Amazon Prime, PlayStation Plus, Spotify und Co. – digitale Abonnementdienste erhöhen unter Hinweis auf ihre AGB-Klauseln einseitig ihre Preise. Doch rechtlich sind die Hürden dafür hoch, sehr hoch.
Die Zeiten, als Nokia in der ersten Reihe stand, sind vorbei. Das finnische Unternehmen profitiert aber bis heute von Patenten aus diesen besseren Zeiten – auch in einem Rechtsstreit mit Amazon.
Die Baum Unternehmensgruppe verkauft ein von Amazon genutztes Distributionszentrum an Ampega Asset Management. Teams von Görg sowie von Brinkmann Weinkauf sind beratend tätig.
Das Bundeskartellamt sieht Amazon als Schlüsselspieler im E-Commerce und hat es unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht gestellt. Der BGH stärkt den deutschen Kartellhütern nun den Rücken. Auch in Italien gerät Amazon unter Druck.
Wer auf Firmenkosten für eine Fortbildung angemeldet ist und diese für eine private Verabredung schwänzt, riskiert seinen Job. Das kann auch Betriebsratsvorsitzende treffen – auch wenn die Hürden für eine Kündigung hier höher sind.
Amazon haftet und hat weitreichende Prüfpflichten, wenn Händler auf seiner Plattform beharrlich falsche Angaben machen, so das OLG Frankfurt. Weil diese Frage sehr bedeutend für alle Online-Riesen ist, ist Revision zum BGH zugelassen.
Amazon klagt als weltgrößter Online-Händler dagegen, von der EU als "Very Large Online Platform" eingestuft zu werden. Nach dem dem Digital Service Act müsste Amazon dann nämlich illegale Inhalte schneller von seinen Seiten entfernen.
Das Bundeskartellamt stufte Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ein und unterstellte es damit einer strengeren Wettbewerbsaufsicht. Dagegen klagt Amazon nun vor dem BGH.