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Bericht der New York Times: Gericht erklärt NSA-Überwachung für illegal

07.05.2015

Ein US-Bundesgericht hat das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA für illegal erklärt. Das massive Sammeln von Telefon- und Internet-Metadaten sei nicht gesetzlich gedeckt, befand das Berufungsgericht nach einem Bericht der New York Times am Donnerstag. Es ist das erste Mal, dass ein höheres öffentliches Gericht zu dem Thema Stellung nimmt.

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Der Whistleblower Edward Snowden hatte 2013 die millionenfache Überwachung durch die NSA enthüllt und damit weltweite Empörung ausgelöst - auch das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel war ausspioniert worden. Später hatte Präsident Barack Obama zwar eine Reform angestoßen, doch noch wird im Kongress darüber diskutiert.

Die NSA wollte die Entscheidung zunächst nicht bewerten. Man wolle das Urteil erst genauer ansehen, sagte NSA-Sprecher Edward Price. Zugleich verwies er auf die gegenwärtigen Reformbestrebungen im Kongress.  

In dem fast 100-seitigen Urteil betont der Vorsitzende Richter Gerard Lynch, auch das Sicherheitsgesetz "Patriot Act", das kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurde, lasse ein derart massives Abschöpfen von Daten nicht zu. Das Sammeln von Metadaten "übersteigt das Ausmaß, das der Kongress erlaub hat", heißt es. Dabei betont er auch, dass der amerikanische Kongress sich über die tatsächliche Reichweite der Abhörung bis zu Snowdens Enthüllungen womöglich gar nicht bewusst war.

"Patriot Act" keine Generalvollmacht

Denn das Gesetz erlaubt das Abschöpfen jeglicher Informationen, die "relevant" sind. Wie weit der Begriff ausgelegt würde, und wie widerstandslos das hierfür zuständige Geheimgericht FISC praktisch jedes Ersuchen der NSA durchwinken würde, sei den Kongressmitgliedern wohl nicht klar gewesen - zumal dies gezielt im Dunkeln gehalten wurde.

Zudem betonte er, Metadaten würden ein "alarmierendes Ausmaß an detaillierten Informationen" vermitteln - auch, wenn es sich dabei nicht um Inhalte der Kommunikation, sondern lediglich um die Verbindungsdaten handelt. So enthülle etwa die Verbindung zu einer Hotline für Süchtige oder Selbstmordgefährdete sehr viel über eine Person. "Metadaten können zivile, politische und religiöse Orientierungen enthüllen; sie können ebenfalls den sozialen Status eines Menschen offenlegen oder ob und wann er oder sie intime Beziehungen hatten."

Die Bürgerrechtsorganisation ACLU, die vor dem Gericht klagte, sprach von einem richtungsweisenden Urteil. Auch im Kongress laufen bereits Bestrebungen, der Sammelwut Zügel anzulegen. Demnach soll die NSA künftig keine Telefon-Metadaten mehr selbst speichern dürfen. Dies sollen private Telefongesellschaften übernehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf fand im Justizausschuss des Repräsentantenhauses bereits Zustimmung. Die New York Times bezeichnete dies kürzlich als einen entscheidenden Reformschritt.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

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Bericht der New York Times: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15484 (abgerufen am: 12.01.2026 )

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