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Neue Akkreditierung zum NSU-Prozess: Presseplätze werden verlost

19.04.2013

Das OLG München hat entschieden, die Sitzplätze für Pressevertreter nach dem Zufallsprinzip zu vergeben. Dabei hat es sechs Plätze für türkische, persische und griechische Medien reserviert. Das BVerfG hatte die frühere Vergabepraxis des Gerichts teilweise aufgehoben.

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Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) will mehrere Kontingente bilden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einzuhalten. Auf 35 Plätze können sich inländische Medienverteter bewerben, davon 22 wiederum unterkontingentiert, also nur aus unterschiedlichen Gruppen inländischer Medien. Auf weitere 15 Plätze können sich ebenfalls nur bestimmte Gruppen bewerben: Für türkische Medien werden dabei vier Plätze frei gehalten, für griechische und persische Pressevertreter wird je ein Platz reserviert. Für weitere ausländische Medien wird das Gericht vier und für Nachrichtenagenturen fünf eigene Plätze vorbehalten.

Die Frist zur Akkreditierung beginnt heute um 12 Uhr, in anderthalb Wochen soll die Verlosung stattfinden. Dabei wird ein Notar in Anwesenheit einer Protokollkraft und eines Zeugen per Los ermitteln, welche Medien in den unterschiedlichen Kontingenten zum Zuge kommen.

Zuvor hatte das OLG die Plätze allein nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Dabei war kein türkischer Pressevertreter zum Zuge gekommen, obwohl acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten. Das BVerfG hatte daraufhin beschlossen, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssen. Das konkrete Verfahren hatte es aber dem OLG München überlassen. Dieses hatte Anfang der Woche überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt und den Beginn des Prozesses von vergangenen Mittwoch auf den 6. Mai verschoben.

dpa/hog/LTO-Redaktion

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Neue Akkreditierung zum NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8567 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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