Druckversion
Donnerstag, 13.11.2025, 23:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-2-07o431-20-online-casino-muss-spieler-77000-euro-zurueckzahlen
Fenster schließen
Artikel drucken
49424

LG Frankfurt zu Online-Glücksspielen: Online-Casino muss Spieler 77.000 Euro zurück­zahlen

25.08.2022

Online-Casino (Symbol)

Nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Casinos verboten. Ein Glücksspieler, der bei einem Casino aus Malta 77.000 Euro verlor, bekommt sein Geld deshalb zurück. Bild: pedrosala - stock.adobe.com

Ein Online-Casino aus Malta muss einem Glücksspieler seine Einsätze in Höhe von rund 77.000 Euro zurückzahlen. Wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag sei der Spielvertrag nichtig, so das LG Frankfurt.

Anzeige

Ein Glücksspieler aus Hessen, der zwischen 2017 und 2020 rund 77.000 Euro in einem Online-Casino verzockte, bekommt sein Geld zurück. Wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied, habe das Online-Casino, das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte, gegen das zu der Zeit im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen. Der zwischen den Parteien bestehende Spielvertrag sei gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig, so das Gericht (Urt. v. 29.07.2022, Az. 2-07 O 431/20). 

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis Juli 2021 nach dem damals geltenden § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Der beklagte Betreiber des Online-Casinos hatte die Spiele im Internet aber auch auf deutscher Sprache angeboten und deutsche Spieler zugelassen. 

Das LG gab der Klage des Spielers auf Rückzahlung des von ihm zwischen März 2017 und September 2020 eingezahlten und verlorenen Geldes in Höhe von rund 77.000 Euro statt. Den Einwand des Casinos, dass die in Bezug auf Online-Glücksspiele als Totalverbot ohne Erlaubnismöglichkeit ausgestaltete Regelung unionsrechtswidrig sei und daher keine Anwendung als Verbotsgesetz finden könne, wies das LG zurück. Das Internetverbot schränke zwar die Dienstleistungsfreiheit von Glückspielanbietern aus anderen Mitgliedsstaaten ein, sei jedoch verhältnismäßig. 

Eigener Verstoß des Spielers schließt Rückforderung nicht aus

Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits habe er vorgetragen nicht gewusst zu haben, dass Online-Glücksspiel illegal ist. Andererseits dürfe dies nicht dazu führen, dass die Betreiber der Online-Casinos das Geld behalten dürfen. Ansonsten würde dies weiteren gesetzes- oder sittenwidrigen Handlungen Vorschub leisten bzw. diese geradezu erzwingen oder legalisieren, so das LG Frankfurt. Das Verbot diene in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten.

"Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben die Anbieter der Glücksspiele jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten", erklärt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte, der den Glücksspieler vor dem LG Frankfurt vertrat. Der am 01. Juli 2021 in Kraft getretenen neue Glücksspielsstaatvertrag sieht jetzt allerdings vor, dass auch Online-Casinos eine Erlaubnis erteilt werden kann. "Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich", so Corcon. Seiner Einschätzung nach haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen. 

acr/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

CLLB Rechts­an­wäl­te

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Frankfurt zu Online-Glücksspielen: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49424 (abgerufen am: 15.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Glücksspiel
    • Internet
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht Frankfurt am Main
Die Reinigungskraft prüft sorgenvoll die Jacke, die durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurde. Waschhinweise ignoriert. 10.11.2025
Schadensersatz

Waschhinweise beachtet:

Rei­ni­gung rui­niert 1200-Euro-Jacke, haftet aber nicht

Ein Mann bringt seine 1.200-Euro-Jacke in die Reinigung – und bekommt sie mit Flecken zurück. Das Amtsgericht München sieht die Schuld nicht bei der Reinigung: Wer sich an die Herstellerhinweise hält, haftet für Materialfehler nicht.

Artikel lesen
Polizeibeamte stehen vor der Tür eines Hanauer Wohnhauses (Symbolbild) 28.10.2025
Durchsuchung

Äußerungsdelikte im Internet:

Wann sind Haus­durch­su­chungen zulässig?

Sowohl beim Habeck-Meme als auch bei Bolz ordnete der Ermittlungsrichter eine Hausdurchsuchung an. Ist das bei Äußerungsdelikten verhältnismäßig? Was erhoffen sich Ermittler davon? Und macht eine Abwendungsbefugnis einen Unterschied?

Artikel lesen
Das Schwimmbecken eines Hotels wird abgerissen 23.10.2025
Reise

EuGH zum Pauschalreiserecht:

Ist der Urlaub für die Tonne, gibt es alles Geld zurück

Zwei Polen buchten Sonne und Meer – und bekamen stattdessen Staub und Presslufthammer. Der EuGH stellt klar: Für einen komplett ruinierten Urlaub kann es den gesamten Reisepreis zurückgeben, selbst wenn einzelne Leistungen erbracht wurden.

Artikel lesen
Ein Gitarrist und ein Saxophonist auf einer Bühne. 07.10.2025
Vertragsrecht

AG München zu Klage einer Musikgruppe auf Ausfallhonorar:

Ohne Ton, kein Lohn?

Eine Band war überzeugt: Zwei Auftritte beim Schützenverein seien per WhatsApp vereinbart. Als der Verein absagte, verlangten die Musiker also ein Ausfallhonorar. Das AG München sah jedoch einen Einigungsmangel.

Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene App-Symbole auf einem iPhone, einschließlich des App Stores, der im Kontext des DMA wichtig ist. 25.09.2025
Apple

Mehr Pornografie und Malware auf iPhone und iPad?:

Apple stört sich am DMA, EU-Kom­mis­sion bleibt gelassen

Apple sieht sich durch den Digital Markets Act benachteiligt. Der sorge nicht für mehr Wettbewerb, sondern für schlechtere Geräte. Die EU-Kommission gibt Kontra.

Artikel lesen
Giorgia Meloni vor dem Colosseum in Rom 22.09.2025
Fake News

Vorbild Italien:

Auch Deut­sch­land will Deep­fakes unter Strafe stellen

Im Internet kursieren zunehmend Fake-Videos, die mit KI erstellt wurden. Oft handelt es sich dabei um pornografisches Material. Die Koalition sieht eine Strafbarkeitslücke und verspricht, diese alsbald zu schließen.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich En­er­gie­recht

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Sovendus GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Sovendus GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Re­fe­rent:in der Ge­schäfts­füh­rung (m/w/d)

Deutsches Anwaltsinstitut e.V. , Bochum

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH