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Zuständiger Datenschutzbeauftragter Hamburgs: Ver­stoßen Siri, Alexa & Co. gegen die DSGVO?

01.08.2019

Sprachassistent

(c) Screeny - stock.adobe.com

Laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar greifen Google, Amazon und Co. mit ihren Sprachassistenten in Privat- und Intimsphäre der Nutzer ein. Deshalb wurde nun ein Verwaltungsverfahren gegen Google eröffnet. 

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Google lässt in Europa Aufnahmen aus seinen vernetzten Lautsprechern nicht mehr von Menschen auswerten. Der Stopp gilt in der gesamten EU mindestens noch bis Ende Oktober, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag mitteilte. Caspar leitete ein Verwaltungsverfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitarbeiter oder Dienstleister zu untersagen. 

Laut einer Mitteilung von Google an die Behörde sei das Transkribieren der Aufnahmen bereits am 10. Juli eingestellt worden, erklärte ein Sprecher des Datenschützers. Caspar kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn er einen Verwaltungsakt erlässt - noch läuft die Anhörung, und der Google-Verzicht ist freiwillig.

Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland für Google zuständig, da das Unternehmen dort seine deutsche Niederlassung hat. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.

In den vergangenen Monaten war bekanntgeworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genauigkeit der Spracherkennung zu verbessern. Sie betonen dabei, dass die Fragmente anonymisiert werden. Zugleich hatte der Finanzdienst Bloomberg berichtet, dass Amazon-Dienstleister zum Teil auch die Seriennummern der Geräte und den Vornamen des Nutzers angezeigt bekämen.

"Erhebliche Zweifel" an DSGVO-Konformität 

Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekanntgewordenen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden. Wie sich durch den Bericht der Whistleblower gezeigt habe, ließen sich den aufgezeichneten Gesprächen zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen entnehmen, argumentiert der Datenschützer. Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren. 

Caspar erklärte, er habe "erhebliche Zweifel", dass der Google Assistant die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfülle. Diese sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichend informiert werden müssen, um zustimmen zu können. Bis zu den ersten Medienberichten war kaum öffentlich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachassistenten zu hören bekommen. Apple verwies allerdings schon länger in einem Sicherheitsdokument darauf, dass auch "eine geringe Anzahl von Transkriptionen" für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden könne. 

Google hatte bereits nach dem Whistleblower-Bericht im Juli darauf verwiesen, dass es bei der Praxis darum gehe, das Verständnis unterschiedlicher Sprachen zu verbessern. Dafür würden nur rund 0,2 Prozent aller Sprach-Mitschnitte von Sprach-Experten ausgewertet. Die Audio-Fragmente würden dabei nicht Nutzer-Accounts zugeordnet und die Mitarbeiter seien angewiesen, nur an den Sprachassistenten gerichtete Sätze abzutippen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Zuständiger Datenschutzbeauftragter Hamburgs: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36847 (abgerufen am: 21.07.2026 )

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