Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 16:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/corona-covid-19-impfung-impfschaden-astrazeneca-biontech-pfizer-schadensersatz-schmerzensgeld
Fenster schließen
Artikel drucken
52144

Schadensersatzprozesse gegen AstraZeneca und Biontech: Sind sel­tene Corona-Impf­schäden hin­zu­nehmen?

von Dr. Max Kolter

04.07.2023

Eine Frau verklagt AstraZeneca vor dem OLG Bamberg auf Schadensersatz

Kriegt die Klägerin (l) vom Impfstoffhersteller AstraZeneca Schadenersatz wegen einer schweren Darmvenenthrombose? Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Die Corona-Impfungen gelten als wirksam – dennoch gibt es Nebenwirkungen. Etliche Betroffene verlangen nun Schadensersatz. In Bamberg und Rottweil wurde am Montag über diverse mögliche, teilweise schwerwiegende Impffolgen verhandelt.

Anzeige

Zwei Gerichte verhandelten am Montag über Schadensersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden. Es geht nicht nur um viel Geld, sondern auch um grundsätzliche Fragen zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Pharmaunternehmen, die als Gefährdungshaftung in § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) spezialgesetzlich geregelt ist.

Vor dem Landgericht (LG) Rottweil begann die Verhandlung über die Schadensersatzklage eines 58-Jährigen gegen Biontech. Seine erste Impfdosis hatte der Mann im Mai 2021 erhalten, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch liege seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Zulassungen und Stiko-Empfehlungen im Fokus

Der Vorsitzende Richter sagte, es dürfte schwierig für den Kläger werden, Erfolg zu haben. Unter anderem wies er darauf hin, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff vorlag. Die Klägerseite argumentierte unter anderem, es habe zu dem Zeitpunkt jedoch nur eine vorläufige Zulassung gegeben. Eine gütliche Einigung lehnt das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. Biontech hält die Klage nach "sorgfältiger Prüfung" der "vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen" für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitteilte. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelte den Fall einer 32-Jährigen, die den Impfstoffhersteller AstraZeneca verklagt hatte und in erster Instanz gescheitert war. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie war in ein Koma gekommen, und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Die Frau fordert von AstraZeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von AstraZeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) sie in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren. Aus Sicht des Anwalts hätte der Impfstoff schon zum Zeitpunkt der Impfung seiner Mandantin nicht zugelassen werden dürfen. Die Anwälte des Unternehmens schlossen am Montag einen Vergleich mit der Klägerin aus. Ein Urteil des OLG soll nun am 14. August verkündet werden.

Voraussichtlich Sachverständigengutachten nötig

In beiden Verfahren gibt es einige gemeinsame rechtliche Hürden. So wird – wie stets in Schadensersatzprozessen – ein Schwerpunkt auf der Prüfung liegen, ob die erlittenen Gesundheitsschäden – hier: der überwiegende Verlust des Sehvermögens im Fall Biontech und die Darmvenenthrombose im Fall AstraZeneca – kausal auf den Impfstoff zurückzuführen sind. Eine zeitliche Korrelation legt zwar eine Ursächlichkeit nahe, beweist diese allein aber noch nicht.

Das muss sie aber auch gar nicht, denn im Bereich der Arzneimittelhaftung hilft den Geschädigten § 84 Abs. 2 AMG. Demnach wird – in Abweichung von allgemeinen Haftungsregeln – gesetzlich "vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist". Voraussetzung für das Eingreifen dieser Regel ist, dass "das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet [ist], den Schaden zu verursachen".

Ob dies in Bezug auf die Krankheitssymptome der vorliegend Geschädigten zutrifft, hängt gemäß Abs. 2 Satz 3 der Norm von einer Vielzahl zu berücksichtigender Einzelfaktoren ab, etwa "der Zusammensetzung und der Dosierung" des Impfstoffs, "Art und Dauer seiner […] Anwendung", der zeitlichen Nähe zwischen Impfung und Schadenseintritt und "dem Schadensbild". Hierzu werden die Richter in Bamberg und Rottweil voraussichtlich Sachverständigengutachten einholen.

Gesamtgesellschaftliche Risiko-Nutzen-Analyse wichtig

Eine weitere Schwierigkeit besteht in beiden Fällen darin, dass § 84 Abs. 1 AMG Ausnahmen von der Pflicht zur Leistung von Schadensersatz vorsieht. In den vorliegenden Fällen wird es um die Einschränkung gehen, ob der jeweilige Corona-Impfstoff "schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen". Es findet also eine dem Schadensrecht eigentlich fremde Bewertung der Schäden auf "Vertretbarkeit" statt. Anders gewendet: Es gibt Impfschäden, die Betroffene hinnehmen müssen.

Hintergrund der Regelung ist eine Überlegung, die öffentlich breit diskutiert wurde, als die ersten Covid19-Impfstoffe die Marktzulassung erhielten: Natürlich können Impfstoffe – wie alle anderen Arzneimittel auch – Nebenwirkungen haben, aber bei der Frage, ob die Impfstoffe zuzulassen sind, muss abgewogen werden – zwischen den Risiken und Nebenwirkungen einerseits und dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen einer Breitenimpfung andererseits.

Das kommt in § 1 AMG auch zum Ausdruck, wonach es Zweck des Gesetzes, "für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit […] zu sorgen", dies aber eben "im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln".

Um diese Interessen abzuwägen, hat der Gesetzgeber es Geschädigten einerseits leicht gemacht und ihnen in § 84 AMG eine verschuldensunabhängige Haftung des Arzneimittelherstellers zur Verfügung gestellt, die – wie beschrieben – zudem eine Vermutungsregel für die Kausalität bereithält. Er hat aber andererseits die Haftung begrenzt, damit Hersteller Anreize genug haben, breitenwirksame Impfstoffe zu entwickeln. Laut Medienberichten unterfallen nach einem Urteil des OLG Karlsruhe daher solche Schäden nicht der Ersatzpflicht, "die nach der Nutzen-Risiko-Bewertung als sozialadäquat eingeordnet werden, weil und soweit sie beim Gebrauch von Arzneimitteln vom Verkehr hingenommen werden". Insbesondere zum Zulassungszeitpunkt bereits bekannte Nebenwirkungen seien regelmäßig nicht ersatzfähig.

Anzeige

Auch Bundesrepublik könnte verklagt werden

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum am Montag in beiden Fällen darüber gestritten wurde, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Impfstoff eine – ggf. nur eingeschränkte – Zulassung erhalten hatte und welche Risiken damals bereits bekannt gewesen waren.

Derzeit sind laut einem Bericht der Welt am Sonntag, der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen bei Gerichten in Deutschland anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen – außer in besonderen Fällen – die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen.

Daher droht auch die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen Impfschäden in Haftung genommen zu werden.

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schadensersatzprozesse gegen AstraZeneca und Biontech: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52144 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Impfpflicht
    • Schadensersatz
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Plenarsaal des Bundesrats 10.07.2026
Reform

Reformpakete der Bundesregierung:

Bun­desrat winkt Hei­zungs­ge­setz und Gesund­heits-Spar­paket durch

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Artikel lesen
Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker für die Grünen 08.07.2026
Krankenkassen

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te (w/m/d) mit Schwer­punkt im Re­gu­la­to­ri­schen En­er­gie­recht

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH