Karneval ist an vielen Orten in Deutschland ein geschütztes Brauchtum. Doch wenn auf einem Rosenmontags-Mottowagen ein Hakenkreuz zu sehen ist, schlägt das Strafgesetzbuch Alarm. Es verbietet das Verbreiten von NS-Symbolen – auch hier?
Eine fiktive Vergewaltigungsszene zwischen Charlotte und Friedrich Merz – die zeigt ein Wahlwerbespot von Die Partei, den das ZDF nicht senden wollte. Doch es ist Satire, so das VG, und muss daher gesendet werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil Aktivisten Elon Musks Hitlergruß auf die Außenwand der Tesla-Fabrik projiziert haben sollen. Satire oder Straftat? Beides, sagt Matthias Jahn. Das deutsche Strafrecht kenne bei NS-Symbolen kaum Gnade.
Gewohnt überspitzt und sarkastisch äußerte sich Jan Böhmermann in seiner Show ZDF Magazin Royale über den Ex-BSI-Chef Schönbohm. Einige dieser Aussagen wurden dem ZDF daraufhin gerichtlich untersagt. Jetzt hat der Sender Berufung eingelegt.
Das ZDF muss bestimmte Aussagen über den Ex-BSI-Chef unterlassen, die Jan Böhmermann im Magazin Royale tätigte. Es ging dabei um Aussagen, die eine Nähe zu Russland suggerierten. Eine Geldentschädigung muss das ZDF allerdings nicht zahlen.
Imker Rico Heinzig bewarb seinen Honig mit dem Konterfei von Jan Böhmermann, nachdem dieser ihn im Fernsehen durch den Kakao gezogen hatte. Böhmermann ging gerichtlich dagegen vor, unterlag nun aber auch in zweiter Instanz.
Der Streit zwischen Jan Böhmermann und Imker Rico Heinzig um dessen "Beewashing Honey" ging vor dem OLG Dresden in die zweite Runde. Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab, denn es geht um Grundsätzliches.
Monika Gruber darf sich in ihrem Buch "Willkommen im falschen Film" über die Bloggerin Roma Maria Mukherjee lustig machen, auch wenn das boshaft ist. Dies entschied nun das OLG Hamburg.