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Bezeichnung von Ann-Katrin Müller als "Faschistin": Wei­tere 15.000 Euro Ord­nungs­geld gegen Ste­phan Brandner

05.04.2024

Stephan Brandner

Stephan Brandner muss wegen Nichtbeachtung einer einstweiligen Verfügung nun weitere 15.000 Euro, und damit insgesamt 20.000 Euro, Ordnungsgeld zahlen. Foto: picture alliance / dts-Agentur | -.

Brandner bezeichnete Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller trotz einstweiliger Verfügung weiterhin als "Faschistin". Dafür kassierte er bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro. Er hört nicht auf, deshalb wird es jetzt noch teurer.

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Schon im Januar hatte das Landgericht (LG) Berlin AfD-Politiker Stephan Brandner untersagt, "zu behaupten oder zu verbreiten, die Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller sei eine "Faschistin", "Oberfaschistin" oder "Spiegel-Faschistin" (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Dennoch weigerte er sich, einen entsprechenden Post auf X zu löschen. Nach dem ersten Ordnungsgeldbeschluss aus Mitte März hat das LG Berlin am Mittwoch einen zweiten Ordnungsgeldbeschluss gegen Brandner erlassen: Statt 5.000 Euro beträgt das Ordnungsgeld nun 15.000 Euro (Beschl. v. 03.04.2024, Az. 27 O 546/23).

Brandner wirft der Spiegel-Redakteurin eine ausufernde Verwendung des Begriffs "Faschismus" vor. Er behauptet eine "Verharmlosung" und glaubt, er dürfe sie als Retourkutsche selbst als "Faschistin" bezeichnen. Wenn jeder, jeden "Faschist" nennen dürfte, würde der Begriff diffus und substanzlos werden und würde daher als Kritik völlig an Bedeutung verlieren, wie LTO-Chefredakteur Dr. Felix W. Zimmermann in seinem Kommentar schreibt.*

Brandner hatte zwar die im Eilverfahren angegriffenen Posts gelöscht, doch einen anderen ließ er stehen. Als Reaktion auf das rechtliche Vorgehen Müllers hatte Brandner bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung ein Posting auf X verfasst, in dem er schrieb: "Spiegel-Müller fühlt sich als Faschistin beleidigt. Es ist meine feste Auffassung, dass sie eine solche ist."

Durch die unterlassene Löschung dieses Posts habe Brandner gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung verstoßen, entschied das LG (Beschl. v. 05.03.2024, Az. 27 O 546/23). Deshalb verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro. Das streitgegenständliche Posting war jedoch auch am 18. März 2024 – und damit eine ganze Woche nach Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses – weiterhin online abrufbar. Daher folgte der neue Ordnungsgeldbeschluss.

Brandner zeigte sich weiterhin renitent

Brandner habe auch weiterhin gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung vom 11.01.2024 verstoßen, so das LG. Es solle Brandner erkennbar werden, dass die Titelverletzung nicht lohnend sei, sodass weitere Zuwiderhandlung künftig unterbleiben. Weiterhin seien auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

"Wir werden weiter mit allen zivil- und strafrechtlichen Mitteln gegen das unsägliche Gebaren Brandners vorgehen", betonte Müllers Anwalt Dr. Srocke gegenüber LTO. Brander hatte sich nach Erlass der einstweiligen Verfügung geweigert, eine Abschlusserklärung abzugeben, also die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen. Daher hatte Müller auch Hauptsacheklage erhoben. Wann darüber entschieden wird, ist noch nicht bekannt.

cho/LTO-Redaktion

*Ergänzt am 5. April 2024, 15:00 (Red.).

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Bezeichnung von Ann-Katrin Müller als "Faschistin": . In: Legal Tribune Online, 05.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54260 (abgerufen am: 12.01.2026 )

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