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Textilindustrie scheitert erneut: Ökostrom-Umlage nicht verfassungswidrig

14.05.2013

Die Textilindustrie ist auch in zweiter Instanz mit einer Musterklage gegen die umstrittene Ökostrom-Umlage gescheitert. Das EEG sei verfassungsgemäß, entschied das OLG Hamm am Dienstag.

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerten Grundsätze der Finanzverfassung. Eine Verfassungswidrigkeit aus anderen Gründen, insbesondere wegen der Verletzung von Grundrechten, sei nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen worden (Urt. v. 14.05.2013, Az. 19 U 180/12). Damit bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) im Ergebnis das Urteil des Landgerichts Bochum. Zugleich ließ es die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Geklagt hatte ein Textilunternehmer gegen die Stadtwerke Bochum. Er verlangt von dem Elektrizitätsversorger die für April 2012 entrichtete EEG-Umlage in Höhe von knapp 10.000 Euro zurück. Unterstützt wird der Kläger von der Textilindustrie. Der Branchenverband hält die Umlage für verfassungswidrig. Er will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bisher haben drei Landgerichte die Klagen zurückgewiesen. Die Kläger stützen ihre Ansicht auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Gerrit Manssen. 

dpa/plö/LTO-Redaktion

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Textilindustrie scheitert erneut: Ökostrom-Umlage nicht verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8723/ (abgerufen am: 16.08.2022 )

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