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Wegen Corona-Krise: LG Bonn ver­kürzt Cum-Ex-Pro­zess

16.03.2020

Kurz vor 12 (Symbol)

wiw - stock.adobe.com

Das LG Bonn will den Cum-Ex-Prozess zu einem schnellen Abschluss bringen. Eine "mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses" hält das Gericht angesichts der Corona-Krise für "unangemessen".

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Angesichts der Verschärfung der Corona-Krise hat das Landgericht (LG) Bonn den laufenden Cum-Ex-Prozess abgekürzt. Anders als bisher geplant werde man auf die sogenannte Einziehungsbeteiligung von vier von fünf im Prozess vertretenen Banken verzichten, teilte das Gericht am Montag mit. Ausgenommen davon ist die M. M. Warburg, die weiterhin zur Kasse gebeten werden dürfte.

In dem im September gestarteten ersten Strafprozess zu Cum-Ex-Steuerdeals sind zwei britische Ex-Aktienhändler angeklagt, denen 33 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung und ein Versuch im Zeitraum von 2006 bis 2011 vorgeworfen werden. Sie sollen damit einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben. Bislang waren M. M. Warburg und vier andere Finanzinstitute als Einziehungsbeteiligte in das Verfahren involviert - die Banken machten bei den Geschäften mit.

Keine "unangemessene Verzögerung"

Durch etliche Beweisanträge der Vertreter der Banken würde sich der Prozess noch extrem in die Länge ziehen, argumentierte das Gericht. Außerdem hätten die beiden Angeklagten zugesichert, bis zum Ende des Verfahrens in Deutschland zu bleiben. Angesichts der Corona-Pandemie müsse der Prozess zu einem schnellen Abschluss gebracht werden. Eine "mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses" hielt das Gericht für "unangemessen".

Das Gericht ließ in der zentralen Frage des Prozesses seine Haltung bereits mehrmals durchblicken: Die Richter sehen Cum-Ex-Deals in der angeklagten Form als Straftat an. Durch komplizierte Transaktionen ließen sich Aktienhändler dabei vom Fiskus Steuern mehrfach erstatten, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren.

Angesichts weiterer Ermittlungsverfahren sieht das Gericht keine Gefahr, dass die Banken durch die Entscheidung darum herumkommen, ihre Steuerschulden zu begleichen. Im Raum stehen nach Angaben des Gerichts insgesamt mehr als 220 Millionen Euro.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Wegen Corona-Krise: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40865 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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