Druckversion
Saturday, 6.08.2022, 20:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovgberlinbrandenburg-ovg1s3522-versammlungen-pauschalverbot-ukrainische-flaggen-musik-gilt-weiterhin/
Fenster schließen
Artikel drucken
48389

OVG widerspricht VG Berlin: Pau­schal­verbot für Ukraine-Flaggen gilt doch

10.05.2022

Eine ukrainische Flagge

Der Beschluss des OVG erging zunächst ohne Begründung. Foto: Anna Ritter - stock.adobe.com

Am Montag noch hatte das VG Berlin entschieden, dass für kleine Versammlungen kein Verbot von Ukraine-Flaggen gilt. Das OVG hält das aber doch für möglich. Das Pauschalverbot gilt damit wieder.

Anzeige

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch eine kleine Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst keine ukrainischen Flaggen zeigen und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder spielen darf (Beschl. v. 9.05.2022, Az. OVG 1 S 35/22 ). Der Erste Senat hat damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Montag geändert.

Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird. Das VG meinte, es fehle an der Rechtsgrundlage für ein Verbot. Außerdem sah es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Nach dem Beschluss des OVG bleibt es nun aber doch bei dem Verbot. Die Entscheidung ist wegen der Eilbedürftigkeit der Sache zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen und unanfechtbar.

dpa/cp/LTO-Redaktion

 

 

 

 

 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG widerspricht VG Berlin: Pauschalverbot für Ukraine-Flaggen gilt doch . In: Legal Tribune Online, 10.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48389/ (abgerufen am: 06.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • OVG Hamburg - Im Kli­ma­camp dürfen Zelte auf­ge­s­tellt werden
  • BSI und russische Software - War die War­nung vor Kas­persky poli­tisch moti­viert?
  • VG Hamburg hebt behördliche Auflagen auf - Pro­test­camp am Volk­s­park darf statt­finden - ink­lu­sive Zelten
  • LG Köln bejaht Schadensersatzanspruch - Polizei lässt ver­kehrs­tüch­tigen Bus nicht wei­ter­fahren
  • Russisches Kartellamt - Google muss 35 Mil­lionen Euro Strafe zahlen
  • Themen
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Polizei
    • Ukraine-Krieg
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
TopJOBS
Pa­tent­re­fe­rent / Pa­ten­tas­ses­sor (w/m/d)

Hogan Lovells International LLP , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) in der An­walts- und Wahl­sta­ti­on

Römermann Rechtsanwälte AG , Ham­burg

Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Mecklenburgische Versicherungsgruppe , Han­no­ver

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich IP/IT Com­mer­cial (w/m/d)

Görg , Mün­chen

Mar­ke­ting-Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Bryan Cave Leighton Paisner , Frank­furt am Main

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) für kom­ple­xe Scha­dens­fäl­le

SV Sparkassen Gebäudeversicherung AG , Stutt­gart

Prak­ti­kant (m/w/d) Spring School 2023

DLA Piper UK LLP , Köln und 3 wei­te­re

Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

Römermann Rechtsanwälte AG , Kas­sel

Ju­ris­tin/Ju­rist (m/w/d) für die Stabs­s­tel­le Hoch­schul­me­di­zin

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg , Pots­dam

Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

Römermann Rechtsanwälte AG , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Online-Trainingswoche "Erfolgsstrategie Netzwerken"

08.08.2022

Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG (5 Std. FAO)

10.08.2022, Köln

Montagmorgenkaffee: Fürs Netzwerken kein Talent?

08.08.2022

Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht im Selbststudium/ online

10.08.2022

Interviewtage @ Hannover

25.08.2022, Hannover

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH