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OLG Frankfurt: Hersteller muss Etiketten auf Schoko-Aufstrich ändern

17.11.2011

Auf Deutschlands wohl bekanntester Schoko-Creme kleben Etiketten mit irreführenden Angaben zu Vitaminen und Nährwerten. Das OLG Frankfurt gab dem Hersteller deshalb in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil in zweiter Instanz auf, die Angaben zu ändern. Die Richter gaben damit einer Klage des vzbv statt.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt droht dem Hersteller ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an, falls die Tabellen in der bisherigen Form weiterverwendet würden (Urt. v. 20.10.2011, Az. 6 U 40/11). In der typischen Kaufsituation etwa vor dem Verkaufsregal eines Supermarktes fehle dem Kunden die Zeit, die Unterschiede zwischen den Angaben zu erfassen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dies sei eine relevante Irreführung, heißt es im Urteil. Ein Lebensmittel, das vermeintlich nur wenig Nährstoffe wie Zucker und Fett, dafür aber viel Vitamine und Mineralstoffe enthält, werde als besonders wertvoll angesehen.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hatte moniert, dass auf dem Etikett für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen wurden. So wurden die Tagesanteile für Fett oder Kohlenhydrate auf die Grundmenge einer Portion von 15 Gramm bezogen, während die in einer anderen Farbe gedruckten Vitamin- und Mineralstoffanteile aus 100 Gramm errechnet wurden. Um die dort abgedruckten Vitaminquoten des täglichen Bedarfs zwischen 30 und 78 (Vitamin E) Prozent zu erreichen, hätte der Konsument also ein Viertelglas der süßen Creme essen müssen.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer konnten Verbraucher aus dem Etikett den falschen Schluss ziehen, der Aufstrich enthalte sehr wenig Fett und Kohlenhydrate, dafür aber viele gesunde Vitamine. "Tatsächlich ist der Vitaminanteil in einer Portion viel geringer als gedacht", erklärte Vorstand Gerd Billen in einer Mitteilung.

Der Hersteller der Schoko-Creme nahm zunächst keine Stellung zu dem Urteil, gegen das keine Revision zugelassen wurde. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4834 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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