Druckversion
Mittwoch, 20.05.2026, 03:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/cannabis-grenzwert-thc-anhebung-wissing-bmdv-arbeitsgruppe-legalisierung
Fenster schließen
Artikel drucken
52057

Anhebung Cannabis-THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Wis­sing gründet Arbeits­kreis

von Hasso Suliak

22.06.2023

Volker Wissing (FDP), Bundesverkehrsminister, lacht in einem Saal des Congress-Center Leipzig auf einer Rolltreppe.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will die Anhebung des Cannabis-THC-Grenzwertes überprüfen. picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Ursprünglich sollte es im Cannabisgesetz keine Erleichterungen für Autofahrer geben, die unberauscht am Steuer sitzen, aber Tage zuvor Cannabis konsumiert haben. Nach gehöriger Kritik daran scheint sich nun im BMDV etwas zu bewegen.

Anzeige

Mit Spannung wird noch vor der Sommerpause der Entwurf eines Cannabisgesetzes erwartet, auf den sich nach der aktuell noch andauernden Abstimmung alle beteiligten Ressorts der Bundesregierung verständigt haben. Federführend für das ambitionierte Legalisierungs-Projekt, das gesetzgebungstechnisch in zwei Schritten daherkommen soll, ist grundsätzlich das Bundegesundheitsministerium. Für den Bereich "Cannabis im Straßenverkehr" ist indes Volker Wissings (FDP) Verkehrsministerium (BMDV) zuständig.

Und aus diesem Haus hatte es bislang wenig Bereitschaft gegeben, an die geplante liberalisierte Rechtslage auch die aktuell geltenden strengen THC-Grenzwerte anzupassen. "Das BMDV sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)", hatte das Ministerium auf LTO-Anfrage noch vor einigen Wochen erklärt.
Und das, obwohl Verkehrsrechtler und Rechtsmediziner schon seit längerem im Zusammenhang mit dem Cannabis-Konsum eine Anhebung des derzeitigen Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum als Nachweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit fordern. THC gilt als die psychoaktive Substanz des Hanfs und macht den Hauptteil der berauschenden Wirkung aus. Der aktuelle Grenzwert liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermögliche, "aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt", erklärten im August 2022 etwa die Verkehrsrechtler des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages.

Aktueller Wert mit fatalen Auswirkungen für unberauschte Fahrer

In der Praxis hat der Wert für die Betroffenen fatale Auswirkungen: Autofahrer, deren Cannabis-Konsum schon länger zurückliegt und die sich nicht im berauschten Zustand ans Steuer begeben, müssen aktuell dennoch mit empfindlichen Sanktionen rechnen. So ist nach § 24a StVG mit mindestens 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot, Punkten in Flensburg und – wenn es ganz übel kommt – auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Nachdem LTO über Wissings Position berichtet hatte, schäumten sogar die eigenen Parteifreundinnen. "Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr muss im Zuge der Legalisierung von Cannabis erhöht werden", hatte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Liberalen, Kristine Lütke, gegenüber LTO erklärt.

Und jetzt kommt es vermutlich so, wie es sich Lütke seinerzeit gewünscht hatte, nämlich "dass Verkehrsminister Volker Wissing die THC-Grenzwerte zeitnah überprüfen lässt und sinnvoll nach oben anpasst". Denn wie das BMDV nunmehr am Donnerstag LTO gegenüber bestätigte, prüfe das Ministerium, "wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a StVG auf wissenschaftlicher Basis geschaffen werden kann". Das Ergebnis dieser Prüfung bleibe zunächst abzuwarten. "Für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist entscheidend, dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich konsequent an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit orientieren", so eine BMDV-Sprecherin.

Geplant ist nun die Einsetzung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe im Hause Wissing mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr. Diese soll "unter Federführung des BMDV" den THC-Grenzwert im Rahmen des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) "untersuchen und ermitteln".

Anhebung auf 3,5ng/ml?

"Zur Einordnung" verweist das BMDV gegenüber LTO weiter auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. V. 21.12.2004, Az. 1 BVR 2652/03). Dieses habe auf den seinerzeit noch von der beim BMDV angesiedelten Grenzwertkommission (GWK) empfohlenen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum "abgestellt".

Inzwischen ist nach LTO-Recherchen in der GWK dieser Wert allerdings nicht mehr unantastbar. Eine Vielzahl von neueren Studien führte dazu, dass die GWK 2022 ihre Position ein stückweit relativierte und zu dem einhelligen Ergebnis kam, "dass es keine Möglichkeit gibt, einen wirkungs-, gefahren- oder risikobezogenen THC-Blut/Serum-Konzentrations-Grenzwert mit vertretbarer wissenschaftlicher Begründung festzulegen", wie der Vorsitzende der GWK, Prof. Stefan Tönnes, gegenüber LTO auf Anfrage erläutert. Ein von der Gesellschaft zu akzeptierender Kompromiss könne nur politisch definiert werden.

Verkehrsexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) können sich im Cannabis-Abgabegesetz unterdessen eine Lösung vorstellen, die inzwischen auch Teile der GWK vorschlagen. Unter anderem Tönnes hatte unlängst eine Anhebung auf 3,5 ng/ml vorgeschlagen. "Diese noch sehr defensive Anhebung kann jedenfalls auch bei nicht zu erreichender Einzelfallungerechtigkeit eine pragmatische Lösung sein, um wenigstens die Fälle aus der verkehrsrechtlichen Kriminalisierung herauszunehmen, die keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen", so Verkehrsrechtler Andreas Krämer vom DAV.

Anzeige

FDP-Fraktion jubelt schon jetzt

Ob eine solche Anhebung indes am Ende realistisch ist? Das BMDV will keine Prognose abgeben: "Im Rahmen des § 24a Abs. 2 StVG ist nach der bisherigen Rechtsprechung allein entscheidend, ob die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Fahruntüchtigkeit bestand", so das BMDV. Es bleibe die Beratung und Diskussion in der geplanten Arbeitsgruppe abzuwarten.

Dass sich was ändern wird, davon geht jedenfalls die FDP-Abgeordnete schon jetzt aus: Bevor auch nur feststeht, wann und mit wem die Arbeitsgruppe mit ihren Beratungen loslegt, feierte Lütke bereits am Donnerstag auf Twitter: "Good News. Im Zuge der Legalisierung von Cannabis werden die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr von unserem Verkehrsminister Wissing überprüft und angepasst. Die kontrollierte Freigabe von Cannabis darf nicht durch die Hintertür torpediert werden."

Glaubt man also der FDP-Abgeordneten Lütke, geht es in der geplanten Wissing-Arbeitsgruppe nicht mehr um das "Ob" einer Anhebung, sodern nur noch um die Frage, wie hoch diese konkret ausfällt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anhebung Cannabis-THC-Grenzwert im Straßenverkehr: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52057 (abgerufen am: 20.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Cannabis-Legalisierung
    • Drogen
    • Fahrerlaubnis
    • Führerschein
    • Straßenverkehr
    • Verkehr
    • Verkehrssicherheit
Tödliches Rennen in Moers 2019 19.05.2026
Ausweisung

OVG NRW bestätigt VG Düsseldorf:

Raser von Moers darf abge­schoben werden

Ein Mann, der ohne Führerschein ein illegales Rennen mit tödlichem Ausgang fuhr, verliert seinen Aufenthaltsstatus. Erfolglos ging er hiergegen vor dem VG Düsseldorf vor. Auch das OVG verhindert die Abschiebung in den Kosovo nicht.

Artikel lesen
K.O.Tropfen heimlich ins Glas geträufelt 13.05.2026
Straftaten

Kabinett beschließt Strafverschärfung:

Ver­ab­rei­chen von K.O.-Tropfen wird härter bestraft

Wer K.O.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde.

Artikel lesen
Unfall mit Carsharing (Symbolbild) 12.05.2026
Fahrerlaubnis

LG Berlin I verneint Fremdschaden beim Carsharing:

"Miles"-Fahrer ver­ur­sacht Unfall, fährt weg – und behält doch die Fahr­er­laubnis

Der Fahrer eines "Miles" verschuldet einen Unfall und macht sich aus dem Staub. Trotz Unfallflucht verneint das LG Berlin I die Voraussetzungen für einen Fahrerlaubnisentzug. Der Schaden am Carsharing-Fahrzeug sei kein Fremdschaden.

Artikel lesen
Radfahrer vor einem Schlagloch 11.05.2026
Verkehrssicherungspflicht

LG Landau zu Verkehrssicherungspflicht:

E-Bike-Fahrer stürzt auf maroder Straße, geht aber leer aus

Ein E-Bike-Fahrer stürzt über ein tiefes Schlagloch auf einer Pfälzer Kreisstraße. Das LG Landau erkennt den verkehrswidrigen Zustand an, spricht dem Fahrer aber trotzdem kein Geld zu. Denn der hätte besser aufpassen müssen.

Artikel lesen
Zwei Mitarbeiter der Müllabfuhr leeren Mülleimer 23.04.2026
Straßenverkehr

Anwohner scheitert vor dem VG Gießen:

60 Meter bis zum Müll­ton­nen­sam­mel­platz sind nicht zu viel ver­langt

Bislang hatten Mitarbeiter der Müllabfuhr die Tonnen zu Fuß abgeholt und an einer Straßeneinfahrt geleert, jetzt sollen Anwohner sie zu einem Sammelplatz bringen. Das ist auch in Ordnung, so das VG Gießen, und lehnte einen Eilantrag ab.

Artikel lesen
Tadej Pogacar 18.04.2026
Fahrradfahren

Radprofis halten nicht am Bahnübergang:

Fahr­verbot nach Rad­rennen?

Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Möhrle Happ Luther auf dem Fakultäts­karrieretag Jura in Hamburg

20.05.2026, Hamburg

Next Level Real Estate – KI als strategischer Wett­be­werbs­vor­teil

20.05.2026, Frankfurt am Main

Junge Tagung Öffentliches Recht 2026 – Recht und Gericht

20.05.2026, Göttingen

Aktuelle Rechtsprechung im Notarkostenrecht (20.05.2026)

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
CER Directive in Germany: what has changed and how to prepare for the KRITIS-Dachgesetz?

20.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH