Druckversion
Dienstag, 6.06.2023, 11:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-az4u8416-spaghettimonster-kirche-pastafari-weltanschauung-hinweisschilder-ortseingang/
Fenster schließen
Artikel drucken
23407

OLG Brandenburg zur Kirche des fliegenden Spaghettimonsters: Reli­gi­ons­kritik allein reicht nicht aus

10.07.2017

Hinweis auf die Nudelmesse

Screenshot www.pastafari.eu

Die Spaghettimonster-Kirche habe mit etablierten Kirchen nichts gemein, ließ das OLG Brandenburg im Berufungsverfahren durchblicken. Hinweise auf die "Nudelmessen" am Ortseingang Templin wird es deshalb wohl auch künftig nicht geben.

Anzeige

Ist die "Spaghettimonster"-Kirche in Templin in der Uckermark eine eigene Weltanschauung? Darüber berät derzeit das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg - und tendiert dazu, diese Frage zu verneinen. Das jedenfalls deutet sich allmählich in dem Berufungsverfahren an, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage zu dem Fall zwischenzeitlich sagte (Az. 4 U 84/16).

Der deutsche Ableger der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist hierzulande als Verein organisiert und hatte für seine Nudelmessen Hinweisschilder an den Ortseingängen vom Templin aufgestellt. Diese wurden vom Straßenbauamt später wieder entfernt. Eine hiergegen gerichtete Klage gegen das Land hatte vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) keinen Erfolg.

Die selbsternannten "Pastafari" berufen sich auf eine mündliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen – angeblich auch im Beisein des Templiner Bürgermeisters - aus dem Dezember 2014. Danach soll das Aufstellen der Hinweisschilder an den Ortseingängen der Stadt erlaubt worden sein.

Die Behörde bestreitet, dass es eine solche Vereinbarung gegeben habe. Hilfsweise hat sie diese auch gleich mit gekündigt. Für die Frage, ob eine solche Kündigung möglich ist, ist besonders entscheidend, ob es sich bei der Spaghettimonster-Kirche um eine eigene Weltanschauung handelt, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber LTO.

Nur Kritik an anderen Weltanschauungen

Daran zweifelt das OLG offenbar: Vom Auftreten, äußeren Erscheinungsbild und dem geistigen Gehalt der Anschauungen her sähen das die Richter nämlich nicht so, heißt es seitens des Gerichts. Dabei sei auch die Satzung des Vereins berücksichtigt worden: Die Mitglieder wollen sich mit anderen Überzeugungen, die sie als engstirnig ansehen, mit satirischen Mitteln auseinandersetzen. Eine eigene Auffassung zum Weltganzen hätten sie hingegen nicht.

Nach weiteren Beratungen will das Gericht die endgültige Entscheidung am 2. August verkünden. Der Vorsitzende des Vereins, Rüdiger Weida, äußerte sich zufrieden, dass das Gericht sich Zeit für die Entscheidung nimmt: "Ich rechne mit einem positiven Ausgang", sagte er.

Bis zum Ende des Streits darf der Verein mit Genehmigung der Verwaltung Schilder an anderen Stellen in der Stadt anbringen. Dort wird unter anderem auch über Städtepartnerschaften von Templin informiert. Eigentlich wollen die Pastafari für ihre Nudelmessen an den Ortseingangs-Masten gleichberechtigt mit der katholischen und evangelischen Kirche werben.

Die Kirche des Spaghettimonsters entstand vor mehr als zehn Jahren in den USA. Sie versteht sich als Kritik darauf, dass unter anderem der Kreationismus - die Ablehnung der Evolutionstheorie nach Charles Darwin - immer mehr Anhänger findet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Brandenburg zur Kirche des fliegenden Spaghettimonsters: Religionskritik allein reicht nicht aus . In: Legal Tribune Online, 10.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23407/ (abgerufen am: 06.06.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Kirche
    • Religion
    • Religionsgemeinschaften
    • Satire
    • Vereine
  • Gerichte
    • Brandenburgisches Oberlandesgericht
15.05.2023
Papst

Anpassung an "Erfordernisse der Zeit":

Papst erneuert Ver­fas­sung des Vatik­an­staats

Frauen in der Päpstlichen Kommission und strengere Haushaltsregeln für den Vatikan – mit diesen Neuerungen will Franziskus den Vatikanstaat zeitgemäßer aufstellen. Die "Gesamtheit der Regierungsgewalt" des Papstes bleibt aber erhalten.

Artikel lesen
10.05.2023
Universitäten und Hochschulen

BGH zur geplanten Tax Law Clinic in Hannover:

Stu­die­rende dürfen nicht im Steu­er­recht beraten

Law Clinics gibt es in vielen Rechtsgebieten, in Hannover soll aber die erste entstehen, die auf Steuerrecht spezialisiert ist. Der BGH lässt eine entsprechende Vereinseintragung aber nicht zu, wie nun bekannt wurde. Geht es jetzt zum BVerfG?

Artikel lesen
06.06.2023
Justiz

Die Justiz braucht nicht mehr Personal, sondern Effizienz:

Was Staats­an­wälte und Richter ein­fach besser machen müssen

Statt mehr Personal zu fordern, sollten Richter und Staatsanwälte zuerst auf sich selbst schauen: Mit effizienteren Arbeitsabläufen ließen sich viele Verfahren schneller und besser erledigen, meint Strafverteidiger Sebastian T. Vogel.

Artikel lesen
06.06.2023
Presseschau

Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2023:

EuGH zur pol­ni­schen Jus­tiz­re­form / BGH-Lei­t­ent­schei­dungen geplant / Kind beim Schlaf­wan­deln miss­braucht?

Der EuGH erklärte das polnische Richter-"Maulkorbgesetz" für rechtswidrig. Justizminister Buschmann will, dass Massenverfahren mit BGH-Hilfe schneller erledigt werden. Das OLG Schleswig ordnete Missbrauchs-Anklage gegen Staatsanwalt an.

Artikel lesen
05.06.2023
Bundeswehr

Ex-Bundeswehr-Piloten schulen Chinas Streitkräfte:

Das sagt das Recht zum Verrat über den Wolken

Ex-Bundeswehr-Kampfpiloten bilden nach Berichten des ZDF und des SPIEGEL Chinas Luftwaffe aus. Drohen den ehemaligen Soldaten Konsequenzen oder muss Deutschland gesetzlich nachrüsten? Patrick Heinemann mit Einschätzungen.

Artikel lesen
05.06.2023
Presseschau

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Juni 2023:

EU-Eltern­schafts­zer­ti­fikat geplant / Peter Müller im Inter­view / Ver­gan­gen­heits­au­f­ar­bei­tung beim BGH

Die EU-Kommission will ein unionsweit anzuerkennendes Elternschaftszertifikat einführen. Peter Müller äußert sich zu vielen verfassungsrechtlichen Fragen. Der BGH befasst sich mit seiner Vergangenheitsaufarbeitung.

Artikel lesen
TopJOBS
Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger / Re­dak­teur (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Chief Pro­duct Ma­na­ger - di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Ju­rist (m/w/d)

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg , Mag­de­burg

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

MVV Energie AG , Mann­heim

Stu­den­ti­sche Aus­hil­fen (w/m/d)

Johlke Niethammer & Partner , Ham­burg

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Voll­ju­rist*in Schwer­punkt Ge­richts­ver­fah­ren (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Online Info Session Part-time Master (MA)

06.06.2023

CV writing workshop – What it takes to stand out

06.06.2023

Internationale Vertragsgestaltung

07.06.2023

Online Info Session Bachelor in Law, Politics and Economics (BA)

07.06.2023

Online Info Session Bachelor in Business Studies (BSc)

07.06.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH