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Kohls Memoiren: Schwan kün­digt Ver­fas­sungs­be­schwerde an

21.09.2020

Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl

Bild: KASonline / flickr.com / CC BY 2.0

Der Streit um die Memoiren des inzwischen verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl wird wohl auch das BVerfG beschäftigen. Ghostwriter Heribert Schwan kündigte Verfassungsbeschwerde gegen eine BGH-Entscheidung von Anfang September an.

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Der Buchautor Heribert Schwan will einen Teil des Rechtsstreits mit der Witwe von Helmut Kohl vors Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bringen. Er werde Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Sache einlegen, teilte der Journalist und Historiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Köln mit.

Der BGH in Karlsruhe hatte Anfang des Monats entschieden, dass Schwan der Witwe Maike Kohl-Richter sagen müsse, welche Inhalte er aus seinen langen Gesprächen mit dem Altkanzler noch in seinem Besitz hat. Es geht um Tonkopien und abgetippte Passagen von Gesprächen, die Schwan 2001 und 2002 mit Kohl zur Vorbereitung von dessen Memoiren geführt hatte. Schwan ist Ghostwriter der Kohl-Erinnerungen. Vor Vollendung des letzten Bandes zerstritten sich die beiden jedoch. Daraufhin veröffentlichte Schwan eigenmächtig ein Kohl-Buch, woraus ein jahrelanger Rechtsstreit entstand. Dieser wird nunmehr von der Witwe des 2017 gestorbenen Politikers weitergeführt.

Schwan führte aus, er werde in seiner Verfassungsbeschwerde insbesondere das Grundrecht der Pressefreiheit thematisieren, auf das der BGH nicht eingegangen sei. "Zum anderen werden wir rügen, dass ich selbst trotz entsprechender Beweisangebote in keiner Instanz zu Anbahnung und Durchführung meiner Zusammenarbeit mit Helmut Kohl angehört worden bin."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Kohls Memoiren: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42848 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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