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EuGH-Verhandlung: Mehr Geld für Teil­zeit­pi­loten der Luft­hansa?

21.09.2022

Piloten im Cockpit

Die Grenze für die sogenannte Mehrflugdienststundenvergütung ist für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleich - eine Diskriminierung? Foto: romanb321 - stock.adobe.com

Lufthansa-Piloten bekommen mehr Geld, sobald sie eine bestimmte Zahl an Stunden geflogen sind – diese Schwelle erreichen Teilzeitkräfte aber nicht. Ein Pilot findet das diskriminierend und klagte. Nun beschäftigt sich der EuGH damit.

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Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die entscheidende Phase im Streit der Lufthansa um die Bezahlung ihrer Teilzeitpiloten begonnen. Am Mittwoch begann die mündliche Verhandlung in Luxemburg, wie ein Gerichtssprecher bestätigte (Az. C-660/20).

Hintergrund ist die Klage eines Lufthansa-Piloten in Teilzeit. Nach dem Tarifvertrag bekommen Pilot:innen zusätzlich zum Lohn Geld, wenn sie eine bestimmte Zahl von Stunden im Monat geflogen sind. Die Grenze für diese sogenannte Mehrflugdienststundenvergütung ist für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleich. Dagegen wehrte sich der Teilzeit-Pilot vor dem Bundesarbeitsgericht. Seiner Meinung nach müssten Piloten in Teilzeit schon bei weniger Stunden mehr Geld bekommen, entsprechend ihrem Teilzeitanteil. Andernfalls würden Teilzeitmitarbeiter gegenüber Vollzeitpiloten diskriminiert.

Die Lufthansa argumentiert, dass die Vergütung für die zusätzlichen Stunden dazu diene, eine besondere Arbeitsbelastung auszugleichen, die erst bei der geltenden Anzahl von Stunden auftrete. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Anhörung ist der erste Schritt, ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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EuGH-Verhandlung: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49699 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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