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23407

OLG Brandenburg zur Kirche des fliegenden Spaghettimonsters: Reli­gi­ons­kritik allein reicht nicht aus

10.07.2017

Hinweis auf die Nudelmesse

Screenshot www.pastafari.eu

Die Spaghettimonster-Kirche habe mit etablierten Kirchen nichts gemein, ließ das OLG Brandenburg im Berufungsverfahren durchblicken. Hinweise auf die "Nudelmessen" am Ortseingang Templin wird es deshalb wohl auch künftig nicht geben.

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Ist die "Spaghettimonster"-Kirche in Templin in der Uckermark eine eigene Weltanschauung? Darüber berät derzeit das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg - und tendiert dazu, diese Frage zu verneinen. Das jedenfalls deutet sich allmählich in dem Berufungsverfahren an, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage zu dem Fall zwischenzeitlich sagte (Az. 4 U 84/16).

Der deutsche Ableger der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist hierzulande als Verein organisiert und hatte für seine Nudelmessen Hinweisschilder an den Ortseingängen vom Templin aufgestellt. Diese wurden vom Straßenbauamt später wieder entfernt. Eine hiergegen gerichtete Klage gegen das Land hatte vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) keinen Erfolg.

Die selbsternannten "Pastafari" berufen sich auf eine mündliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen – angeblich auch im Beisein des Templiner Bürgermeisters - aus dem Dezember 2014. Danach soll das Aufstellen der Hinweisschilder an den Ortseingängen der Stadt erlaubt worden sein.

Die Behörde bestreitet, dass es eine solche Vereinbarung gegeben habe. Hilfsweise hat sie diese auch gleich mit gekündigt. Für die Frage, ob eine solche Kündigung möglich ist, ist besonders entscheidend, ob es sich bei der Spaghettimonster-Kirche um eine eigene Weltanschauung handelt, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber LTO.

Nur Kritik an anderen Weltanschauungen

Daran zweifelt das OLG offenbar: Vom Auftreten, äußeren Erscheinungsbild und dem geistigen Gehalt der Anschauungen her sähen das die Richter nämlich nicht so, heißt es seitens des Gerichts. Dabei sei auch die Satzung des Vereins berücksichtigt worden: Die Mitglieder wollen sich mit anderen Überzeugungen, die sie als engstirnig ansehen, mit satirischen Mitteln auseinandersetzen. Eine eigene Auffassung zum Weltganzen hätten sie hingegen nicht.

Nach weiteren Beratungen will das Gericht die endgültige Entscheidung am 2. August verkünden. Der Vorsitzende des Vereins, Rüdiger Weida, äußerte sich zufrieden, dass das Gericht sich Zeit für die Entscheidung nimmt: "Ich rechne mit einem positiven Ausgang", sagte er.

Bis zum Ende des Streits darf der Verein mit Genehmigung der Verwaltung Schilder an anderen Stellen in der Stadt anbringen. Dort wird unter anderem auch über Städtepartnerschaften von Templin informiert. Eigentlich wollen die Pastafari für ihre Nudelmessen an den Ortseingangs-Masten gleichberechtigt mit der katholischen und evangelischen Kirche werben.

Die Kirche des Spaghettimonsters entstand vor mehr als zehn Jahren in den USA. Sie versteht sich als Kritik darauf, dass unter anderem der Kreationismus - die Ablehnung der Evolutionstheorie nach Charles Darwin - immer mehr Anhänger findet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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OLG Brandenburg zur Kirche des fliegenden Spaghettimonsters: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23407 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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