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Akademischer Rat der FU Berlin lehnt offenbar Richter ab: Kein Honorar-Pro­fessor wegen Emmely-Urteil?

27.10.2015

Pfandbon

© B. Wylezich - Fotolia.com

Ein Berliner Arbeitsrichter will Honorarprofessor an der Uni Berlin werden. Weil er 2008 am umstrittenen Emmely-Urteil beteiligt war, regt sich offenbar Widerstand im Akademischen Senat. Das LAG Berlin reagierte am Dienstag mit Kritik.

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Die in erster wie in zweiter Instanz gleichlautenden Richtersprüche zum Fall "Emmely" erhitzten in den Krisenjahren 2008 und 2009 die Gemüter. Politiker Wolfgang Thierse (SPD) und Martin Lindner (FDP) bezeichneten die Entscheidungen des Arbeitsgericht (ArbG) Berlin und des Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg als "barbarisch", der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem "schwarzen Tag für Arbeitnehmer".

Was war geschehen? Beide Gerichte hatten die Kündigungsschutzklage einer Kassiererin, gegen die eine Verdachtskündigung ausgesprochen worden war, abgewiesen. Der Mitarbeiterin, die seit vielen Jahren im Betrieb beschäftigt war, wurde vorgeworfen, zwei Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst zu haben, obwohl ihr diese vom Filialleiter nur bis zur Abholung durch die Eigentümer anvertraut worden waren. Auch weil Zeugen dies belegt hätten, sei die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen, urteilten die Berliner Gerichte. Das Vertrauen sei zerrüttet. Eine Rechtsprechung, die inmitten der Wirtschaftskrise für Zündstoff sorgte.

Nun droht das erstinstanzliche Urteil des ArbG für den damals beteiligten Richter zum Karrierekiller zu werden. Der Jurist, der inzwischen als Richter am LAG arbeitet, möchte künftig an der Freien Universität Berlin als Honorarprofessor lehren. Sein Wunsch scheint sich nicht zu erfüllen. Denn darüber zu entscheiden hat der Akademische Senat der FU. Einige Mitglieder des Gremiums stören sich offenbar nach wie vor an der damaligen Entscheidung des heutigen Bewerbers. Wie der Tagesspiegel am Montag berichtete, verweigert die Mehrheit im Senat ihm offenbar die Zustimmung. Einziger Grund: Das "Emmely"-Urteil.

Die Uni schweigt, das LAG Berlin kritisiert

Ob der Medienbericht zutrifft, ist bislang offen. Die FU Berlin wollte das Vermeldete am Dienstag auf Anfrage von LTO weder bestätigen noch dementieren. Stattdessen teilte sie mit, dass die in Rede stehende Sitzung des Senats nicht öffentlich sei. Dessen Mitglieder seien auch aufgrund des Berliner Hochschulgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher dürfe die Uni sich auch nicht zur Sache äußern.

Geäußert hat sich am Dienstag allerdings das Landesarbeitsgericht Berlin, an dem der betroffene Richter derzeit tätig ist. In einer schriftlichen Stellungnahme übte das LAG anlässlich der Presseberichterstattung deutliche Kritik an der angeblichen Entscheidung des Senats. Zwar sei jede Urteilskritik zulässig und willkommen und Richter hätten sich als Vertreter der "Dritten Gewalt" einer Diskussion über ihre Tätigkeit zu stellen.

Die Entscheidung des Akademischen Senats sei jedoch eine "sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters", welche weder durch die Selbstverwaltung noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, so die Erklärung des LAG. Sie schade der Unabhängigkeit der Justiz und der Qualität der Lehre.

Das umstrittene "Emmely"-Urteil übrigens wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) 2010 gekippt. Eine Abmahnung, so die Bundesrichter in Erfurt damals sinngemäß, wäre ausreichend gewesen. Durch zwei Pfandbons ließe sich das über 30 Jahre angewachsene Vertrauen nicht auf einen Schlag beseitigen.

una/LTO-Redaktion

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Akademischer Rat der FU Berlin lehnt offenbar Richter ab: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17344 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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