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6010

OVG Hamburg zum Spiel St. Pauli gegen Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans

17.04.2012

Der FC St. Pauli darf für Rostocker Fans weiterhin keine Gästekarten für das am 22. April 2012 in Hamburg stattfindende Spiel zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Beschwerde des Vereins gegen die Entscheidung des VG Hamburg wies das Hamburgische OVG zurück.

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Die erstinstanzliche Entscheidung war ergangen, nachdem Vorschläge des Gerichts zu einer gütlichen Einigung und zur Abwehr der zu befürchtenden Störungen nicht von allen Beteiligten akzeptiert worden waren.Das Oberverwaltungsgericht (OVG) stützt seine Entscheidung (Beschl. v. 13.04.2012, Az. 4 Bs 78/12) maßgeblich auf eine Abwägung der vorhersehbaren Folgen, die sich für die Hamburger Polizei bei einem Kartenverkauf und für den FC St. Pauli aus einem fortbestehenden Verkaufsverbot ergeben.

In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht (VG) sieht das Gericht die eher wirtschaftlichen Belange des Vereins FC St. Pauli und das immaterielle Interesse des Gastvereins FC Hansa Rostock in einem wichtigen Auswärtsspiel, von friedlichen Anhängern Unterstützung zu erfahren, als nachrangig gegenüber den erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit an, die bestünden, wenn es zum Kartenverkauf käme.

In diesem Fall sei nach den Erfahrungen vergangener Spiele mit konkreten Gefahren für Leib und Leben Dritter zu rechnen. Die besondere Situation dieses Hochrisikospiels, bei dem zeitgleich in unmittelbarer Nähe der Hamburger Frühlingsdom stattfindet, der am Sonntagnachmittag von vielen Familien mit Kindern besucht wird, führe zu einem Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gefahrenabwehr.

Die inhaltliche Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung lässt das OVG insbesondere im Hinblick darauf offen, ob das hamburgische Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine hinreichende Rechtsgrundlage biete, den FC St. Pauli als Nichtstörer zur Gefahrenabwehr in Anspruch zu nehmen, wie dieses in der streitigen Verfügung erfolgt ist.

Dies bedürfe gegebenenfalls einer Klärung in einem Hauptsacheverfahren. Zugleich sei allerdings davon auszugehen, dass den Gefahren mit polizeilichen Maßnahmen, die allein gegen der Polizei bekannte gewaltbereite Störer gerichtet seien, nicht ausreichend begegnet werden könne.

age/LTO-Redaktion

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OVG Hamburg zum Spiel St. Pauli gegen Hansa Rostock: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6010 (abgerufen am: 17.10.2026 )

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