Im Zentrum des Verfahrens standen ein überbezahlter Job für die Freundin und Spenden für die Wiederwahl - jeweils gewährt von der Arbeiterwohlfahrt. Nun hat das LG das Urteil im Korruptionsprozess gegen den früheren Frankfurter OB verkündet.
Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Feldmann muss 120 Tagessätze zu 175 Euro zahlen, wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main am Freitag bekanntgab. Außerdem muss er einen Wertersatz in Höhe von knapp 6.000 Euro leisten. Bei dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Die damals als Sonderbeauftragte bei der Frankfurter AWO tätige Hannelore Richter habe Feldmann mehrmals "angefüttert", um sich dessen Wohlwollen zu sichern, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel in der Urteilsbegründung. Dies sei Feldmann bekannt gewesen. Für die gewährten Vorteile habe es keine andere Erklärung gegeben, als dass Feldmann Oberbürgermeister war.
Gröschel führte eine Zusage an, den früheren AWO-Mitarbeiter Feldmann wieder einzustellen, sollte er nicht zum OB gewählt werden. Frau Richter habe zudem im Jahr 2014 Feldmanns damaliger Freundin und späteren Frau ohne ausreichende Qualifikation eine Einstellungszusage als Leiterin für eine neu gegründete deutsch-türkische Kita der Awo gegeben.
Zudem sammelte Richter Spenden für die Wiederwahl Feldmanns als OB im Jahr 2018. Damals hätten sich bereits Probleme der AWO mit der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit Kosten für die Flüchtlingsunterbringung abgezeichnet. Schon zwei Tage nach Amtsantritt habe Richter sich deshalb an Feldmann gewandt und um ein Treffen gebeten, sagte Gröschel. Ihre dazu geäußerte Bemerkung, Feldmann solle am besten das Sozialdezernat an sich nehmen, sei "außerhalb jeglicher Normalität" gewesen. Später sprach Feldmann die Sozialdezernentin an und forderte sie zu einer Einigung mit der AWO auf.
Feldmann muss zuzüglich zur Geldstrafe 5.989 Euro Wertersatz leisten. Dies sei die Summe, zu der er vom überhöhten Gehalt seiner Frau profitiert habe, sagte Gröschel. Die Staatsanwaltschaft hatte 180 Tagessätze zu je 175 Euro gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Feldmann denkt an seine Pension
Der 64-Jährige hatte in seinem letzten Wort am Mittwoch erneut seine Unschuld beteuert und erklärt, wenn es eine Verurteilung über mehr als 90 Tagessätze gäbe, bedeute dies negative Konsequenzen für seine Pension. Über Feldmanns Pensionansprüchen wird nun noch in einem Disziplinarverfahren zu entschieden sein.
Feldmann war - auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess - am 06. November mit einem Bürgerentscheid abgewählt worden. Während des Prozesses hatte Feldmann umfassend über sein Privatleben berichtet und dabei auch geäußert, er habe seine Frau wegen ihrer Schwangerschaft geheiratet und sich mit seinem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht durchsetzen können. Später bat Feldmann seine sechsjährige Tochter via Facebook um Entschuldigung. Aus Sicht des Voristzenden Richters Gröschel seien diese Äußerungen für das Verfahren nicht relevant gewesen. "Ich weiß nicht, wer die Idee dazu hatte, aber damit haben Sie sich im wahrsten Sinne des Wortes ins eigene Fleisch geschnitten", sagte Gröschel.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den AWO-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden. Die frühere Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin Richter hatte bei der von ihrem Mann geleiteten Frankfurter AWO die Position einer Sonderbeauftragten inne. Gegen sie wird in dem Fall wegen Vorteilsgewährung ermittelt. Berichte über den überbezahlten Posten von Feldmanns Frau als Kita-Leiterin plus Dienstwagen hatten die AWO-Affäre ins Rollen gebracht.
dpa/jb/LTO-Redaktion
LG Frankfurt am Main zu Peter Feldmann: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50582 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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