dürfen, die im Lokal anonym bleiben wollen. Unter medizinischen Aspekten wäre das allerdings nur schwer vermittelbar gewesen. In § 7 der neuen Verordnung heißt es jetzt: "Die Corona-Verordnung Gaststätten vom 10. Mai 2020 wird aufgehoben."

Laut LTO-Informationen hatte die unklare Rechtslage auch beim baden-württembergischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA für Irritationen gesorgt.

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Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Nach LTO-Veröffentlichung: Baden-Württemberg korrigiert Corona-Gaststättenverordnung . In: Legal Tribune Online, 19.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41671/ (abgerufen am: 09.08.2022 )

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