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Appell an die Bundestagsabgeordneten zum Cannabisgesetz: Wis­sen­schaftler spre­chen sich für "Teil-Lega­li­sie­rung" aus

von Hasso Suliak

19.02.2024

Eine Hand legt einen Stimmzettel in eine Box; ein Appell für die Teil-Legalisierung von Cannabis wird unterstützt.

Über das Cannabisgesetz soll Ende der Woche namentlich im Bundestag abgestimmt werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach dürfte mit "Ja" stimmen. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

In dieser Woche soll im Bundestag das Cannabisgesetz verabschiedet werden. Nach einem "Brandbrief" der Innenminister gegen das Vorhaben haben jetzt namhafte Drogen- und Suchtexperten die Abgeordneten zur Zustimmung aufgefordert.

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"Beenden Sie das jahrzehntelange Unrecht, Menschen für den Umgang mit einer Substanz zu kriminalisieren." Mit diesen Worten haben sich Mediziner, Professoren, Anwälte, aber auch ehemalige Polizeipräsidenten am Montag eindringlich in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und diese aufgefordert, in dieser Woche für das Cannabisgesetz (CanG) der Bundesregierung zu stimmen. Das CanG soll entweder am Donnerstag oder am Freitag in 2./3. Lesung in einer dann geänderten Fassung beschlossen werden. Über die Änderungen im Vergleich zum eingebrachten Regierungsentwurf wird zuvor der federführende Gesundheitsauschuss am Mittwoch beraten.

Den Aufruf an die Abgeordneten, dem Vorhaben – voraussichtlich im Rahmen einer von CDU/CSU beantragten namentlichen Abstimmung – grünes Licht zu geben, haben mehr als 30 renommierte Expertinnen und Experten aus der wissenschaftlichen Drogen- und Suchtforschung unterzeichnet, darunter auch etliche Professoren. Lehrkräfte der unterschiedlichsten Fakultäten finden sich unter den Absendern.

Aus der juristischen Zunft gehören etwa der Düsseldorfer Strafrechtler Prof. Dr. Till Zimmermann, der Wissenschaftliche Leiter des Kölner Instituts für Konfliktforschung Prof. Dr. Helmut Pollähne und die Strafrechtshochschullehrer Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi (Trier) sowie Prof. Dr. Lorenz Böllinger von der Uni Bremen dazu. Unterzeichnet haben den Aufruf zahlreiche weitere Professoren aus den Fachbereichen Soziologie, Sozialpsycholgie und Gesundheitsforschung. Initiator des Briefes ist der Leiter des Centre for Drug Research Frankfurt a.M., Dr. Bernd Werse.

"Ende der Stigmatisierung"

"Als Expertinnen, Experten und Fachverbände, die unmittelbar mit dem Thema Cannabis befasst sind, bitten wir Sie darum, diese Woche im Parlament für das Cannabisgesetz zu stimmen, um den wichtigen Schritt in Richtung Gesundheitsschutz, Prävention und sozialer Gerechtigkeit zu machen", heißt es in dem Schreiben einleitend.  Mindestens vier Millionen Menschen, die in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumierten, seien permanent von Strafverfolgung bedroht. "In den letzten Jahren waren es jeweils rund 175.000 Personen, gegen die wegen Cannabisbesitz zum Eigengebrauch ein Verfahren eröffnet wurde. Sie alle werden zukünftig nicht mehr per Gesetz stigmatisiert, wenn das CanG in Kraft tritt."

Die Unterzeichner verweisen in Ihrem Schreiben auch auf ein Umdenken bei den Vereinten Nationen (UN). UN-Gremien würden seit Jahren die Möglichkeit der Staaten, Drogengebrauch und -besitz im Rahmen der Verträge zu entkriminalisieren, bekräftigen. "Zuletzt hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die Notwendigkeit einer grundlegenden Umkehr weg von Strafen ausgesprochen und empfiehlt überdies die Regulierung des Handels." Diese neue Ausrichtung internationaler Organisationen erkläre sich nicht nur aus der steigenden Evidenz zu den negativen Auswirkungen und damit dem Scheitern des Drogenverbots, sondern auch durch zunehmende praktische Erfahrungen einiger Mitgliedsländer.

"Ausgewogene Teil-Legalisierung"

Laut Meinung der Experten zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern, dass eine moderate Cannabis-Neuregulierung zu mehr Gesundheit und verbesserten Hilfen führt. Studien belegten, dass die von der Ampel mit dem CanG geplante "ausgewogene Teil-Legalisierung" keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde – insbesondere nicht in besonders zu schützenden Gruppen wie den Jugendlichen. Hinsichtlich der Warnungen vor Gesundheitsschäden durch den Cannabis-Konsum verweisen die Unterzeichner auf aktuelle Studien, wonach cannabisbezogene Gesundheitsschäden in Ländern mit Legalisierung geringer seien als in Ländern mit Cannabisverbot.

Überzeugt sind die Unterzeichner zudem, dass das CanG am Ende auch geeignet ist, den Cannabis-Schwarzmarkt auszutrocknen. Aufgrund privaten Eigenanbaus und durch die geplanten Anbauvereinigungen werde es zu einer nennenswerten Reduktion kommen. "Die teilweise geäußerten Befürchtungen, dass das CanG zu einer Stärkung des profitorientierten Schwarzmarktes führen könnte, sind nicht haltbar und ohne Bezug zur kriminologischen Drogenmarktforschung", heißt es weiter.

Insgesamt, so die Autoren, sei es jedenfalls nicht mehr akzeptabel, die aktuelle Strafdrohung beim Cannabis aufrechtzuerhalten. "Durch Strafandrohung ist niemandem geholfen – sie kriminalisiert Minderjährige ebenso wie Erwachsene. Die aktuelle Stigmatisierung verschärft oftmals noch psychische Problematiken und hält davon ab, sich Hilfe zu suchen."

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BMJ will "ggf. prüfen": Änderungen auf den letzten Metern?

Den offenen Brief dürften die Ampelfraktionen und der Gesundheitsminister äußerst wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Schließlich hatten noch am Wochenende die Innenminister der Länder deutliche Kritik an dem Vorhaben geäußert. In einem "Brandbrief" an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warnten sie u.a. vor "gravierenden negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz", wie die FAZ berichtet hatte. Vorbehalte aus dem Bereich der Strafjustiz hatte in einem Gastbeitrag kürzlich auch ein Oberstaatsanwalt bei LTO geäußert. So führe eine im Gesetz angelegte Rückwirkung bei der Entkriminalisierung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu einem unvehältnismäßigen Arbeitsaufwand.

Ob die Ampelfraktionen den Ländern noch bis zur Abstimmung im Bundestag entgegenkommen wird, gilt als offen. Angeregt worden war insoweit etwa, die Frist für das eigentlich zum 1. April geplante Inkrafttreten bestimmter Regelungen des Gesetzes nach hinten zu verschieben, um den Ländern mehr Zeit zu geben, sich auf das neue Gesetz einzustellen. In Ampelkreisen herrscht die Sorge, dass der Bundesrat andernfalls am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen könnte.

Gegenüber LTO bekräftigte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Montag, man nehme die Hinweise und Rückmeldung der Länder ernst und sei bereit die aufgezeigten Punkte ggf. erneut zu prüfen.

Der Offene Brief kann hier heruntergeladen werden.

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Appell an die Bundestagsabgeordneten zum Cannabisgesetz: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53905 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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