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Cathy Hummels im Streit mit Wettbewerbsverband: Influ­encer-Mar­ke­ting "völlig über­flüssig", aber wohl legal

09.07.2018

Cathy Hummels

(c) dpa

Die Vorsitzende Richterin am LG München I machte in der Verhandlung deutlich, dass sie vom Influencer-Wesen nicht viel hält. Doch was Fußballer-Gattin Cathy Hummels für ihren Lebensunterhalt tue, sei deshalb nicht unbedingt illegal.

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Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels könnte zum Gegenstand einer spannenden Rechtsgeschichte werden: Die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels steht im Mittelpunkt eines Zivilprozesses um das Wettbewerbsrecht, den ihre Anwälte notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ausfechten wollen.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte beim Landgericht (LG) München I eine einstweilige Verfügung gegen Hummels erwirkt. Der Vorwurf: Hummels mache auf Instagram verbotene Werbung: Sie preise Produkte an, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Dagegen legten Hummels und ihre Anwälte Widerspruch ein (Az. 4 HK O 4985/18).

Die 30-Jährige erschien nicht zur Verhandlung, sie nahm stattdessen auf Instagram Stellung: "Recht auf freie Meinungsäußerung, dafür kämpfe ich", schreibt sie in einem Beitrag an ihre 342.000 Follower. Bei der mündlichen Verhandlung am Montag wurde deutlich, dass die Klage des Verbands keine überragenden Erfolgsaussichten hat.

Sofern Hummels von den betreffenden Firmen keine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung für die Nennung der Produkte erhält, hält das Gericht das für zulässig, wie die Vorsitzende Richterin Monika Rhein erklärte. "Auch wenn wir das [Influencer-Wesen] für völlig überflüssig halten, heißt das noch lange nicht, dass das gesetzlich verboten wäre", sagte die Vorsitzende.

Lediglich Abmahnung für Kinderwagen akzeptiert

"Wir gehen notfalls bis zum Bundesgerichtshof", sagte Hummels' Anwalt Christian-Oliver Moser anschließend. "Das ist ein grundsätzliches Thema. Das schränkt aus meiner Sicht die Meinungsfreiheit zu sehr ein." Der Verband Sozialer Wettbewerb wolle "Rechtsklarheit" erreichen, sagte dessen Anwalt Franz Burchert. Influencer-Marketing beschäftigt die Justiz zunehmend. Die Frage, wann ein Post als Werbung zu verstehen und als solche zu kennzeichnen ist, müssen immer wieder Gerichte entscheiden.

Cathy Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Modefirmen - sie bekommt Geld für die Nennung der Unternehmen und ihrer Produkte. Diese Beiträge kennzeichnet sie als "bezahlte Partnerschaft". Der Verband hat sie wegen 15 Postings verklagt, bei denen dieser Hinweis fehlte. Laut Hummels' Anwalt Christian-Oliver Moser hat die 30-Jährige für die monierten Beiträge aber auch keinerlei Gegenleistung erhalten - mit Ausnahme des Kinderwagens für den kleinen Sohn Ludwig, den der Hersteller kostenlos zur Verfügung stellte.

Für den Kinderwagen akzeptierten Hummels' Anwälte jedenfalls die Abmahnung, nicht jedoch für die übrige Mehrheit der 15 Instagram-Posts. Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Fachanwälten für Abmahnungen bekannt - auch Starkoch Alfons Schuhbeck war 2014 vor dem Münchner Landgericht verklagt worden, weil er eine Gewürzmischung als "Sexgewürz" angepriesen hatte. Schuhbeck siegte.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Cathy Hummels im Streit mit Wettbewerbsverband: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29639 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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