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19785

Strafanzeigen gegen Ex-Gerichtspräsidentin: Gegen­of­fen­sive im Streit um Urteils­tempo

von Constantin Baron van Lijnden

24.06.2016

Gesetze und Gerechtigkeit

© sebra - Fotolia.com

Wegen unterdurchschnittlicher Erledigungszahlen wurde ein Richter 2012 durch die damalige Präsidentin des OLG Karlsruhe ermahnt. Nun haben etliche Juristen Strafanzeige gegen sie erstattet – darunter der bekannte Strafverteidiger Gerhard Strate.

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Der Fall von Thomas Schulte-Kellinghaus beschäftigt seit Jahren Medien und Justiz. Der Richter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wurde Anfang 2012 von der damaligen Gerichtspräsidentin Christine Hügel ermahnt, nachdem eine Sonderprüfung seines Dezernats eine Erledigungsquote von zeitweise lediglich 68 Prozent des durchschnittlichen Pensums ergeben hatte.

Schulte-Kellinghaus wehrt sich gerichtlich gegen die Maßnahmen der zwischenzeitlich frühpensionierten Präsidentin, die er als Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit empfindet. Da er – unstreitig – bereits jetzt deutlich mehr als 40 Stunden pro Woche arbeite, sei eine Steigerung seiner Erledigungszahlen nur möglich, indem er weniger Zeugen vernehme, weniger Hinweise erteile, Vortrag schneller als unsubstantiiert abtue oder seine Rechtsanwendung in sonstiger Weise zugunsten eines schnelleren Verfahrens ändere. Genau das sei aber seine höchstpersönliche Entscheidung, bei der er nur Gesetz und Gewissen verpflichtet sei, nicht dem Haushaltsplan des Landes.

Verfahren als Symbol eines strukturellen Konflikts

Seine Klage gegen die Sonderprüfung seines Dezernats und die Ermahnung durch die Präsidentin blieb vor dem Richterdienstgericht (RDG, Urt. v. 04.12.2012, Az. RDG 6/12) und dem Dienstgerichtshof für Richter (DGH, Urt. v. 17.04.2015, Az. DGH 2/13) erfolglos; die Revision ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung haben, denn der Konflikt zwischen dem Interesse der Justizverwaltung an möglichst zeit- und kostensparender Verfahrenserledigung und dem der Richterschaft an möglichst autonomer Arbeitsgestaltung und Entscheidungsfindung besteht – mal mehr, mal weniger akut – an sämtlichen deutschen Gerichten.

Schulte-Kellinghaus sieht sich in der öffentlichen Wahrnehmung zu Unrecht in die Verteidigungshaltung gedrängt. Er betont, dass nicht er sich für die Berufung auf seine richterliche Unabhängigkeit rechtfertigen müsse, sondern  Hügel für den Eingriff in diese. Mit der Ermahnung habe sie nicht bloß ihre dienstrechtlichen Befugnisse überstrapaziert, sondern auch den Versuch einer Straftat begangen, nämlich einer Nötigung im besonders schweren Fall. Entsprechend argumentieren eine Reihe weiterer Juristen, die sich mit Schulte-Kellinghaus solidarisiert haben. Mindestens sieben von ihnen – drei Anwälte und vier Richter a.D. – haben Mitte der Woche Strafanzeige gegen die ehemalige Gerichtspräsidentin sowie gegen weitere, an den Maßnahmen gegen Schulte-Kellinghaus beteiligte Mitglieder der Justizverwaltung erstattet.

Politische Dimension als Gefahr für Ermittlungen?

In den weitgehend gleichlautenden Anzeigen von Gerhard Strate, der u.a.  Gustl Mollath verteidigt hat, sowie Rechtsanwalt Dr. Hermann Ringwald, Rechtsanwalt und Generalkonsul a.D., heißt es dazu: "Das Nötigungsziel der Präsidentin war rechtswidrig, weil ein Richter im Rechtsstaat keinesfalls das Recht entgegen seiner Überzeugung anwenden darf. Ein Richter ist nicht berechtigt, sich von seinem Richtereid zu lösen, und überzeugungswidrig bestimmte Gesetzesauslegungen für verbindlich zu erklären, nur weil er auf diese Weise Zeit spart. Da der Richter das, was die Präsidentin von ihm verlangt hat, unter keinen Umständen darf, ist auch das Nötigungsmittel, nämlich eine dienstrechtliche Maßnahme und deren Androhung gegen den Richter, der sich dem Willen der Präsidentin nicht beugt, von vorneherein unzulässig."

Beide Anzeigen äußern zudem eine gewisse Skepsis gegenüber der Fähigkeit der Staatsanwaltschaft, das Verfahren unbefangen zu führen: "Für die Landespolitik ist es in der Regel wünschenswert, dass Richter ihre Rechtsanwendung nach der Anzahl der ihnen zugewiesenen Fälle richten. […] Aus der politischen Dimension des Falles ergibt sich die Frage, ob und inwieweit weisungsabhängige Staatsanwälte in Baden-Württemberg in der Lage sind, ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen des Verdachts einer versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall auch dann sachgerecht zu führen, wenn politische Interessen des Justizministeriums tangiert werden."

Verjährung im Oktober & erneute Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Staatsanwaltschaft Freiburg bestätigte den Eingang der Anzeigen, die derzeit geprüft würden. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens können sich die Beamten allerdings wohl höchstens bis Oktober Zeit lassen; dann droht eine etwaige Nötigung durch die erste Aufforderung der Gerichtspräsidentin an Schulte-Kellinghaus zur Steigerung seiner Erledigungszahlen zu verjähren.

Ringwald und Schulte-Kellinghaus selbst haben zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ehemalige Gerichtspräsidentin erhoben. Diese ist auch bei Ruhestandsbeamten noch statthaft, sofern es sich um ein schweres Dienstvergehen handelt. Sie kann etwa zu einem Entfallen oder (mit einer Verjährungsfrist von sieben Jahren) zu einer Kürzung des Ruhestandsgehalts führen. Bei früheren Dienstaufsichtsbeschwerden in derselben Angelegenheit wurde jedoch kein Fehlverhalten der Präsidentin festgestellt.

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Constantin Baron van Lijnden, Strafanzeigen gegen Ex-Gerichtspräsidentin: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19785 (abgerufen am: 19.11.2025 )

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