Seit Jahren streiten die EU-Kommission und Apple um viel Geld. Das EU-Organ meint, Irland habe Apple durch Steuervergünstigungen rechtswidrige Beihilfen geleistet. Diese Auffassung bestätigte der EuGH nun.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Irland dem Tech-Giganten Apple rechtswidrige Beihilfen in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro gewährt hat. Diese habe Irland nun zurückzufordern, so der EuGH (Urt. v. 10.09.2024, Az. C-465/20 P).
Hintergrund des Urteils ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission von 2016, wonach Irland dem Unternehmen zwischen 1991 bis 2014 zu Unrecht staatliche Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen gewährt habe. Konkret ging es dabei um die Versteuerung außerhalb der USA erwirtschafteter Gewinne von Apple. Deshalb forderte die Kommission Apple seinerzeit auf, 13 Milliarden Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Seitdem lag das Geld auf einem Treuhandkonto.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2020 noch zugunsten von Apple entschieden, dass keine staatliche Beihilfe gegeben sei. Aus Sicht des EuG hatte die Kommission nämlich nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Hiergegen legte die Kommission Rechtsmittel ein – mit Erfolg, wie nun feststeht. Der EuGH bestätigte die ursprüngliche Entscheidung der Kommission von 2016 vollumfänglich.
Apple betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen (Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE)), um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Anders sah dies nun der EuGH und bescheinigte der Kommission, hinsichtlich der steuerrechtlichen Bewertung alles richtig gemacht zu haben. Mit seiner Entscheidung ist der Streit um das viele Geld juristisch endgültig entschieden.
jb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
EuGH sieht rechtswidrige Beihilfe: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55367 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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