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Bundesregierung nimmt Stellung zu Vorwürfen: Keine Zweifel an Juristenauswahlverfahren im Innenministerium

21.06.2013

Die Bundesregierung weist Zweifel am Juristenauswahlverfahren im Bundesinnenministerium zurück. Diese hatte die SPD-Fraktion in einer kleinen Anfrage geäußert, nachdem es laut Medienberichten in einem Auswahlverfahren des BMI zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. 

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Im Zentrum der Kritik stand der Vorwurf, dass nicht die fachliche Eignung der Bewerber ausschlaggebend für Stellenbesetzungen gewesen sei. Hintergrund der Berichterstattung war ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin, in dem die Schwerbehindertenvertreterin des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen den Personalrat des eigenen Hauses klagte. Es ging um Rechte der Behindertenvertreterin und das Gericht gab ihr Recht (Urt. v. 24.04.2013, Az.: 56BVGa4630/13).

Aus Sicht des Ministeriums jedoch "gibt es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens und es besteht kein Anlass für eine Aufhebung des Auswahlverfahrens". Dieses sei in einem "seit vielen Jahren bewährten strukturierten Auswahlprozess" verlaufen, in den "die Interessenvertretungen umfassend eingebunden sind und bei dem bislang immer einvernehmliche Ergebnisse erzielt werden konnten". Auch beim diesjährigen Juristenauswahlverfahren hätten Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragte im BMI allen Einstellungen zugestimmt.

Das Arbeitsgericht habe in seinem Beschluss zudem "jedoch weder Ausführungen zu inhaltlichen Fragen oder zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens noch zu Entscheidungen oder Vorschlägen aus dem Auswahlverfahren gemacht".

hib/age/LTO-Redaktion

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Bundesregierung nimmt Stellung zu Vorwürfen: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8975 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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