Druckversion
Donnerstag, 1.06.2023, 18:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/hamburger-datenschuetzer-verwaltungsverfahren-google-mitschnitte-sprachassistent/
Fenster schließen
Artikel drucken
36847

Zuständiger Datenschutzbeauftragter Hamburgs: Ver­stoßen Siri, Alexa & Co. gegen die DSGVO?

01.08.2019

Sprachassistent

(c) Screeny - stock.adobe.com

Laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar greifen Google, Amazon und Co. mit ihren Sprachassistenten in Privat- und Intimsphäre der Nutzer ein. Deshalb wurde nun ein Verwaltungsverfahren gegen Google eröffnet. 

Anzeige

Google lässt in Europa Aufnahmen aus seinen vernetzten Lautsprechern nicht mehr von Menschen auswerten. Der Stopp gilt in der gesamten EU mindestens noch bis Ende Oktober, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag mitteilte. Caspar leitete ein Verwaltungsverfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitarbeiter oder Dienstleister zu untersagen. 

Laut einer Mitteilung von Google an die Behörde sei das Transkribieren der Aufnahmen bereits am 10. Juli eingestellt worden, erklärte ein Sprecher des Datenschützers. Caspar kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn er einen Verwaltungsakt erlässt - noch läuft die Anhörung, und der Google-Verzicht ist freiwillig.

Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland für Google zuständig, da das Unternehmen dort seine deutsche Niederlassung hat. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.

In den vergangenen Monaten war bekanntgeworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genauigkeit der Spracherkennung zu verbessern. Sie betonen dabei, dass die Fragmente anonymisiert werden. Zugleich hatte der Finanzdienst Bloomberg berichtet, dass Amazon-Dienstleister zum Teil auch die Seriennummern der Geräte und den Vornamen des Nutzers angezeigt bekämen.

"Erhebliche Zweifel" an DSGVO-Konformität 

Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekanntgewordenen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden. Wie sich durch den Bericht der Whistleblower gezeigt habe, ließen sich den aufgezeichneten Gesprächen zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen entnehmen, argumentiert der Datenschützer. Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren. 

Caspar erklärte, er habe "erhebliche Zweifel", dass der Google Assistant die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfülle. Diese sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichend informiert werden müssen, um zustimmen zu können. Bis zu den ersten Medienberichten war kaum öffentlich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachassistenten zu hören bekommen. Apple verwies allerdings schon länger in einem Sicherheitsdokument darauf, dass auch "eine geringe Anzahl von Transkriptionen" für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden könne. 

Google hatte bereits nach dem Whistleblower-Bericht im Juli darauf verwiesen, dass es bei der Praxis darum gehe, das Verständnis unterschiedlicher Sprachen zu verbessern. Dafür würden nur rund 0,2 Prozent aller Sprach-Mitschnitte von Sprach-Experten ausgewertet. Die Audio-Fragmente würden dabei nicht Nutzer-Accounts zugeordnet und die Mitarbeiter seien angewiesen, nur an den Sprachassistenten gerichtete Sätze abzutippen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Zuständiger Datenschutzbeauftragter Hamburgs: Verstoßen Siri, Alexa & Co. gegen die DSGVO? . In: Legal Tribune Online, 01.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36847/ (abgerufen am: 01.06.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Amazon
    • Apple
    • Datenschutz
    • Google
    • Technik
23.05.2023
Recht auf Vergessenwerden

BGH zur Auslistung von Google-Suchergebnis:

Wer ver­gessen werden will, muss Fehler nach­weisen

Das Netz vergisst gemeinhin nichts. Für Betroffene kann das mitunter unangenehm werden. Doch sie haben die Möglichkeit, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Wie das geht, hat nun der BGH entschieden.

Artikel lesen
22.05.2023
Datenschutz

Rekordstrafe wegen Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung:

1,2 Mil­li­arden Euro Strafe für Face­book-Kon­zern Meta

Kein anderer Internetriese hat in der fünfjährigen Geschichte der europäischen Datenschutzgrundverordnung so viele Bußgelder kassiert wie Meta. Nun trifft es den Facebook-Kozern erneut mit einer Rekordstrafe.

Artikel lesen
01.06.2023
Justiz

Gericht zu rechtsextremem Referendar:

Wenn Ver­fas­sungs­feinde zu Juristen aus­ge­bildet werden

In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?

Artikel lesen
01.06.2023
Klimaproteste

AG München:

Kli­maak­ti­visten nach Pro­test in Fuß­ball­sta­dion ver­ur­teilt

Ihr Ziel war es, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden. Nun sind drei Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden.

Artikel lesen
31.05.2023
Extremismus

OLG Dresden urteilt im Linksextremismus-Prozess:

Über fünf Jahre Haft­strafe für Lina E.

Nach 99 Prozesstagen hat das OLG Dresden das Urteil im Fall Lina E gesprochen. Die Studentin muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft, weil sie und Mitangeklagte Personen aus der rechten Szene zusammengeschlagen haben sollen.

Artikel lesen
31.05.2023
Leiharbeit

BAG zum Gleichstellungsgrundsatz:

Kein Equal Pay für Leih­ar­beiter

Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens, so das BAG. Diese Ungleichbehandlung werde schließlich auf anderem Wege kompensiert.

Artikel lesen
TopJOBS
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d)

OBI Group Holding SE & Co. KGaA , Wer­mels­kir­chen

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Rechts­an­walt (w/m/d) Di­gi­ta­li­sie­rungs­recht

Taylor Wessing , Ber­lin

Se­nior Le­gal Coun­sel (m/w/d) - Da­ten­schutz und IT-Recht

OBI Group Holding SE & Co. KGaA , Wer­mels­kir­chen

Rechts­an­wäl­te (w/m/d) mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung für den Be­reich...

ADVANT Beiten , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Di­gi­tal Bu­si­ness

reuschlaw , Saar­brü­cken

Chief Pro­duct Ma­na­ger - di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Voll­ju­ris­ten / Wirt­schafts­ju­ris­ten (w/m/d) Di­gi­tal Bu­si­ness

reuschlaw , Saar­brü­cken

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Vortragsabend zum Thema Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis

01.06.2023

LegalTech:Days 2023

01.06.2023, Düsseldorf

Finance goes Berlin, wir erweitern unsere Praxisgruppe.

15.06.2023, Berlin

Workshop-Reihe "Experience the Deal – 2023 Edition! Teil 1: Winning & Structuring the Deal"

17.06.2023, Frankfurt am Main

Montagskaffee: Fürs Netzwerken kein Talent?

05.06.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH