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Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Rechtsextremismus: Gesetz­ent­wurf gegen Hass im Netz bis Jah­re­s­ende

30.10.2019

Hass im Netz (Symbol)

Dominik Neudecker - stock.adobe.com

Justizministerin Christine Lambrecht will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Internet vorlegen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett ein entsprechendes Maßnahmepaket. Auch im Waffenrecht sind Verschärfungen geplant.

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will den Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Internet "bis Ende des Jahres vorlegen". Betreiber von Online-Plattformen sollen damit verpflichtet werden, bestimmte strafrechtlich relevante Inhalte zu melden. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch ein "Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".

Dazu soll eine Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt werden. Vor allem bei Morddrohungen und Volksverhetzung sollen die Plattformbetreiber zum Tätigwerden verpflichtet werden. Die betreffenden relevanten Inhalte und IP-Adressen sollen einer neu zu errichtenden Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber den Anbietern geschaffen werden, damit die dort noch vorhandenen Daten zu strafrechtlich relevanter Hasskriminalität herausverlangt werden können. Für diese Meldungen werde das BKA "deutlich personell verstärkt", sagte Lambrecht. "Es muss klar sein, dass diese Meldungen dann auch verfolgt werden."

StGB-Tatbestände sollen an "Besonderheiten des Netzes" angepasst werden

Auch die Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) sollen ergänzt werden. So soll etwa der Tatbestand der Beleidigung an "die Besonderheiten des Netzes" angepasst werden. "Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive Begehungsweise", hieß es in einer Mitteilung zu dem Maßnahmepaket.

In dem Maßnahmenpaket ist zudem geplant, das Waffenrecht so zu verschärfen, dass vor einer Waffenerlaubnis die Genehmigungsbehörden regulär beim Verfassungsschutz anfragen müssen, so dass Extremisten schneller erkannt werden können und ihnen die Erlaubnis einfacher zu verweigern ist. Zudem soll der Inlandsgeheimdienst die Genehmigungsbehörden informieren, wenn ein legaler Waffenbesitzer als Extremist auffällt, so dass die Erlaubnis entzogen werden kann.

Ausschlaggebend für das Vorhaben sei, "dass immer mehr Extremisten Waffen in den Händen haben", sagte Lambrecht. "Damit muss Schluss sein." Auch dafür solle das BKA deutlich aufgestockt werden.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz begrüßte das Paket. Er kritisierte im Deutschlandfunk aber auch: "In erster Linie führt das dann erst einmal zu einer Flut an Fällen bei der Staatsanwaltschaft." Eine Aufstockung beim Personal sei dringend notwendig.

Bei den Liberalen stieß das Maßnahmepaket auf Kritik. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae bezeichnete es als "aktionistisch und vage". Thomae kritisierte unter anderem die Verpflichtung der Plattformbetreiber, strafbare Inhalte an das BKA zu melden: "Der Rechtsstaat gibt sich auf, wenn er Kernaufgaben an Private überträgt. Um Straftaten im Netz effektiv zu verfolgen, muss die Bundesregierung endlich die Justiz angemessen mit Personal und Technik ausstatten."

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Rechtsextremismus: Gesetzentwurf gegen Hass im Netz bis Jahresende . In: Legal Tribune Online, 30.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38471/ (abgerufen am: 15.08.2022 )

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