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16052

LG München I zu Youtube: Gema erhält kein Geld für Mu­sik­vi­de­os

01.07.2015

Youtube

© Laurentiu Iordache - Fotolia.com

Die Videoplattform Youtube muss der Verwertungsgesellschaft keine Beträge für den Abruf von Musikvideos zahlen. Das LG hat die Millionenklage der Gema offenbar abgewiesen.

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Das Landgericht (LG) München I hat die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen die Videoplattform Youtube auf Zahlung eines Betrags von 1,6 Millionen Euro offenbar abgewiesen. Das berichtet welt.de. Ein Gerichtssprecher konnte die Meldung am Mittwoch allerdings nicht bestätigen.

Die Parteien streiten vor mehreren Gerichten darüber, ob Youtube für die Bereitstellung geschützter Videos zahlen muss, die von Nutzern hochgeladen werden. Die Gema hatte dem Bericht zufolge 0,375 Cent für jeden Abruf eines Videos verlangt. Youtube hatte eine Zahlungspflicht stets damit bestritten, dass die abrufbaren Inhalte nicht die eigenen seien.

Gema und Youtube hatten sich zuvor erfolglos um eine außergerichtliche Einigung bemüht. Dabei hatte die Gema auch den von Youtube geschalteten Sperrvermerk kritisiert, den die Google-Tochter vor bestimmte Videos, über deren Rechte die Gema verfügt, schaltet. Der Vermerk stelle die Gema Nutzern gegenüber als Spielverderber dar, so der Vorwurf.

Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

una/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

LG München I zu Youtube: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16052 (abgerufen am: 21.05.2026 )

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