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Keine Lizenz: Hei­del­berger "Hard Rock Cafe" muss sich umbe­nennen

30.01.2017

Eingangsschild Cafe Heidelberg

Bild: 4028mdk09, WikimediaCommons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das Hard Rock Cafe in Heidelberg gehörte nicht zu der weltweit tätigen Hard-Rock-Gruppe. Es bestand aber schon, bevor die Gruppe in Deutschland eine Marke anmeldete. Unter dem Namen geöffnet bleiben darf es nun trotzdem nicht mehr.

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Das Hard Rock Cafe in Heidelberg muss schließen - zumindest unter seinem bisherigen Namen. Diese Vereinbarung traf der Betreiber des Lokals mit der international bekannten Hard-Rock-Gruppe, wie Hogan Lovells berichtet. Die Kanzlei hatte die Kette in dem jahrelangen Rechtsstreit vertreten.

Geklagt hatte die Hard-Rock-Gruppe, weil es sich bei dem in Heidelberg betriebenen Lokal nicht um ein zu der Kette gehörendes Restaurant handelte. Das Brisante an dem Fall: Der Heidelberger Betrieb verwendete das Hard-Rock-Logo ab 1978 – die Gruppe meldete das Logo aber erstmals acht Jahre später als Marke für Bekleidung in Deutschland an. Ihr erstes Café öffnete erst 1992 in Berlin.

Mit seiner Klage verfolgte das Unternehmen das Ziel, es dem Heidelberger Lokal verbieten zu lassen, unter der Bezeichnung "Hard Rock" und mit dem Logo "Hard Rock Cafe Heidelberg" ein Restaurant zu betreiben oder zu bewerben, sowie Merchandising-Artikel mit dem Aufdruck "Hard Rock Cafe" zu vertreiben. Außerdem sollte das beklagte Cafe auf bestimmte Domainnamen verzichten. Schließlich begehrte die Gruppe die Vernichtung von mit dem Hard-Rock-Logo versehenen Merchandising-Artikeln sowie die Feststellung einer Schadensersatzpflicht.

Café muss schließen - aber nur unter diesem Namen

Es wurde ein langes Verfahren. Im Jahr 2013 konnte die Hard-Rock-Gruppe erstmals einen Erfolg verbuchen: Der Bundesgerichtshof (BGH) verbot dem Heidelberger Café den Vertrieb der Merchandising-Artikel (Urt. v. 15.08.2013, Az. I ZR 188/11). Zwar seien Ansprüche gegen den Betrieb des Ladens verwirkt, im Vertrieb der Produkte lägen aber sowohl eine Markenrechtsverletzung als auch ein Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot. Nach Ansicht der Richter komme es nicht darauf an, dass der Heidelberger Betrieb den Vertrieb derartiger Produkte in Deutschland möglicherweise schon vor der klagenden Kette aufgenommen habe. Das Restaurant in bester touristischer Lage Heidelbergs Ein erheblicher Teil seiner Kunden seien ortsfremde Gäste, denen die Hard-Rock-Cafes der Gruppe bekannt seien und die nicht wüssten, dass das Restaurant nicht dazu gehört.

In Folge dieses Urteils entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zuletzt, das Heidelberger Restaurant dürfe nicht weiter unter dem Logo "Hard-Rock-Cafe Heidelberg" werben. Vielmehr müsse die von Mayern Brown vertretene Betreiberin kenntlich machen, dass sie nicht zu der bekannten Gruppe gehört. Zudem seien die Merchandising-Artikel, deren Vertrieb der BGH untersagte, zu vernichten. Außerdem wurde das Cafe zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet (Urt. v. 29.07.2015, Az. 6 U 94/10 (13).

Auf einen Teil dieses Schadensersatzes verzichtete die Hard-Rock-Gruppe mit dem nun geschlossenen Vergleich. Dafür muss das nicht lizenzierte Heidelberger Hard Rock Cafe schließen – es darf seinen Betrieb aber unter anderem Namen fortführen.

nas/LTO-Redaktion

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Keine Lizenz: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21934 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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