Druckversion
Mittwoch, 10.12.2025, 06:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lsg-bw-urteil-l-11-kr-2510-15-elektronische-gesundheitskarte-pflicht-rechtmaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
20057

LSG BW zur elektronischen Gesundheitskarte: Kein "Recht auf Wei­ter­leben in ana­loger Welt"

20.07.2016

Elektronische Gesundheitskarte

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Das höchste Sozialgericht in Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Versicherte müssten sie auch gegen ihren Willen nutzen, solange der Datenschutz gesichert sei.

Anzeige

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG BW) in Stuttgart hat die Berufung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen. Der IT-Ingenieur hatte die Feststellung verlangt, dass er nicht verpflichtet sei, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu nutzen. Die Entscheidung des LSG wurde am Mittwoch bekannt (Urt. v. 21.06.2016, Az. L 11 KR 2510/15).

Der Mann scheiterte damit auch in der Berufungsinstanz, nachdem schon das Sozialgericht (SG) Karlsruhe die Frage, ob die Nutzung der eGK verpflichtend sei, bejaht und seine Klage abgewiesen hatte. Die eGK muss gemäß § 291 Abs. 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) persönliche Daten des jeweiligen Versicherten enthalten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum oder auch den Versichertenstatus. Im Unterschied zur alten Krankenversicherungskarte muss die eGK zudem ein Lichtbild des Versicherten enthalten und ist auch zur Speicherung medizinischer Daten geeignet. Kritiker bezweifeln, dass bei Übertragung der auf der eGK gespeicherten Daten ein hinreichender Schutz gewährleistet werde.

Die Richter des LSG teilen diese Befürchtungen nicht. Die bestehenden Regelungen zum Datenschutz und die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Verwendung seien ausreichend, damit der "gläserne Patient" nicht Wirklichkeit werde, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der eGK bestünde nicht, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werde.

Dennoch mahnte das Gericht, dass sich die Krankenkassen nicht über die gesetzliche Ermächtigung hinwegsetzen dürften. Damit rügten sie eine Vereinbarung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wonach auf der eGK auch "statusergänzende Merkmale" gespeichert werden sollen. Hierunter fallen etwa Informationen über die Teilnahme des Versicherten an bestimmten Gesundheitsprogrammen. Diese Vereinbarung ist nach Ansicht der Richter nicht von der gesetzlichen Ermächtigung umfasst.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LSG BW zur elektronischen Gesundheitskarte: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20057 (abgerufen am: 10.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Sozialrecht
    • Datenschutz
    • Gesundheit
    • Krankenkassen
    • Persönlichkeitsrecht
    • Technik
  • Gerichte
    • Landessozialgericht Baden-Württemberg
Elon Musk auf einer Veranstaltung (Archivbild) 05.12.2025
Elon Musk

EU vs. Elon Musk:

EU ver­hängt 120-Mil­lio­nen-Euro-Strafe gegen X

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung von Donald Trump verhängt sie eine hohe Strafe gegen X. Grund sind Transparenzmängel und Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschenden. Das könnte erst der Anfang sein. 

Artikel lesen
Bushaltestelle in Brüssel 28.11.2025
Datenschutz

Vorschläge der Kommission zum Digitalen Omnibus:

Kein Kahl­schlag im Daten­schutz

KI-Anwendungen, Meldepflichten, Cookies: Dies sind drei der datenschutzrechtlichen Themenfelder des "Digital Omnibus" der EU-Kommission. Die Vorschläge heben die DSGVO aber nicht aus den Angeln. Eine Analyse von Niko Härting.

Artikel lesen
Ein Zahnarztstuhl in ekelhaftem Rosa 17.11.2025
Schadensersatz

Patient haftet nicht für beschädigten Zahnarztstuhl:

"Übliche Bewe­gungen im Rahmen des Sich-bequem-Machens"

Zahnarzt verklagt Patienten: Weil der so groß und ungeschickt sei, habe er den Behandlungsstuhl zerstört. Das AG München sieht aber kein Verschulden. Ein Zahnarztstuhl müsse aushalten, dass es sich auch große Menschen auf ihm bequem machen.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Aufschrift "Triage" im Krankenhaus 04.11.2025
Ärzte

Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern erfolgreich:

Triage-Regeln sind ver­fas­sungs­widrig

Die Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern gegen Triage-Regelungen war erfolgreich. Das BVerfG erklärt den Kriterienkatalog sowie das Verbot der Ex-Post-Triage mangels Bundeskompetenz für verfassungswidrig und nichtig. Und wie geht's weiter?

Artikel lesen
Aufschrift "Triage" im Krankenhaus 03.11.2025
Ärzte

BVerfG entscheidet zum Triage-Gesetz:

Wer darf über­leben?

Wer wird behandelt, wer fällt bei Engpässen in der medizinischen Versorgung einer Triage zum Opfer? Das sollte eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes regeln. Am Dienstag verkündet das BVerfG, ob die Regelung Bestand hat.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Bird & Bird LLP
Re­fe­ren­dar und wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IT- und...

Bird & Bird LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Köln

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverlag
Beck Noxtua Live: So transformiert der neue Legal AI Workspace Ihre Kanzlei

10.12.2025

Verfahrensrechtliche must-knows Mietrecht - alle wichtigen prozessentscheidenden Szenarien

10.12.2025

Nachträge nach VOB und BGB – Grundlagen und Aktuelle Rechtsprechung

10.12.2025

„Das DUO: Best of 2025“ Bau- und Architektenrecht - Teil I

10.12.2025

„Das DUO: Best of 2025“ Bau- und Architektenrecht - Teil II

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH