Der 72-Jährige Hanno Berger erklärte nach seiner Verurteilung zu acht Jahren Haft, dass er in Revision gehen werde. Das teilte das Bonner Landgericht am Mittwochmorgen mit.
Nach seiner Verurteilung zu einer achtjährigen Haftstrafe will der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Der 72-Jährige habe erklärt, dass er in Revision gehen werde, teilte das Bonner Landgericht am Mittwochmorgen auf Anfrage der dpa mit.
In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zeitraum von 2007 bis 2011 zu der Haftstrafe verurteilt. Den Steuerschaden dieser drei Fälle bezifferte das Gericht auf 276 Millionen Euro. Berger bekam davon 13,7 Millionen Euro, die er zurückzahlen muss.
Bei den "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären.
Berger war im Juli 2021 in der Schweiz festgenommen worden und muss sich seitdem vor deutschen Gerichten verantworten. Der heute 72-Jährige war eine treibende Kraft bei den Aktiendeals, bei denen Finanzakteure ein Verwirrspiel rund um den Dividendenstichtag inszenierten und der Fiskus nicht gezahlte Steuern erstattete. Der Steueranwalt Berger beriet Banken und vermittelte Investoren, um mit ihrem Kapital hohe Kredite zu bekommen und dann viel Geld in die Cum-Ex-Deals investieren zu können. Vor dem Wiesbadener Landgericht läuft gegen Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ein weiteres Verfahren.
Bergers Anwalt Richard Beyer hatte nach dem Bonner Urteil gesagt, dass das Urteil in Relation zu den Feststellungen des Gerichts ein Schuldspruch sei, "den man durchaus als schuld- und strafangemessen betrachten muss".
dpa/ku/LTO-Redaktion
Cum-Ex vor dem BGH: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50542 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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