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Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung: Ehe­ma­liger Ober­staats­an­walt zu sechs Jahren Haft ver­ur­teilt

12.05.2023

Alexander B. und seine Verteidiger

Der ehemalige Oberstaatsanwalt Alexander B. muss wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung für sechs Jahre ins Gefängnis. Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Andreas Arnold

Bereits 2020 wurde er festgenommen, nun erging das Urteil im Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B.: Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung muss der Jurist sechs Jahre in Haft.

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Knapp vier Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main sein Urteil im Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B. gefällt. Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilte das Gericht am Freitag.

Der ehemalige Oberstaatsanwalt und ein mitangeklagter Unternehmer hatten gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. Gutachteraufträge - teils überteuert und nicht notwendig - vergab B. laut Anklage fast ausschließlich an diese Firma. Auf diesem Weg stellten sie dem Land Hessen Aufträge in Millionenhöhe in Rechnung. B. war an den Gewinnen der Firma beteiligt, angeblich anfangs zu 30 und später zu 60 Prozent. Auch von einer weiteren Firma erhielt er Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen.

Der Mitangeklagte wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Für B. forderte die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft. Sie ging von einem besonders schweren Fall aus. B. sei mit einem "erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe" vorgegangen. Neben dem materiellen Schaden habe er dem Ansehen der hessischen Justiz massiv geschadet. Die Verteidigung dagegen sah den Tatbestand der Untreue nicht erfüllt und plädierte auf maximal vier Jahre.

B. übernimmt volle Verantwortung

In seinem Schlusswort hatte sich B. am Mittwoch reumütig gezeigt: "Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung." Wie auch immer das Urteil ausfalle, das Stigma trage er zu Recht. Es gäbe nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen.

Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. "Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg begünstigt." Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.

Mit dem Schmiergeld unterstützte der Jurist nach eigenen Angaben seine damalige Lebensgefährtin sowie deren Kinder und kaufte Eigentumswohnungen und Luxusgüter. Die Taten kamen ans Licht, weil eben jene Frau die Behörden informierte. Sie starb vor Prozessbeginn.

Das Land Hessen macht Regressansprüche geltend

Mit dem Urteil ist der Komplex nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen - einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt - wird weiter ermittelt. 

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen geht das Land Hessen auch zivilrechtlich gegen B. vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe "in diversen Regressverfahren gegen Oberstaatsanwalt B. Bescheide über die Feststellung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Dienstpflichtverletzungen in einem bislang höheren Millionenbetrag erlassen", sagte eine Sprecherin des hessischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Diese Bescheide sind noch nicht bestandskräftig.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51762 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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